Hallo, bei der EzuB ausbildung wurde gesagt, daß man einen Hänger mit einem nicht-österreichischen Kennzeichen nicht fahren darf wenn man am PKW ein österreichisches Kennzeichen hat (egal ob B oder EzuB). Der Grund wäre, daß man nich strafrechtlich verfolgt werden kann. Möglicherweweise gibt es dazu ausnahmen wenn der Besitzer d. ausländischen Hängers eine Ausnahmegenehmigung hat (ich denke dann verbürgt er sich die Lenkerdaten weiter zu geben).
Frage: kann das ein juristisch begabter von Euch hier verifizieren? Stimmt das denn noch so? Wenn das stimmt, fallen sämtlichen grenznahen Vermieter künftig für mich weg und ich war damit schon einmal illegal unterwegs
lupo
*************