für 2024 plant die Asfinag eine GoBox Pflicht auch für Fahrzeuge, deren hzGg bis 3,5t beträgt, wenn ihr technisch zulässiges Höchstgewicht über 3,5t liegt. zB wären Fahrzeuge mit einem Fahrgestell für 3800kg oder 4250kg betroffen.
Die Idee stammt aus der nächsten EU Wegekostenrichtlinie, allerdings muß jeder Staat extra zustimmen und in Österreich gibt es noch keine Entscheidung.
Dazu die WKO:
Das neue System, das die EU-Wegekostenrichtlinie vorsieht, ist sehr komplex, lässt aber gleichzeitig einige Spielräume für die Nationalstaaten offen. "Es gibt viele Schrauben, an denen man drehen kann. Allerdings sind auch einige Änderungen vorgesehen, etwa die Umstellung vom höchsten zugelassenen Gesamtgewicht auf das technisch zulässige Gesamtgewicht. Und hier ist noch nicht wirklich durchgesickert, was das in der Praxis bedeutet“, erklärt Erik Wolf, Geschäftsführer der WKÖ-Bundessparte Transport und Verkehr. So fallen Fahrzeuge, die bis 3,5t Gewicht zugelassen sind, bisher unter die Vignettenpflicht. Da aber laut Typenschein oft bis zu 4,25t technisch möglich wären, müssen diese Fahrzeuge künftig die fahrleistungsabhängige Lkw-Maut zahlen. "Das wird rund 4.000 Fahrzeuge in Österreich betreffen“, so Wolf.

(mir kann´s ja wuascht sein)