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Thema: Motorbezogene Versicherungssteuer soll weniger werden

  1. #1
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    Standard Motorbezogene Versicherungssteuer soll weniger werden

    Hallo Ein Freund hat auf der Welser Messe gehört das sich die Motorbezogene Motorsteuer für Wonmobile deutlich reduzieren soll
    Derzeitiger Stand Roadcar 540 Fiat Ducato Automatik 160ps 338co2 Ausstoß Steuer 2400euro
    Für einen Kasten oder Lieferwagen selbige Bauart sind um die 1500euro fällig genau weiß ich es nicht
    Vieleicht weiß jemand etwas genaueres
    mfg Fritz
    Geändert von DRFritz (03.11.2022 um 09:47 Uhr)

  2. #2
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    Standard

    Servus

    Der Sachverhalt ist im Abgabenänderungsgesetz 2022, Artikel 8 und 9, zu finden. Ich kopiere dieses "Beamtendeutsch" einmal hier herein:


    Artikel8
    Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes1992
    Das Kraftfahrzeugsteuergesetz1992, BGBl. Nr.449/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
    BGBl.I Nr.99/2020, wird wie folgt geändert:
    1. §2 Abs.1 Z9 lautet:
    „9.Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebes (insbesondere Elektro oder Wasserstoff) einen CO2-
    Emissionswert von 0g/km aufweisen;“
    2. In §5 Abs.1 Z2 lit.a wird nach der Wortfolge„der Klasse M1,“die Wortfolge„ausgenommen
    Wohnmobile der Aufbauart „SA“, bei denen das Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist,“
    eingefügt.
    3. In §5 Abs.2 Teilstrich4 wird die Wortfolge„gemäß Abs.1 Z2 lit.b sublit.bb“durch die Wortfolge
    „gemäß Abs.1 Z2 lit.a sublit.bb“ersetzt.
    4. In §11 Abs.1 wird nach Z11 folgende Z12 angefügt:
    „12.§2 Abs.1 Z9, §5 Abs.1 Z2 lit.a und §5 Abs.2 Teilstrich4, jeweils in der Fassung des
    Bundesgesetzes BGBl.I Nr.xx/2022, treten mit 1.Jänner 2023 in Kraft.“

    Artikel9
    Änderung des Versicherungssteuergesetzes1953
    Das Versicherungssteuergesetz, BGBl. Nr.133/1953, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
    BGBl.I Nr.104/2019, wird wie folgt geändert:
    1. §4 Abs.3 Z6 lautet:
    „6.Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebes (insbesondere Elektro oder Wasserstoff) einen CO2-
    Emissionswert von 0g/km aufweisen;“
    2. In §5 Abs.1 Z3 lit.bwird nach der Wortfolge„bei Kraftfahrzeugen der Klasse M1 mit einem höchsten
    zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen,“die Wortfolge„ausgenommen Wohnmobile der Aufbauart
    „SA“, bei denen das Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist,“eingefügt.
    3. In §6 Abs.3 Z1 lit.bwird nach der Wortfolge„Kraftfahrzeugen der Klasse M1 mit einem höchsten
    zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen,“die Wortfolge„ausgenommen Wohnmobile der Aufbauart
    „SA“, bei denen das Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist,“eingefügt.
    4. In §12 Abs.3 wird nach Z32 folgende Z33 angefügt:
    „33.§4 Abs.3 Z6, §5 Abs.1 Z3 lit.b und §6 Abs.3 Z1 lit.b, jeweils in der Fassung des
    Bundesgesetzes BGBl.I Nr.xx/2022, treten mit 1.Juni 2023 in Kraft und sind auf Zahlungen des
    Versicherungsentgeltes anzuwenden, die
    a)nach dem 31.Mai 2023 fällig werden und Versicherungszeiträume betreffen, die nach dem
    31.Mai 2023 liegen;
    b)vor dem 1.Juni 2023 fällig geworden sind und soweit diese Versicherungszeiträume betreffen,
    die nach dem 31.Mai 2023 liegen.
    c)Der Versicherer und der Bevollmächtigte hat die bereits fällig gewesene motorbezogene
    Versicherungssteuer gemäß lit.b zu korrigieren und beim Versicherungsnehmer nachzuerheben
    oderdiesemrückzuerstatten.ImFalleeinerNacherhebungistdiemotorbezogene
    Versicherungssteuer spätestens am 15.August 2023 (Fälligkeitstag) zu entrichten. Im Falle
    einerRückerstattungkannderselbstberechneteRückerstattungsbetragvom
    Gesamtsteuerbetrag abgesetzt werden


    Im CCA-Journal 3/22 ist zu lesen, dass die motorbezogene Versicherungssteuer am 01.06.2023 nur mehr unter Heranziehung der Motorleistung berechnet wird.

    Die Berechnung nach dem CO² Ausstoß entfällt.

    Wichtig ist auch noch, daß die Erstzulassung nach dem 30.09.2020 erfolgt sein muß und das es sich bei dem Basisfahrzeug um ein Kraftfahrzeug der Klasse N handeln muss.

    Lt CCA dürfte dies auf die meisten Wohnmobile zutreffen.

    Geändert von berghamer (03.11.2022 um 17:28 Uhr)
    Beste Grüße
    Karl

  3. #3
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    Standard

    Hallo Karl
    Bin dann mal gespannt was für 160ps zu bezahlen ist
    Danke für den tollen Bericht mfg Fritz

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