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Thema: Fahrad mit Motor

  1. #1
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    Standard Fahrad mit Motor

    Hallo Freunde !

    Ich brauche Hilfe von Experten.

    Freunde aus Deutschland haben Fahrräder mit Verbrennungsmotor und Elektrostarter, diese beziehen Sie aus Holland.

    In Deutschland werden diese als Fahrräder eingestuft und man braucht nur eine grüne Versicherungsnummer, und darf auf Radwegen und ohne Helm fahren.

    Wir hätten so etwas gerne.

    Meine Fragen!

    Darf man diese Räder in Österreich fahren ?
    Kann man diese Anmelden ? (haben ja keinen Typenschein)

    Bitte um Antwort

    Viele Dank

    planta

    planta und seine Bossin kommen aus Wien
    planta



  2. #2
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    *)Planta

    Hallo-schau mal im Versteigerungshaus unter saxonette.Die werden
    in Deutschland erzeugt.

    In Österreich fahren Einige-in der Grauzone...

    lg
    willi 59

    Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;

  3. #3
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    Hallo Planta!

    Nur ganz kurz.

    Du darfst mit Fahrrädern mit Hilfsmotor mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h in Ö fahren.

    Sie müssen nicht angemeldet werden. Aber 10km/h Tafel.

    Nachlesen kannst du das im § 2 Abs.1 lit 22b StVO in Verbindung mit den §§ 1 Abs.2 lit a, 27 Abs.1, 58 und 96 KfG.

    Wenn du das Fzg importierst wirst du aber wahrscheinlich eine Typenbescheinigung von der Landesregierung benötigen. Soweit hätte ich das aus dem § 58 KfG herausgelesen.

    Lese die genannte Gesetzesstellen einmal genau durch.

    Ich hoffe dir damit geholfen zu haben.

    liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ

    auf Eurocamp 2 Gold

  4. #4
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    hallo

    das thema interessiert mich auch brennend

    vor allem suche ich einen hilfswmotor für (normale) fahrräder

    es gibt da ein paar projekte und auch prototypen, aber die kommen schon seit jahren net gscheit weiter leider

    idee ist kurz gesagt das vorderrad auszutauschen gegen ein spezielles vorderrad in welchem ein spezieller, lageunabhängig funktionierender (sich mit raddrehzahl drehender) 25ccm3 benzinmotor eingebaut ist.

    das ding soll 5PS machen und nicht mehr als 500 euro endkundenpreis kosten

    leider schon seit montaen nix neues davon zu hören

    gibt es auch im net, aber schwer zu finden
    hab den seitennamen vergessen

    lg
    g





    ohne Worte

  5. #5
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    Hallo !

    @ Willi 59
    Ja das sind Saxonette, der Händler würde sogar nach Österreich senden.
    gibt's auch gebraucht.
    Ja das ist mein Bedenken, Grauzone, möchte nur keine trabels.

    @ Tommy1424
    gilt das auch für Verbrennungsmotore ?

    planta

    planta und seine Bossin kommen aus Wien

  6. #6
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    Hallo Planta!

    Sorry das Thema Elektro hatte ich überlesen. Die dürfen aber auch eine Bauartgeschwindigkeit von 20 km/h besitzen.

    Bis 10 km/h ist es auch bei Verbrennern grundsätzlich kein Problem.

    Was die Verbrennungsmotore angeht werde ich mich sofort schlau machen und versuchen Licht ins Dunkel zu bringen.


    liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ

    auf Eurocamp 2 Gold

  7. #7
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    quote:
    ...
    Ja das sind Saxonette, der Händler würde sogar nach Österreich senden.
    gibt's auch gebraucht....

    hallo

    gibts die auch neu?
    hab auf die ganz schnelle mal keinen link gefunden
    wer stellt das her?

    hercules?

    lg
    g





    ohne Worte

  8. #8
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    Hallo
    Hier habe ich die Daten

    Sachs Saxonette/Luxus/E-Start

    Sachs
    Saxonette/Luxus/E-Start
    Art: LM
    Hubraum: 35 cm³
    Leistung: 0,50(0,7) kW(PS)
    bei Drehzahl: 3750/min
    Zahl der Gänge: 1/Autom.
    Bremsen vorn/hinten: F/T
    Tankinhalt : 1,7 Liter
    Leergewicht: 30 kg
    Preis: 1399–1649 Euro

    planta

    planta und seine Bossin kommen aus Wien

  9. #9
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    Was die Vorschriften betrifft versuche ich in kürze zusammenzufassen, oben wurde schon einiges richtig erwähnt:

    Fahrräder oder Scooter mit Verbrennungsmotor sind in Österreich zulassungsfrei, wenn Sie auf 10km/h gedrosselt sind. Helmpflicht, 10km/h Tafel, usw. Eine grüne Berechtigungskarte mit FG Nummer und Motronummer ausgestellt von der Landesregierung ist mitzuführen. Darüber gilt Zulassungspflicht.

    Fahrräder und Scooter die elektrisch angetrieben sind, max. 400W und max. 20km/h aus eigener Kraft erreichen, gelten rechtlich als Fahrrad und dafür gelten alle rechtlichen Aspekte und Ausstattungsvorschriften wie bei einem manuellen Fahrrad. Über dieser Leistungsgrenze ebenfalls als Kraftfahrzeug zulassungspflichtig.

    Hier ein neutraler Link eines Autofahrerclubs:
    http://www.oeamtc.at/netautor/pages/...ml#FRVVolltext

    Alle diese Angaben nur für Österreich innerhalb der EU gibt es von Land zu Land sehr unterschiedliche Vorschriften.

    mfg
    Peter



    Wohnmobil Pusch-Hobby, Meine Homepage: http://www.scooterman.at

  10. #10
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    He abo2

    als Vorspann für den VW ???
    <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_cool.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>
    Gib bei Goggle "Elektrofahrräder" ein, da findest eine ganze Menge.<img src=icon_smile_cool.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_cool.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_cool.gif border=0 align=middle>
    adolfo


    Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie!
    adolfo aus Tschempern (Gampern) unterwegs mit Frau und Dethleffs Camper 470 V

  11. #11
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    hi peter,

    darf ich mein unverständnis über diese bestimmung ausdrücken <img src=icon_smile_dissapprove.gif border=0 align=middle>? die 10 km/h sind doch völlig idiotisch, elektrisch darf ich 20 km/h?

    wo ist da bitte der unterschied zwischen batterie, benzin und leistung? darf ich bitte jetzt mit diesem fahrrad OHNE motorantrieb mit eigener tretkurbelkraft auch nur 10 km/h fahren? und wer soll das bitte kontrollieren?

    und von wegen sicherheit, elektrisch darfs mich also mit 20 km/h ohne helm auf die schnauze werfen, aber mit benzin ist das bereits bei 10 km/h so gefährlich, dass gleich ein helm her muss <img src=icon_smile_shock.gif border=0 align=middle>?

    ich hätte da eine vielleicht gute idee, du bist doch ein geschickter bursche. wie wärs mit einem benziner mit generator der den e-antrieb mit strom beliefert <img src=icon_smile_cool.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_cool.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_cool.gif border=0 align=middle>?

    he, he, fahr ma dann 15 ???


    LG aus 48°10'15.89"N 16°21'32.98"O und 239m Höhe in Wien, Richard <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

  12. #12
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    quote:
    ...als Vorspann für den VW ???...
    hallo

    nein
    wegen der ausflüge

    ich glaube ich muss meine signatur diesbezüglich anpassen ..


    lg
    g




    ohne Worte

  13. #13
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    Hallo beinand!

    Hab mich jetzt mit ein paar Verkehrsrechtsexperten unterhalten.

    Die Regelungen die ich in meinem Vorposting geschrieben habe und die Peter etwas genauer schrieben hat gelten NUR für Elektroantrieb.

    Sobald ein Verbrennungsmotor zum Einsatzkommt handelt es sich in jedem Fall um ein Kraftfahrzeug.
    (Ausnahmen die sich bei z.B. Pocketbikes finden möchte ich jetzt nicht näher erläutern)

    D.h. das Fahren mit derartigen Fahrzeugen ist nur auf der Fahrbahn gestattet. Ein Befahren von Rad-, Geh-und Radwegen sowie Radfahrstreifen ist eindeutig VERBOTEN.

    Besitzt man ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor ist dieses technisch so auszuführen, dass es eine Bauartgeschwindigkeit von 10 km/h nicht überschreitet. Des weiteren Gelten die Bestimmungen nach § 58 und 96 KfG.
    Hat das Fahrzeug eine Bauartgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h besteht die Möglichkeit bei der Landesregierung eine Typenbescheinigung zu beantragen (sollte vom Importeur durchgeführt werden. Bekommt er diese kann er alle Fahrzeug der gleichen Type selbst bescheinigen.).

    Diese Typenbescheinigung kann durchaus eine höhere Bauartgeschw. als 10 km/h festlegen. Und das Fahrzeug bleibt dennoch Zulassungsfrei.

    Bekommt man von der Landesregierung diese Typenbescheinigung nicht. Kann man nur eine Einzelgenehmigung beantragen. Damit ist es aber erforderlich das Fahrzeug zum Verkehr zuzulassen (sprich anzumelden) und eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

    Die von Willi genannt Grauzone kommt aus Infos von den Autofahrerclubs . Die dortigen Rechtsexperten versuchen hier Motorscooter und ähnliches in den Begriff "Fahrzeugähnliches Spielzeug" und "vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge" hinein zu pressen. (§ 2 Abs.1 Ziff 19 StVO)
    Damit treten aber andere Rechtsvorschriften ein. So ist das Spielen auf der Straße außer auf Wohnstraßen und eigens dafür gekennzeichneten Verkehrsflächen verboten. (§ 88 StVO)
    Wenn es sich jetzt um ein fahrzeugähnliches Spielzeug handelt stellt sich die Frage ob ich damit spiele wenn ich fahre oder nicht.

    Die letzten 3 Absätze beginnen mit Grauzone sind aber selbst unter Verkehrsjuristen umstritten und finden sehr viele unterschiedliche Auslegungen.



    liebe Grüße, Tommy 37, Doris 37 und Hannes 12 aus Ternitz im südl.NÖ

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  14. #14
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    Hallo Richard,

    Stimmt diese Regelung ist auf den ersten Blick nicht wirklich verständlich.
    Die Helmpflicht kommt davon, weil es ein Verbrennungsmotor ist, andererseits die Helmfreiheit bei E-Antrieben weil es eben ein Fahrrad ist und dieses auch (noch) keiner Helmpflicht unterliegt.

    Gut, das Vorschriften viel klügere Leute erlassen

    Ob das mit dem Generator so eine gute Idee ist, mal sehen bauen wir mal eine Prototyp, vielleicht wird das der Renner <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    An den Campingplätzen werden die schon eine Freude mit dem knatternden Agregat haben.

    mfg
    Peter

    Wohnmobil Pusch-Hobby, Meine Homepage: http://www.scooterman.at

  15. #15
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    *)peter

    Vom Generator den Strom in einen kleinen Akku-von dort zum E-Motor.

    Funkt beim E-getriebenen Schlauchboot.

    Somit fährst am CP mit dem Akku;draußen dann startest den Generator...

    lg
    willi

    Willi 59, Sabine 39, Katharina 12 + Hundebaby aus Wien 20;

  16. #16
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    Ich meine das hat Tommy 1424 schön ausführlich und korrekt wiedergegeben, ich hatte ganz vergessen zu schreiben das ein Verbrennungsmotor nur auf dser Fahrbahn betrieben werden darf und der E-Motor dagagen auch auf Radwegen.

    Nur dieser Satz ist mir neu:
    &gt;&gt; Diese Typenbescheinigung kann durchaus eine höhere Bauartgeschw. als 10 km/h festlegen. Und das Fahrzeug bleibt dennoch Zulassungsfrei.

    Das kenne ich so nicht, über 10km/h würde ich meinen ist immer zulassungspflichtig, vielleicht gibt es da ein Schlupfloch welches mir so nicht bekannt ist.

    Übrigens sind Pocketbikes auch auf öffentlichen Flächen nicht erlaubt, das wäre mir auch neu.

    mfg
    Peter


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  17. #17
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    Standard

    quote:
    .....
    Die von Willi genannt Grauzone kommt aus Infos von den Autofahrerclubs . Die dortigen Rechtsexperten versuchen hier Motorscooter und ähnliches in den Begriff "Fahrzeugähnliches Spielzeug" und "vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge" hinein zu pressen. (§ 2 Abs.1 Ziff 19 StVO)
    Damit treten aber andere Rechtsvorschriften ein. So ist das Spielen auf der Straße außer auf Wohnstraßen und eigens dafür gekennzeichneten Verkehrsflächen verboten. (§ 88 StVO)
    Wenn es sich jetzt um ein fahrzeugähnliches Spielzeug handelt stellt sich die Frage ob ich damit spiele wenn ich fahre oder nicht.
    Die letzten 3 Absätze beginnen mit Grauzone sind aber selbst unter Verkehrsjuristen umstritten und finden sehr viele unterschiedliche Auslegungen.
    ....

    hallo

    im herbst habe ich gelesen dass es bald eine EU-weite gesetzesänderung betreffend der mini-bikes geben soll. irgendwie kam da durch dass das fahrverbot auf strassen bzw anderen plätzen nicht wirklich klar geregelt ist. zumindestens nicht so dass es auch hält.

    aber dann war ganz schnell wieder die decke drüber über das thema ....
    das wiwrd wohl der von dir genannte rechtsfreie raum sein denke ich

    lg
    g





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  18. #18
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    quote:
    Hallo Freunde !

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    Hallo
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    http://www.womo-badduerrheim.de/

    Allzeit gute Fahrt und erlebnisreiche Urlaube wünschen igPuk aus Fohnsdorf
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  19. #19
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    Hallo noch mal bei Service anklicken.


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  20. #20
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    quote:
    Hallo noch mal bei Service anklicken.


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    hallo

    nix link

    link kaputt...
    :-(

    lg
    g








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