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Thema: Übersiedelung von Bayern ins Ländle-Wohnmobil mitnehmen fast unmöglich?

  1. #1
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    Standard Übersiedelung von Bayern ins Ländle-Wohnmobil mitnehmen fast unmöglich?

    Grüß Gott zusammen,

    ab nächsten Jahres werde ich von Bayern ins schöne Bundesland Vorarlberg ziehen, genauer gesagt in eine Gemeinde im Bregenzerwald.
    Eine gute Arbeitsstelle als Buschauffeur bei einer kleinen Firma sowie die Nähe zu meiner dort lebenden Partnerin waren der Grund, ins Ländle zu gehen.
    Soweit alles gut, mein neuer Arbeitgeber bemüht sich überdies, mir zu helfen, dort Fuß zu fassen und hilft mir bei der Organisation.
    Alles kein Problem, gäbe es da nicht mein heiß geliebtes Wohnmobil, was mir seit nun 4 Jahren als Hauptwohnsitz dient (Meldeadresse bei meinem Bruder) und was mir sehr ans Herz gewachsen ist. Auch finanziell ist einiges in die Sanierung des Fzg geflossen und es ist in einem absoluten Top Zustand.

    Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Bürstner A850-2, Baujahr 2005 auf Iveco Daily Chassis. 9m lang und 5,2t schwer.

    Ich würde es gerne einführen und in Österreich zulassen. Damit beginnt nun Dilemma.
    Thema Zoll, kein Problem, das Fzg befindet sich lange genug in meinem Besitz um als Umzugsgut zu gelten, daher zollfrei einzuführen mit Unbedenklichkeitserklärung.
    Thema Steuern: Auch kein Problem, über 3,5t zahle ich ja keine motorbezogene Versicherungssteuer sondern KFZ Steuer direkt ans Finanzamt, so komme ich sehr günstig weg.
    Thema Versicherung: Hier war viel Recherche nötig. Nun habe ich eine Haftpflicht und Vollkasko über die Jahn und Partner Versicherung Österreich bekommen, eine Spezialversicherung nur für Wohnmobile, es wird ein aktuelles Wertgutachten verlangt, was aktuell in Bearbeitung ist, Kosten ca 1300€ pro Jahr, also auch i.O.
    Thema Zulassung: Einzelabnahme trotz voriger EU Zulassung in Dt definitiv nötig, da ich keine COC Papiere habe und Bürstner in Österreich keinen Generalimporteuer hat. Aber auch das scheint kein Problem darzustellen.

    Das große Problem heißt jedoch Nova: Logischerweise muss ich sie ja auch bezahlen, wenn das Fzg noch nie vorher in AT vorher registriert war.
    Nur wieviel? Mein erster Anruf am Finanzamt stieß auf erbostes Entsetzen, schließlich wäre es eine Frechheit vom Finanzamt zu verlangen, die Nova berechnet zu bekommen, ich solle doch beim ÖAMTC oder einer anderen Organisation, ein Wertgutachten erstellen lassen, diese würden mir auch die für mich geltende Nova Rechtsgrundlage aufzeigen.
    Gesagt getan, beim ÖAMTC Stützpunkt in Dornbirn gewesen, dort ebenso Entsetzen: Waaas? Wir sollen Ihnen die NOVA berechnen, ist doch Sache vom Finanzamt, DIE müssen das machen. Und erst mal müssen Sie zur Landesprüfstelle, die werden Ihnen weiterhelfen. Es wurde allerdings ein Wertgutachten für den aktuellen Wert des Fzg berechnet, ich habe als 4ter Besitzer keinerlei Neuwertsumme des Erstbesitzers bzw dessen Kaufvertrag.
    So ein Fahrzeug war wohl dort am Stützpunkt auch noch nicht zu Gast: "Isch a ghörigs Drum"
    Aber gut, also Verbindung mit der Landesprüstelle aufgenommen (TÜV Süd Lauterach). Einzelabnahme kein Problem, nur die NOVA soll mir doch das Finanzamt berechnen.

    Also noch mal beim Finanzamt angerufen, knapp 2 Stunden am Telefon verbracht, mit Sachbearbeitern aus ganz in Österreich zusammengekommen, wenn einer keiner Ahnung hat, leitet er wohl direkt an den nächsten weiter. Ich habe nun 7!!! verschiedene Auskünfte bekommen.
    Von Nova Höchstsatz mit höchster Malus Stufe bei fehlenden CO2 Werten bis zu einer Berechnungsmethode mit KW war alles dabei.
    Die beste Antwort war definitiv: "Wissen Sie, es kommt am Ende wohl auf Ihren Sachbearbeiter an, wie er es für richtig hält, bei Ihrem Fahrzeug habe ich auch keine Antwort"

    Nach eigener Recherche:
    Ich habe keine KW und CO2 im Fzg Schein, es gilt also die Ersatzformel mittels KW Leistung des Fzg.
    Fahrzeug war in DT (EU Land) im Dezember Jahr 2005 erstmals zugelassen, es gilt also die Rechtsgrundlage vom Juli 2005-Juni 2008.
    Fahrzeug besitzt einen aktuellen mit Gutachten belegten Wert von 38000€.

    Gehe ich richtig:

    122kw:10=12,2+2=14,2l fiktiver Dieselverbrauch.
    14,2l*28=398g fiktiver CO2 Ausstoß.

    Ich komme beim Einsatz in die Formel der Rechtsgrundlage auf Werte, die den Höchstsatz 16 Prozent verlangen.
    38000€ Bemessungsgrundlage)*16%=5600€
    Grundbetrag 5600€*120%=6720€ Zwischensumme
    6720€+300€ (Höchstsatz vom Malus Schwachsinn)=7020€ Nova Total

    Ziemlich viel, aber passt das so? Gibt es denn für meine Zwecke noch eine andere Formel, nach der man es berechnen kann?
    Diese fiktiven Werte treiben alles scheußlich nach oben.

    Im schlimmsten Fall werde ich es auf meinen Bruder in Deutschland umschreiben, dann mit Haltervollmacht fahren, ist zwar dann rechtlich gefährlich, aber wenn es im Grenzgebiet auf deutschen Boden steht und ich damit nie österreichischen Boden befahre, sollte es kein Problem sein.
    Wäre aber die absolute Notlösung, nur mit der Nova hätte ich ja dann ein vergoldetes Wohnmobil mit Bregenzer Nummerntafel.

    Liebe Grüße und danke schon mal für eure Hilfe und Rat
    Felix (dems ansonsten im Ländle richtig gut taugt )

  2. #2
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    Hallo

    einmal herzlich willkommen hier bei uns in österreich und im forum.

    ich befürchte wenn dir schon am finanzamt niemand helfen konnte wird das hier wohl auch ziemlich unmöglich sein, aber abwarten.

    ich würde es auf deinen bruder anmelden und in D belassen, und einfach weiterfahren, ich denke beim tüv hast du es dann auch einfacher, als bei der 57a überprüfung in österreich.
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
    Westbahnmichi und seine Gabi
    kommen aus Wien 14


    www.rdh-websolutions.at

  3. #3
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    ich GLAUBE (!!!, also nix wissen!) dass deine NOVA-Berechnung die richtige wäre. Aber es wird wie schon gesagt auf den Referenten beim FA ankommen, was DER GLAUBT. Denn der macht dir das Leben zur Hölle, wenn er DIR nicht glaubt - egal was du auch ganz sicher weißt! Daher, wenns so weit ist: Termin am Wohnsitz-FA ausmachen und ganz viel fragen. Die MÜSSEN einem willigen Steuerzahler helfen!

    Und ich hätte ganz fest GEGLAUBT, dass deine Vermutung betreffend motorbezogene Versicherungssteuer falsch ist. Weil egal ob 3,49 oder 12to: ein Wohnmobil ist IMMER ein PKW und ich war fest der Überzeugung, dass für PKW IMMER neben der NOVA auch motorbezogene Versicherungssteuer anfällt. Aber scheinbar hast du wirklich recht. Danke, wieder was gelernt.

    Praxistipp: willkommen in Österreich. Da gelten andere Regeln, denn wir nehmens mit Regeln nicht immer so 100%ig genau.
    Also "verkauf" dein WoMo deinem Bruder und fahr damit rum. Ich GLAUBE(!!) 30Tage darfst du auch in Ö ein im Ausland geborgtes KFZ fahren, ohne dass irgendwelche Abgabenschulden entstehen könnten. Aber wer kontrolliert denn das??? ;-) Und selbst wenn: es ist doch mehr als plausibel und realitätsnah, dass einem sein Bruder mal sein WoMo für einen Urlaub leiht! Risiko daher: gegen NULL. Nur leg dir ne Vollmacht ins Auto - für alle Fälle!

    PS: und vergiss nicht, deinen FS umzuschreiben!!!

  4. #4
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    Zitat Zitat von die Ottakringer Beitrag anzeigen
    Also "verkauf" dein WoMo deinem Bruder und fahr damit rum. Ich GLAUBE(!!) 30Tage darfst du auch in Ö ein im Ausland geborgtes KFZ fahren, ohne dass irgendwelche Abgabenschulden entstehen könnten. Aber wer kontrolliert denn das??? ;-) Und selbst wenn: es ist doch mehr als plausibel und realitätsnah, dass einem sein Bruder mal sein WoMo für einen Urlaub leiht! Risiko daher: gegen NULL. Nur leg dir ne Vollmacht ins Auto - für alle Fälle!
    risiko weit weg von null: zitatat:
    Viel strenger sind die Regeln, wenn eine Person mit Hauptwohnsitz in Österreich das Fahrzeug verwendet. In diesem Fall läuft die Frist zur Anmeldung bereits einen Monat nach der erstmaligen Einbringung des Fahrzeug nach Österreich ab. Es nützt nicht, das Fahrzeug vor Ablauf der Monatsfrist wieder ins Ausland zu verbringen, weil die Frist dadurch nicht unterbrochen wird.
    Nach Ablauf der Fristen müssen die ausländischen Nummerntafeln abgegeben und ab diesem Zeitpunkt österreichische Kennzeichen verwendet werden.
    aus: https://www.kanzlei-geisler.at/2022/...m-kennzeichen/ weiteres auch hier: https://www.oeamtc.at/thema/vorschri...reich-16179796

  5. #5
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    Grüß Gott zusammen,

    Danke schon einmal für die Antworten.
    Da ich eigentlich hauptsächlich über meinen Fzg Wert noch an Nova sparen kann, habe ich ein weiteres Gutachten anfertigen lassen, es wurde diesmal ein Wert von 24700€ ermittelt.
    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

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    Wieder in die entsprechenden Formeln eingesetzt, komme ich auf 4742,40€ Nova Gebühren. Den Malus muss ich laut eines Urteils nicht berechnen, spare also 300€.
    https://www.nova-rechner.at/index.ph...ueckverguetung Da mein Fahrzeug vor dem 30.06.2008 zugelassen ist, trifft es entsprechend zu.
    Das also wäre zu zahlen, vorausgesetzt, die Sachbearbeiter glauben mir. Also alle Rechtslagen und für mich relevanten Urteile auf der Seite des BMF ausdrucken, entsprechende Passagen markieren, damit dann meine Berechnungen beim Termin im Finanzamt begründen.

    Ja, wie hier schon geschrieben, Fzg weiterbenutzen wird schwierig, wenn man legal bleiben möchte. Danke für die entsprechenden Link der Kanzlei, die fassen das ja gut zusammen. Die Seite vom ÖAMTC kenne ich schon. Ist ja denn selbst für meine Partnerin als Österreicherin schwierig, mein FZG zu lenken, da es ja immer um den Halter, bzw dessen Wohnort geht und nicht um den Halter.
    Und in Österreich wird das scheinbar deutlich häufiger vollstreckt, als in Bayern, hier fahren zig Fzge mit ausländischen Nummern umher, deren Personen in Bayern Hauptwohnsitz haben. In DT hat man ein Jahr Zeit, sein Fzg umzumelden, nicht nur einen Monat.

    Ja, bleibt also entweder NOVA zahlen, oder aber wirklich das Fzg in Oberstaufen etc abzustellen mit weiterhin deutscher Zulassung, dafür dann aber am besten zumindest mit diesem Wagen nie auf österreichisches Gebiet fahren. In alle anderen Ländern ist ja weiterhin ein Betrieb möglich.

    PS: Motorbezogene Versicherungssteuer zahlt man laut Auskunft meiner Versicherung IMMER nur bis 3,5t, ganz egal, was für ein FZG es ist.

    Führerschein muss ich nicht umschreiben lassen, nur wenn meine entsprechende LKW oder Bus Klasse ausläuft, beantrage ich den neuen FS logischerweise dann in meinem entsprechenden Bezirk. So zumindest die Auskunft meines baldigen Chefs und er ist Busunternehmer.

    Ich halte euch aber auf jeden Fall auf dem laufenden, wie es mit meinem Fahrzeug weitergeht.

    Liebe Grüße
    Felix

  6. #6
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    Zitat Zitat von BürstnerFelix Beitrag anzeigen
    Führerschein muss ich nicht umschreiben lassen, nur wenn meine entsprechende LKW oder Bus Klasse ausläuft, beantrage ich den neuen FS logischerweise dann in meinem entsprechenden Bezirk. So zumindest die Auskunft meines baldigen Chefs und er ist Busunternehmer.
    genauso ist es, innerhalb der eu. da muss nichts umgeschrieben werden, so lange alles beim alten bleibt.

  7. #7
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    Zitat Zitat von westbahnmichi Beitrag anzeigen

    ich würde es auf deinen bruder anmelden und in D belassen, und einfach weiterfahren, ich denke beim tüv hast du es dann auch einfacher, als bei der 57a überprüfung in österreich.

    Ist die 57er so viel strenger als eine deutsche HU/AU?
    Zumal ich dort in DT die HU/AU für Ü3,5t machen muss und die auch mit inzwischen schon über 180€ zu Buche schlägt.

    Was die Gasprüfung angeht, sollte es eigentlich kein Problem geben.
    https://www.campingclub.at/gasueberpruefung Laut diesem Artikel zählt die deutsche G607, nach der mein Fzg ja auch regelmäßig geprüft wird gleich der G107.

    Liebe Grüße
    Felix

  8. #8
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    Zitat Zitat von BürstnerFelix Beitrag anzeigen
    Ist die 57er so viel strenger als eine deutsche HU/AU?
    gar nicht. gibt hier und dort prüfer, die keine ahnung von der materie haben und sich aufspielen. bsp: mein santa fe hat einen personenschutzbügel vorne dran. früher genannt rammbügel. nach 9 jahren kommt ein neuer, sehr motivierter prüfer drauf, das ist nicht zulässig. also gebe ich ihm alle papiere. dann hatte er keine ahnung mehr und musste das vom chef überprüfen lassen. klar war alles ok damit. die prüfer der letzten 9 jahre waren ja auch keine deppen. der gleiche prüfer sagt mir, ich müsse meinen gaskasten, beim wohnwagen im auge behalten. da wären schon löcher. nein ein loch, das von mir gebohrt, da hier der deckel immer wieder undicht wird. jetzt haben wir uns zusammengerauft. er muss notorisch immer was sagen, das war es aber auch schon. gasprüfung ist keine pflicht für das pickerl bei uns. und sicher auch wesentlich günstiger, für die nächste prüfung.

  9. #9
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    Zitat Zitat von soul Beitrag anzeigen
    risiko weit weg von null: zitatat:
    Viel strenger sind die Regeln, wenn eine Person mit Hauptwohnsitz in Österreich das Fahrzeug verwendet. In diesem Fall läuft die Frist zur Anmeldung bereits einen Monat nach der erstmaligen Einbringung des Fahrzeug nach Österreich ab. Es nützt nicht, das Fahrzeug vor Ablauf der Monatsfrist wieder ins Ausland zu verbringen, weil die Frist dadurch nicht unterbrochen wird.
    Sehr interessant, Danke.

    Dass sowas kontrolliert wird, ist mir bekannt. Auf der Strecke Bratislava - Wien wurden lange Zeit die großen SUV der Reihe nach rausgewunken, weil das waren angeblich alle Firmen-KFZ. Das versteh ich ja. Aber bei einem Privaten?? wie will man das denn kontrollieren? Ich hab mir den Kübel doch erst gestern ausgeborgt. Das 1.Mal überhaupt. ;-)

    Was dann weiter interessant ist: wie ist das bei einem Mietauto? Ich leihe mir ein WoMo aus, im Ausland und fahr damit (auch) nach Ö. 2 Monate (oder Jahre) später wieder, zufällig genau das gleiche. Und das ist dann steuerpflichtig in Ö???
    Ich weiß, abstraktes Problem, aber das würd mich echt interessieren.

  10. #10
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    Zitat Zitat von die Ottakringer Beitrag anzeigen
    Was dann weiter interessant ist: wie ist das bei einem Mietauto? Ich leihe mir ein WoMo aus, im Ausland und fahr damit (auch) nach Ö. 2 Monate (oder Jahre) später wieder, zufällig genau das gleiche. Und das ist dann steuerpflichtig in Ö???
    Ich weiß, abstraktes Problem, aber das würd mich echt interessieren.
    .....sofern bewiesen werden kann, das sich der dauernde Standort des Fahrzeuges nicht im Inland befindet.

    das ist der entscheidende punkt, ob das fahrzeug in österreich steuerpflichtig wird oder nicht.

  11. #11
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    das ist dann wohl die Frage: wer muss was beweisen? Ich meine Unschuld oder die mir die Schuld? Und wie soll das gehen (für beide Seiten)?

    Weil ich borge mir zb in DE ein WoMo für eine ausgedehnte Europareise. Fahr von DE durch Ö nach IT, FR usw und dann in den Norden. Dabei fahr ich nach 3 Monaten wieder durch Ö und mach mich damit zum Steuerbetrüger??? Kann das echt sein? Weil von gemieteten Fahrzeugen steht in deinen links gar nicht. Auch nicht, dass die ausgenommen wären.

  12. #12
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    Servus

    Bei einem Leihmobil hast ja einen Mietvertrag und zahlst soviel an Miete bei mehreren Monaten, dass die NOVA dagegen ein Schnäppchen wäre. Vermutlich fallen Mietfahrzeuge und gewerbliche KFZ nicht darunter. Kenne nämlich einen Angestellten der Fa Rosenbauer, welcher seit Jahren mit einem SUV mit deutschem Kz bei uns herumfährt.
    Beste Grüße
    Karl

  13. #13
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    Zitat Zitat von die Ottakringer Beitrag anzeigen
    das ist dann wohl die Frage: wer muss was beweisen? Ich meine Unschuld oder die mir die Schuld? Und wie soll das gehen (für beide Seiten)?

    Weil ich borge mir zb in DE ein WoMo für eine ausgedehnte Europareise. Fahr von DE durch Ö nach IT, FR usw und dann in den Norden. Dabei fahr ich nach 3 Monaten wieder durch Ö und mach mich damit zum Steuerbetrüger??? Kann das echt sein? Weil von gemieteten Fahrzeugen steht in deinen links gar nicht. Auch nicht, dass die ausgenommen wären.
    wo wäre da der dauernde standort in österreich? und nein da steht nichts, aber du kannst auch gegengooglen und "sofern bewiesen werden kann, das sich der dauernde Standort des Fahrzeuges nicht im Inland befindet" googlen und kommst auch zu ogh urteilen.

  14. #14
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    Zitat Zitat von soul Beitrag anzeigen
    du kannst auch gegengooglen und "sofern bewiesen werden kann, das sich der dauernde Standort des Fahrzeuges nicht im Inland befindet" googlen und kommst auch zu ogh urteilen.
    OK, das hab ich nicht gemacht. Aber Danke,. das beruhigt mich seeehr!

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