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Thema: abgelastet auf 3,5t ? 2024 wird spannend...

  1. #1
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    Standard abgelastet auf 3,5t ? 2024 wird spannend...

    für 2024 plant die Asfinag eine GoBox Pflicht auch für Fahrzeuge, deren hzGg bis 3,5t beträgt, wenn ihr technisch zulässiges Höchstgewicht über 3,5t liegt. zB wären Fahrzeuge mit einem Fahrgestell für 3800kg oder 4250kg betroffen.
    Die Idee stammt aus der nächsten EU Wegekostenrichtlinie, allerdings muß jeder Staat extra zustimmen und in Österreich gibt es noch keine Entscheidung.
    Dazu die WKO:
    Das neue System, das die EU-Wegekostenrichtlinie vorsieht, ist sehr komplex, lässt aber gleichzeitig einige Spielräume für die Nationalstaaten offen. "Es gibt viele Schrauben, an denen man drehen kann. Allerdings sind auch einige Änderungen vorgesehen, etwa die Umstellung vom höchsten zugelassenen Gesamtgewicht auf das technisch zulässige Gesamtgewicht. Und hier ist noch nicht wirklich durchgesickert, was das in der Praxis bedeutet“, erklärt Erik Wolf, Geschäftsführer der WKÖ-Bundessparte Transport und Verkehr. So fallen Fahrzeuge, die bis 3,5t Gewicht zugelassen sind, bisher unter die Vignettenpflicht. Da aber laut Typenschein oft bis zu 4,25t technisch möglich wären, müssen diese Fahrzeuge künftig die fahrleistungsabhängige Lkw-Maut zahlen. "Das wird rund 4.000 Fahrzeuge in Österreich betreffen“, so Wolf.

    (mir kann´s ja wuascht sein)
    lg, Peter

    so many roads - so little time...

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  2. #2
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    na jo, wieviele camper wird das treffen? die meisten haben eher das problem mit auflastung. und was das wirklich in jedem staat bedeutet ist auch noch nicht durch. wird seit monaten überall diskutiert, mehr angstmache als sein. betrifft wohl eher die transportbranche. die lasten gerne ab, um dann überlastet zu fahren. in summe aber günstiger. man muss ja auch erwischt werden.

  3. #3
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    Andererseits läuft gerade auch die Diskussion, dass man mit dem B-Führerschein KFZ bis zu einem Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen lenken darf. Dies vor allem deshalb, weil die Transporter (Ducato, Sprinter, Transit usw) schon langsam mit Elektromotoren ausgestattet werden sollen. Dabei stößt man aber mit 600 kg schweren Batterien an die Nutzlastgrenzen.
    Beste Grüße
    Karl

  4. #4
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    Zitat Zitat von berghamer Beitrag anzeigen
    Andererseits läuft gerade auch die Diskussion, dass man mit dem B-Führerschein KFZ bis zu einem Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen lenken darf.

    Hallo

    also diese diskussion gibt' schon lange (mind. 10 jahre)
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
    Westbahnmichi und seine Gabi
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  5. #5
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    Trotz 10 Jahre Diskussion hat sich schon etwas getan. Reine E-Transporter dürfen nun schon ein HZG von 4,25 Tonnen haben. Bei den Verbrennern happert es noch. Aber angeblich soll in Brüssel noch in diesem Jahr die Entscheidung darüber fallen.

    https://www.wko.at/service/verkehr-betriebsstandort/elektro-lkw-3,5-4,25-t-hzg.html

    https://www.promobil.de/eu-fuehrersc...tonnen-camper/
    Beste Grüße
    Karl

  6. #6
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    Hallo

    also ich denke, für E Fahrzeuge wird man alles bekommen, nur um die E Fahrzeug Zahlen in die Höhe zu treiben, und die Verbrenner bleiben auf 3,5t, braucht man doch eine zusätzliche Einnahmequelle für Überlast Fahrten.
    Liebe Grüsse
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  7. #7
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    VW hat, so habe ich gelesen, die Konstruktion des E-Bulli (aka Buzz) als Camper eingestellt. Geht sich gewichts- und reichweitentechnisch einfach nicht aus.

  8. #8
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    Zitat Zitat von die Ottakringer Beitrag anzeigen
    VW hat, so habe ich gelesen, die Konstruktion des E-Bulli (aka Buzz) als Camper eingestellt. Geht sich gewichts- und reichweitentechnisch einfach nicht aus.
    Hallo

    das kann ich mir gut vorstellen
    Liebe Grüsse
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