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Thema: Vorteil Wohnmobiltypisierung

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Zitat Zitat von soul Beitrag anzeigen
    a bus is a vw-bus oder artverwandtes. wird keiner mit einem 5t bus privat herumgurken. hier wird auch keiner anfragen, wie er einen reisebus, mit 50 sitzplätzen umbauen kann.
    In anderen Womo Foren kommen solche Anfragen regelmäßig. Ist also nicht so unmöglich. "Bus" auf VW-Bus anzuwenden, ist eher eine sehr weitgefaßte Anwendung des Wortes, die nur in entsprechenden Kreisen verstanden wird.

    RK

  2. #2
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    Sorry für meine späte Rückmeldung

    Mein T6 ist ein Transporter als LKW zugelassen, in Österreich gekauft. LKW Versicherung ist halt um einiges teurer als PKW/WoMo, daher der Wunsch nach Umtypisierung
    Klar muss ich die Nova nachzahlen, aber wenn man sich sonst nix gönnt

    @soul, versuchs mal mit einer Portion Geduld
    LG

  3. #3
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    bzgl. nova und Umtypisierung: in der Praxis ist als erstes relevant ob die Trennwand im T6 bleibt oder nicht. Was also genau der "Umbau auf Wohnmobil" ist.
    Nur der Einbau von z.B. einem Bett hat keine Auswirkung auf die N1 Kategorie. N1 sagt nur dass es ein KFZ zur Güterbeförderung ist. Und irgendwelche Güter wirst Du sicher noch transportieren können. Richtig, ist strittig und im wohl immer Auslegungssache aber z.B.: https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1

    "Ob ein Fahrzeug als PKW oder als LKW zu tarifieren ist, sei allein anhand der objektiven Beschaffenheit zu beurteilen. Nach den Erläuterungen zum harmonisierten System werde die Einreihung bestimmter Kraftfahrzeuge unter die Position 8704 (Lastkraftwagen) durch besondere Merkmale festgelegt, die darauf hinweisen, dass die Fahrzeuge Ihrer Beschaffenheit nach eher zu Güter- als zur Personenbeförderung bestimmt sind. Derartige Merkmale seien unter anderem das Vorhandensein einer Trennwand oder Abgrenzung zwischen dem Bereich des Fahrers und dem hinteren Bereich (unter Beachtung der Ausnahme im Anhang II der Richtlinie 2007/46/EG), das Fehlen von Komfortmerkmalen und Vorrichtungen sowie Ausstattungen im Güterladebereich, das Fehlen von hinteren Fenstern an beiden Seitenteilen sowie Vorrichtungen im Ladebereich, die eine entsprechende Ladungssicherung ermöglichen. Nochmals sei auf die EU-Richtlinie 2001/46/EG verwiesen, nach der Personen und Güter in demselben Bereich befördert werden könnten, wenn die Ladefläche mit Sicherheitseinrichtungen ausgestattet ist, die dazu bestimmt sind, Fahrgäste vor der Verscheibung der Ladung während der Fahrt zu schützen. Sämtliche dieser Voraussetzung würden beim gegenständlichen Fahrzeug vorliegen. Es verfüge im Übrigen lediglich über drei Türen inklusive einer weitöffnenden Heckklappe (ebene Ladefläche, Antirutschmatten) sowie nur zwei Sitze, sodass nach dem allgemeinen Erscheinungsbild und der Gesamtheit der Merkmale nur der Schluss gezogen werden könne, dass das Fahrzeug, so insbesondere auch unter Einbezug der durchgeführten Umbaumaßnahmen, hauptsächlich zur Beförderung von Gütern eingesetzt werde. Sohin würden jedenfalls die Kriterien für die Zuordnung von Fahrzeugen der Klasse N (sohin Zolltarif 8704) entsprechend der EU-Richtlinie 2007/46/EG vorliegen und sei der Position 8704 der Kombinierten Nomenklatur entsprochen. Sollten nach Ansicht der Behörde die Erfordernisse der Kombinierten Nomenklatur nicht vorliegen, was ausdrücklich bestritten wird, sei darauf zu verweisen, dass die österreichischen Bestimmungen in keinster Weise den Vorgaben des überstaatlichen EU-Rechtes entsprechen würden und sohin als gemeinschaftswidrig anzusehen seien."

    Wenn man mit dem Auto also noch immer die Trennwand drin hat, es nicht für den Transport von Personen gemacht ist (also keine fixen typisierten Sitzplätze), nicht tausend Fenster rundherum hat (links und rechts) bleibt es ein N1 Kastenwagen.

    Nachteile eines N1 vs. M1 sind:
    - diverse andere Mautregeln in diversen Ländern, meist aber minimale Unterschiede wie z.B. Slowenien oder gar nicht. Oft wird ohnehin nur nach der KFZ Größe gegangen. Auf der Brücke in Patras gibt es glaube ich auch einen Unterschied
    - N1 haben andere Regelungen bzgl. Abgase/Fahrverbote. Z.B. auch den Abgasklassenaufkleber und könnte unter Umständen in Österreich/Wien andere Regelungen bekommen. Beim T6 momentan sicher noch nicht relevant, aber falls der T6 mal 20 Jahre alt wird eventuell


  4. #4
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    Danke für deine ausführliche und hilfreiche Antwort, speziell am Ende deiner Antwort hast du meine Frage sehr detailliert beantwortet.
    Man sieht du hast hier wirklich Erfahrung und gibst diese auch gerne weiter, … mehr solcher Benutzer hier und das Forum wäre echt aufgewertet ….
    LG

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