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Thema: 2. Versuch - ausländische Hänger ziehen

  1. #1
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    Standard 2. Versuch - ausländische Hänger ziehen

    Hallo, ich habe es schon einmal versucht eine Antwort zu bekommen, allerdings ist dieser Beitrag dann in eine Diskussion über Import von Fahzeugen geglitten was NICHT die Frage war.

    Also, ich würde gerne einen Wohnwagen mit deutschen Kennzeichen mit meinem österreichischen Zugfahrzeug ziehen. Zolltechnisch ist das seit der EU kein Problem mehr (davor war es eines) - allerdings habe ich kürzlich beim EzuB gelernt, daß es verboten ist einen ausländischen Hänger mit einem österreichischen Fahrzeug zu ziehen da die Polizei den Fahrer nicht verfolgen könnte wenn er von hinten erwischt wird.

    Die Vermieter in Deutschland sagen, daß stimmt nicht, ich DARF einen deutschen Wohnwagen ziehen, die Fahrschule in Österreich sagt, ich darf NICHT ...

    Ist hier ein Verkehrsprofi unter uns oder hat wer einen link für mich wo ich klar sehen kann ob ich das darf oder nicht. Nochmal, ich will mir einen Wohnwagen in Deutschland ausborgen, damit durch Österreich fahren und dann Urlaub in Italien oder Kroatien machen - darf ich das mit meinem österreichischen PKW oder nicht. (Bitte nicht wieder in eine IMPORT-Diskussion lenken!)

    Danke und gute Nacht,

    lupo
    *************
    lupo
    *************

  2. #2
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    Hallo !

    Sieh mal im alten Thread den letzten Eintrag an.

    Dort habe ich dir auch die Gesetzesstelle rausgesucht.

    Du darfst in Ö einen im Ausland (auch D)zugelassenen Anhänger nichtziehen.

    Ausnahme: rotes Zollkennzeichen; Das mußt du bei der Zulassungsstelle beantragen und hat die selbe Nummer wie das in Ö zugelassene Zugfahrzeug.
    Das ist die einzige Möglichkeit.

    Ob du mit diesem Gespann in Italien fahren darfst kann ich nicht sagen.

    Die dazugehörenden Gesetzesstellen (nach denen die Exekutive in Österreich auch handelt) findest du im Kraftfahrgesetz (KfG). Das Kfg kannst du über das Rechtsinformations des Bundeskanzleramtes abrufen. http://www.ris.bka.gv.at

    Zusammengefaßt: Die Fahrschule hat recht

    Hoffe dir damit geholfen zu haben.

    lg

    Tommy

    liebe Grüße, Tommy und seine Crew

    auf Eurocamp 2 Gold

  3. #3
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    Ich würde einfach mal bei der Polizei anfragen, die solltens ja wissen, im Falle des Falles sind es ja die, die dich strafen!

    Wenn der Vermiter sagt, man darf (und ich glaube nicht, daß er das österr. Verkehrsrecht im Deatil kennt, wenns wir schon nicht kennen), und die Fahrschule sagt nein, dann glaub ich da eher mal der Fahrschule!

    Habe bei einigen Grenbereichen auch schon mal einen Polizissten gefragt, meistens bekam ich dann auch eine halbwegs verwertbare Antwort! Manchesmal aber leider nicht, da heißt es dann, diese und jene Vorschriften ändern sich ständig, da können wir nicht immer alles m Kopf haben! Hoffentlich wissen sie es bei der Verkehrskontrolle dann auch nicht ......

    Kenne auch einen Fall, wo ein Fahrer eine Anzeige erhielt wegen etwas, was lt. Fahrschule richtig, und lt. Polizei falsch war! DA der betroffene den C-Schein erst kürzlich erworben hatte, hat er sich an die Fahrschule gewendet, und die Polizei mußte die Anzeige zurückziehen, der Fahrer ( Fahrschule ) waren im Recht!

    Würde also der Fahrschule vertrauen, und NICHT mit einem ausländischem Hänger durch Österreich fahren! Vorallem kennst du ja nicht die Vorschriften in Kroatien/Italien usw...

    Kurios, daß das bei LKWs gang und geben ist mit usländischen Hängern, aber manche Gesetzt sind halt mal kurios und unverständlich!

    Florian
    Florian


  4. #4
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    Standard

    quote:
    Hallo !
    Sieh mal im alten Thread den letzten Eintrag an.
    Dort habe ich dir auch die Gesetzesstelle rausgesucht.
    hallo

    dem ist nichts hinzuzufügen

    lg
    g


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  5. #5
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    Hallo Lupo1972!

    Ich kann mich Tommy1424 nur anschließen. In Österreich brauchst rein rechtlich unbedingt das rote Zollkennzeichen.

    Aus Erfahrung weiß ich, dass die Polizei über diese Gesetzesstelle sehr wohl Bescheid weiß und auch dementsprechend agiert bzw. straft.

    Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

    Ich persönlich habe es darauf ankommen lassen und meinen in Deutschland gekauften Wohnwagen mit den vom Händler zur Verfügung gestellten deutschen Probefahrtkennzeichen in die Steiermark überstellt. Das war natürlich doppelt (deutscher Hänger am österr. Kfz und noch dazu mit Probefahrtkennzeichen) verboten.
    Passiert ist aber nix.

    Trotzdem würde ich mich bei der zuständigen BH einmal wegen Zollkennzeichen und den Kosten erkundigen.

    Über die rechtlichen Bestimmungen in Italien habe ich jedoch keine Erkenntnisse.



    Grüße vom Watzmann aus der Steiermark


    Sarah (9), Christoph (12), Klaudia (38) und Andi (40)

  6. #6
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    Hallo !


    Wenn ich mit einem ausländischen Kennzeichen am Hänger, in Österreich einen Unfall habe. ( muß ja nicht ich Schuld sein )
    Wie schaut's den dann mit den Versicherungsschutz aus ??.

    planta


  7. #7
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    Hallo Lupo,

    frag doch mal den Gerilu. Der ist hier unser Fachmann.

    Grüße aus Dinslaken am Niederrhein ~Heike~

    Heike42, Eddi47, Brinja19, Robin16, Katze Kyra im Ford Scorpio Kombi mit LMC 545TK & Suzuki GSX1100R

  8. #8
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    Die Sache mit dem roten Zollkennzeichen solltest eigentlich auch in der FS beim EzuB gelernt haben. Ich mußte es zumindest lernen.
    @planta: Bei einem Unfall mit dem Anhänger haftet grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges. Die Haftpflichtversicherung des Anhängers braucht man erst, wenn der Anhänger abgestellt ist. Wenn Du schuldlos zum Handkuß kommst, wäre eine Kasko ganz günstig.


  9. #9
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    Danke mal f.d. Antworten - in der Fahrschule habe ich es ja auch so gelernt. Wegen der Versicherung habe ich keine Bedenken, da wenn der Wohnwagen am Auto angehängt ist sowieso die PKW-Versicherung zuständig ist und wenn ich ohne Auto rangiere dann ist eh das Problem verschiedener Nationalitäten nicht gegeben.

    Wenn ich einen Wagen importieren will (wie watzmann) ist mir das schon klar, aber wenn ich ihn ausborge und beim Vermieter die Daten hinterlege bin ich ja erreichbar ....

    Ich glaube auch eher der Fahrschule, wäre nur interessant ob der Vermieter die Strafen übernehmen müsste - das könnte man sich ausmachen, aber was ist wenn mich ein österreichischer Polizist nicht mehr weiterfahren lässt - das wäre blöd auf der Urlaubsreise.

    Ich werde mal genau die Gesetzestexte lesen und hoffen daß hier noch wer rechtlich verbindliche infos hat oder sonstige Tricks kennt - ich denke nicht, daß mir die Versicherung Überstellungskennzeichen für meinen Urlaub geben wird. <img src=icon_smile_big.gif border=0 align=middle>

    Schade wenn dem wirklich so ist, denn der Vermieter in Freilassing ist gut und günstig, der Vermieter in Salzburg konnte mir noch kein einziges Mal ein günstiges Angebot machen, dann werde ich wieder in Gmunden mieten die sind gut, nett und günstig, allerdings 60km von Salzburg entfernt ...

    lupo
    *************

  10. #10
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    Du kannst aber auch nach Timelkam bei Gebetsroither anfragen, bei Hr. od. Frau Moser, meint adolfo


    Freunde das Leben ist lebenswert...........



    geändert von - as61828 on 2006 Dec 01 15:02:57

  11. #11
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    servus,

    ich glaub es ist nicht erlaubt, einen ausländischen hänger zu ziehen, und wenn was passiert steigt jede versicherung aus, es folgen mit sicherheit langwierige prozesse, warum nicht in österreich mieten wie adolfo meint



    so long mathias

    Mathias(33),Tamara(33),Tobias(5) und Jakob (3)

    unterwegs im Euramobil Sport 665 HB

  12. #12
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    hallo

    da scheint es etwas zu geben
    evt geht das doch ohne zollkennzeichen
    zollkennzeichen benötigen nur anhänger die ausserhalb der EU zugelassen sind

    bin aber nicht sicher
    einfach selber gucken: http://tinyurl.com/yhrbez

    lg
    g

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  13. #13
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    ein lautes handgeklapper (beifall) für ml, find ich richtig gut .

    @ tommy, in italien ein rotes kennzeichen nicht nötig.

    @ tojamata, du liegst tatsächlich falsch, für einen "anhängewagen" gelten gleiche bestimmungen, egal ob privat oder gewerblich...


    lg richard

  14. #14
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    hallo freunde, also da bin ich froh dass nix passiert ist. hab vor ca 5 jahren meinem damaligen slowakischem schwager an seinen transit, meinen wohnwagen in österreich angehängt und ihn mit meiner ex nach bischofshofen, deutschland zum schispringen geschickt. außer dass er den ww auf der autobahn fast geschmissen hätte (war einfach unfahrbar das gespann) ist er halt langsam aber sicher hingefahren und auch zurückgekommen. irgendwo war ein ww fahrverbot und musste umdrehen, aber wegen der verschiedenen SK/A kennzeichen wurde er nicht aufgehalten.
    ich will mich gar nicht mehr damit beschäftigen, ist eh geschichte! aber einen ww in D mieten ist sicher für viele interessant. lg. rudko2

    rudko u.janna, st. andrä vor dem hagental bez. tulln mit lmc u. suzuki marauder im renault trafik

  15. #15
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    gm alle

    muss jetzt auch mal meinen senf dazugeben.
    habe auch schon ww mit D Kennzeichen durch Ö gezogen und hatte nie probleme.
    Zur Rechtssicherheit frage doch bei ÖAMTC od. ARBÖ nach die haben juristen und du kriegst eine sachliche Auskunft die nichts kostet.

    MFG aus Graz Michi


  16. #16
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    Hallo lupo

    Habe nun im KFG nachgesehen und bin dabei im § 83 fündig geworden:

    Anhänger mit ausländischem Kennzeichen dürfen mit Kraftfahrzeugen mit inländischem Kennzeichen nur gezogen werden, wenn an ihnen hinten eine Kennzeichentafel gemäß § 49 Abs 3 KFG angebracht ist und das ausländische Kennzeichen durch dieses Kennzeichentafel verdeckt ist.

    § 49 Abs 3 lautet wiederum:
    Anhänger mit ausländischem Kennzeichen, die mit einem Kraftfahrzeug mit österreichischem Kennzeichen gezogen werden sollen (§ 83), hat die Behörde auf Antrag des Zulassungsbesitzers dieses Kraftfahrzeuges Kennzeichentafeln mit dessen Kennzeichen auszugeben, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er Beförderungen vom Ausland in das Inland durchzuführen hat.

    Soweit der Originalgesetzestext.

    Ob dies auch für Wohnwagen gilt, habe ich nicht herausgelesen, da immer nur von Beförderung (Güterbeförderung) gesprochen wird.

    Gruß Berghamer


  17. #17
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    ähem berghamer,

    also dann ist ein anhänger nur dann ein anhänger wenn er beladen ist?

    also im kfg steht sehr genau, ein wowa IST ein anhänger... ich würd euch ja gerne die tel vom informationsdienst geben (die wissen das ganz genau <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>), aber dann brauch ich am montag gar nicht erst ins büro fahren <img src=icon_smile_dead.gif border=0 align=middle>


    lg richard

  18. #18
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    Hallo beinand!

    Hab mal bei der Verkehrsabteilung vom Landespolizeikommando f NÖ nachgefragt.

    Laut deren Auskunft ist es einfach Tatsache, dass ein im Ausland zugelassener Anhänger nur dann mit einem in Ö zugelassenen Zugfahrzeug gezogen werden darf, wenn am Hänger das rote Zollkennzeichen montiert ist.

    Sollte dies nicht der Fall sein liegt eindeutig eine Übertretung nach dem KfG vor (Verwaltungsübertretung). Hat aber nichts mit dem Zollgesetz zu tun. Das Kennzeichen hat trotz EU seinen Namen (Zollkennzeichen) behalten.

    Über die Häufigkeit und Schärfe, die die Polizei bei der Verfolgung dieser Vorschrift an den Tag legt, wollte mir aber keiner eine genaue Antwort geben. Es kam nur der typische Satz "Wo kein Kläger, da kein Richter" und "Mit ein bisserl Glück ....."

    Ich glaube aber, auch wenn man nicht kontrolliert wird, ist die Gefahr eines Unfalls gegeben. Und wenn nur ein kleiner Blechschaden ist. Wenn dann aber die Aufnahme durch die Polizei gewünscht wird und die auch kommen. Dann habens dich sicher am A.....


    liebe Grüße, Tommy und seine Crew

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  19. #19
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    Wo kein Kläger, da kein Richter

    stimmt immer!!!!

    Nur im Falle des Unfalles, ob selbstverschuldet oder nicht, spätestens dann wird es bei der Unfallsaufnahme eng. Die Polizei weiß über die Bestimmungen beim Ziehen von Anhängern mit ausländischen Kennzeichen sicherlich Bescheid. Und spätestens dann ist die Verwaltungsstrafe fällig.

    Was aber nicht das große Problem wäre. Das größere Problem ist mit Sicherheit die Untersagung der Weiterfahrt!!!!!..........und das auf der Urlaubsreise??



    Grüße vom Watzmann aus der Steiermark


    Sarah (9), Christoph (12), Klaudia (38) und Andi (40)

  20. #20
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    quote:

    Nur im Falle des Unfalles, ob selbstverschuldet oder nicht, spätestens dann wird es bei der Unfallsaufnahme eng. Die Polizei weiß über die Bestimmungen beim Ziehen von Anhängern mit ausländischen Kennzeichen sicherlich Bescheid. Und spätestens dann ist die Verwaltungsstrafe fällig.

    Was aber nicht das große Problem wäre. Das größere Problem ist mit Sicherheit die Untersagung der Weiterfahrt!!!!!..........und das auf der Urlaubsreise??
    Ein, meiner Meinung nach, unschlagbares Argument!!!!

    liebe Grüße, Tommy und seine Crew

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