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Thema: Gewicht berechnen

  1. #1
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    Standard Gewicht berechnen

    Nachdem mir mein Zugfahrzeug etwas zu schwach ist möchte ich mir ein Neues stärkeres zulegen.Ich habe jetzt schon x tausende verschiedene Meinungen gehört und bin nun mit der Berechnung etwas überfordert.
    Ich weiß das das zugfahrzeug vom Eigengewicht mehr als der Anhänger haben muß. das scheint mir auch logisch.
    Nur wenn ich mit FS B fahre darf ich max. 3500 kg insgesamt führen.
    Wie berechne ich das, beides mit dem Höchstzulässigen???

    Bezüglich Beladung möchte ich wissen ob bei der Gewichtberechnung die Personen auch mitberechnet werden müssen???

    Danke für eure Hilfe!


  2. #2
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    Hallo Renate.
    Du nimmst das höchstzulässige Gesamtgewicht vom Auto und vom WoWa. Diese beiden zusammengerechnet dürfen nicht mehr als 3500 kg sein.
    Laut Führerschein B darf das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher sein, als das Eigengewicht des Autos.
    Beim höchstzulässigen Gesamtgewicht des Autos ist bereits alles dabei. Personen und Gepäck.

    Schönen Gruß
    Schlesi aus Wien 11
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  3. #3
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    Heißt das jetzt nun wenn ich zwischen Eigengewicht und höchstzulässigem Gesamtgewicht z.B. 500 kg habe, und die Personen nun 280kg und der hund 30 kg wiegen ich jetzt nur noch 190 kg beladen darf???
    Hoch lebe die Rechenstunde, ist auch nicht einfach mit dem Autokauf.

    Und Schlesi mit deine 90 PS gehts dir besser als wie mir, ich habe nur 70 und jetzt reichts.
    Bergauf ein Horror!

    Danke für deine Hinweise.


  4. #4
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    Hallo Renate
    Ich weis jetzt nicht ganz genau, ob der Fahrer und der Tank bereits beim Eigengewicht dazugerechnet wird. Habe gerade in meinen Typenschein nachgeschaut, aber da steht nichts dabei.
    Hast recht. Mit 70 PS bist arm dran. Was hast du denn für einen WoWa?
    Wieviel Eigen- und Gesamtgewicht

    Schönen Gruß
    Schlesi aus Wien 11
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  5. #5
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    hi schlesi,

    es gibt zwei definierungen, eigengewicht und fahrzeug im fahrfertigem zustand.

    beim pkw wird abweichend davon bereits seit vielen jahren der fahrfertige zustand als eigengewicht im typenschein eingetragen, das heißt der fahrer mit 75 kg (meine waage lacht sich über diese norm jedesmal kaputt wenn ich draufsteige ) und alle betriebsstoffe zu 90%.

    im campingbereich ist aber noch üblich, beide gewichte getrennt anzugeben. beim wowa fahrfertig z.b. gasflaschen, kabeltrommel, frisch- und abwassertank, toilette ebenfalls beide behälter zu 90% gefüllt (üblicherweise rund 110 - 115 kg) beim womo kommen dann noch diese 75 kg des fahrers dazu.

    @ renate, nicht vergessen, die deichsellast des wowa ist von der zuladung ebenfalls abzuziehen. das sind dann gewicht der mitfahrenden personen 280 kg?, die 30 kg vom hund und z.b. 75 kg deichellast in deinem fall 385 kg, also fürs gepäck bleiben dann 115 kg über. da sich das meiste gewicht im hinterachsbereich befindet, vorsicht ist angesagt, die achslast darf dabei nicht überschritten werden!

    lg richard


  6. #6
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    Hoppla Richard.
    An die Deisellast hab ich gar nicht gedacht. Aber ist logisch. Die drücken ja auch mit 60-80kg das Auto runter.
    Ts, Ts , Ts. Auf was man da alles aufpassen muß.
    <img src=icon_smile_shock.gif border=0 align=middle>

    Schönen Gruß
    Schlesi aus Wien 11
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  7. #7
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    Hallo,

    für Führerschein B gilt:

    Eigengewicht Zugfahrzeug &gt;= h.z. Gesamtgewicht Hänger
    h.z. Gesamtgew. Zugfahrzeug + hzGG. Hänger &lt;=3500 kg ausser hzGG Hänger kleiner 750kg
    Anhängelast des Zugfahrzeugs &gt;= hzGG Hänger
    Deichsellast beachten.

    Die Deichsellast zählt zur Beladung des Zugfahrzeuges.

    so wurde es mir zumindest von unserer Polizei letztens erklärt.

    das ganze ändert sich wenn man auch einen E-Führerschein besitzt.

    schöne Grüsse vom Urlaub in Reingers (nördl. Waldviertel)


    ***********************
    Aschbach Markt, NÖ

    fahre einen Mecedes O309D BJ1971


  8. #8
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    Also langsam wird mir das schon zu kompliziert mit der Rechnerei.
    Ist es nicht einfacher eine Ferienwohnung zu mieten???

    War nur so ne Frage.



    Renate, aus wien 21



  9. #9
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    @ schlesi Einen Büsrster TK 560
    Eigengewicht 1060/Höchstzulässiges Gesamtgewicht 1290 kg.


  10. #10
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    Hi Renate. Jetzt brauchst dir nur noch einen Van suchen, der ein höchstzul.Gesamtgewicht von 2200 kg. hat. Die heutigen richtigen 7 Sitzer haben alle schon ein hohes Gesamtgewicht.
    Mein Grand Voyager (BJ 96/97)hatte damals schon ein Eigengewicht von 2050 kg und ein Gesamtgewicht von 2700kg. Im Notfall kannst den WoWa noch runtertyp. auf 1200 kg.
    Soll er neu oder gebraucht sein? Der neue Mazda 5 dürfte auch nicht schlecht sein.


    Schönen Gruß
    Schlesi aus Wien 11
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  11. #11
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    Ich dachte da an einen gebrauchten, so ca. 5 jahre alt.
    Da es aber nicht rasend dringend ist (bis zum nächsten Sommer ist noch Zeit) muß ich mir mal ausrechnen wie es mit dem neuen aussieht, da ich die Nova nicht bezahlen muß.
    Habe aber keine Ahnung wieviel die Nova ist.
    Es ist eben das problem das die Wagen alle schon so schwer sind vom Gewicht.
    Ein jammer.... trotzdem danke für alle hinweise.

    Renate


  12. #12
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    Servus.
    Muss das noch mal "aufwärmen" da man ja "hörte" das überall die
    Uni(n)formierten Stress machen.
    Auto:
    Eigengewicht : 1.628 Kg
    Gesamtgewicht: 2.210 Kg
    =Zuladung von: 582 Kg
    Anhängerl.gebr.: 1.600 Kg
    Stützlast : 75 Kg

    WW:
    Eigengewicht : 940 Kg
    Gesamtgewicht: 1.100 Kg
    Höchstgewicht: 1.300 Kg (steht auch als höchst zulässige Achslast)

    Ergibt eine Zuladung von: 160 Kg(denke ich habe mehr an Bord, Sessel, Liegen, Vorzelt, Sonnensegel, Getränke, Speisen ihr wisst schon was alles... )

    Ergibt ein Gespann-Gesamtgewicht von 3.310 Kg.
    Da eine Achslast von 1.300 Kg zulässig ist könnte man bis zu 190 Kg auflasten lassen und es gäbe nie eine Diskussion mit den UIF.
    Liege ich da richtig?
    LG Karl


    geändert von - mr.chruris on 2006 Feb 18 12:00:50

    geändert von - mr.chruris on 2006 Feb 18 12:04:52

  13. #13
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    Hall mr chruris

    Du liegst mit deiner Annahme richtig.

    Zumindest in Niederösterreich wird dir seitens der Überprüfungsstellen des Landes seit einiger Zeit ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von - bis eingetragen (Maximalgewicht ist die höchstzulässige Achslast). In deinem Typenschein könnte dann ein Wert von z.B. 1.100 bis 1.300 kg eingetragen werden. Bei der Zulassungsstelle legst du dann fest, welchen Wert du tatsächlich in den Zulassungsschein eingetragen haben möchtest. Hat bei deinem jetzigen Fahrzeug keine Bedeutung, aber wenn du an die 3.500 kg Grenze nicht nur anklopfst, sondern diese gering überschreitest, dann ändert di Zulassungsstelle eben den Gewichtseintrag im möglichen Rahmen (z.B. Änderung von 1.300 auf 1.290 kg und somit passt es wieder).
    Ev. noch zur Beachtung: Die Stützlast ist dem Zugfahrzeug zuzurechnen (wenn der Hänger gewogen wird, dann liegt ein Teil des Gewichtest auf der Anhängekupplung und wird somit dem Zugfahrzeug zugerechnet und nicht dem Hänger).

    Mit herzlichen Grüßen

    fo1

  14. #14
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    Und wie sieht das ganze mit E zu B aus?

    Frage nur mal, weils interessiert.

    Danke!!

    Ciao
    Paul

    Unterwegs mit einem Landschiff Flair 6700i

  15. #15
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    Hallo zusammen,-
    zum Glück betrifft mich dieses Problem nicht.
    Frage, kennt sich da wer noch aus?
    ( Ich fahre mit dem Womo vor der ersten Ausfahrt auf die Waage
    im Lagerhaus, anschliessend wieder drei Km nach Hause, entscheide
    Frau, Hund oder Sonstiges, dann wird wie immer einiges ausgeladen,
    erst dann gehts auf und davon)
    MfG
    Mondmann



  16. #16
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    Servus.
    @Mondmann.
    Nimmt das deine Frau so einfach hin wenn sie nicht mit darf ?*gg*

    Es kann mir sicher jemand sagen wohin ich mich in Wien wegen der Auflastung wenden kann. Ev. was die Kosten sind ?
    Danke und LG Karl

    Unterwegs mit Kia Sportage und Adria B 502 LH


    geändert von - mr.chruris on 2006 Feb 18 20:13:58

  17. #17
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    Hallo Mr.Chruris
    Dir kann geholfen werden:
    Adresse:
    MA 46 - Landesfahrzeugprüfstelle
    7.Haidequerstrasse 5
    A-1110 Wien
    Tel: 4000-92779
    Fax: 4000-99-92777
    Öffnungszeiten glaub ich von 8-12 und 13-15 Uhr. Donnerstags glaub ich bis 18 Uhr. Aber bitte steinige mich nicht wegen den Öffnungszeiten.
    Aber ein Tipp: Ruf nicht an sondern fahr gleich hin, denn telefonisch wirst nicht gut verbunden.
    Kosten: ca. 43 Euro

    Am besten du nimmst den Typenschein vom WoWa und fährst hin. Dort mußt dann eh einen Antrag ausfüllen und abgeben. Nach ca. 3-4 Tagen kannst du dir den Typenschein wieder abholen und danach brauchst nur noch auf die Zulassungsstelle fahren und den Zulassungsschein ändern.


    Schönen Gruß
    aus Wien 11
    Ernstl 39,Babsi 36. Kinder? Ja, ein halbes Duzend!

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  18. #18
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    Hallo Flairist

    Was willst du zu E+B wissen?

    Grundsätzlich gilt, dass du mit E+B die 3.500 kg überschreiten darfst und weiters darf dann das höchstzul. Gesamtgewicht auch unter dem Eingengewicht des Zugfahrzeuges liegen (aber vorsicht, dann fährt wirklich der Wohnwagen mit dem Zugfahrzeug).

    Gruß

    fo1

  19. #19
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    Danke fo1!!!!!

    Ciao

    Paul


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  20. #20
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    Servus.
    @schlesi66
    Danke für die Info.

    LG Karl

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