Guten Morgen,

Beim Aufkleben der neuen Vignette muß aufgepasst werden, denn klebt sie nicht an einer der 2 Stellen die vorgeschrieben sind, droht trotz Vignette die gleiche Strafe, als wenn man ohne unterwegs wäre.

Die Vignette darf nur mehr an der Windschutzscheibe befestigt werden. Entweder am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel. Alles ander wird rigoros abgestraft.

Liebe Grüße Anna



LG Franz und Anna


geändert von - franz2 on 2006 Nov 20 05:33:35