Da geb ich dir 100%ig recht. Aber wenns abnehmbar ist, hat man kein Problem damit.quote:
Zur Typisierung - ich glaube es ist egal ob es schlimm bei einem angehängten Wohnwagen die selbstgebastelte Andockhilfe oben zu lassen - aber ist es nicht so, wenn Fahrzeugteile verändert oder fix befestigt werden, daß die Betriebserlaubnis erlischt? Da ist es dann egal ob der Wohnwagen hinten drauf ist oder nicht. Ich will ja nix schlecht reden oder den Teufel an die Wand malen, aber schaut Euch mal die Juristischen Fälle an - wie leicht man da unschuldig zum Handkuß kommt nur weil so ein Wastel einen Anwalt hat der ein Hintertürchen findet und den Gegner damit fertig macht - da ist es egal ob nix passieren "dürfte" - alleine die Tatsache daß was außer der juristischen Norm war reicht schon um die Schuld umzudrehen ... ich bin da sehr vorsichtig.
liebe Grüße, Tommy37, Doris37 und Hannes12
auf Eurocamp 2 Gold