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Thema: Vorteil Wohnmobiltypisierung

  1. #1
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    Standard Vorteil Wohnmobiltypisierung

    Welchen Vorteil habe ich eigentlich, wenn ich meinen Bus als Wohnmobil typisieren lasse?
    Außer der slowenischen Autobahnvignette und der Möglichkeit auf der Fähre zu "campen"?
    LG

  2. #2
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  3. #3
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    Also mein Bus hat wegen der nicht fix verbauten Kochstelle keine WOMO Typisierung bekommen (OÖ). Ich konnte allerdings noch keinen Nachteil erkennen, auf der Fähre nach Schweden muss das KFZ eh immer verlassen werden, auch im April nach Sardinien wirds so sein, in Slowenien war ich damit noch nicht.

  4. #4
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    Standard Vorteil Wohnmobiltypisierung

    Das du nicht als Steuerhinterzieher angeklagt werden kannst wenn das Fahrzeug als Wohnmobil ausgebaut ist, das empfinde ich als größten Vorteil.


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  5. #5
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    Zitat Zitat von lambada Beitrag anzeigen
    Das du nicht als Steuerhinterzieher angeklagt werden kannst wenn das Fahrzeug als Wohnmobil ausgebaut ist, das empfinde ich als größten Vorteil.
    welche steuer würde man da hinterziehen?

  6. #6
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    Das wäre höchstens der Fall wenn man einen Firmen-LKW (=Kastenwagen) als Wohnmobil nutzt.
    Der TE hat aber einen Bus, ich gehe davon aus dass der privat ist und nicht zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt wird.

    LG
    loup
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  7. #7
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    Standard Vorteil Wohnmobiltypisierung

    Noch nie was von Nova gehört?
    Außer es ist ein Neuwagen, da bezahlt man ohnehin auch als Transporter Nova.


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    Geändert von lambada (23.03.2022 um 17:36 Uhr)

  8. #8
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    Zitat Zitat von lambada Beitrag anzeigen
    Noch nie was von Nova gehört?
    nova ist bei der erstmaligen zulassung in österreich fällig. bei gebrauchten, wenn die schon einmal in österreich zugelassen waren, nicht mehr.

  9. #9
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    Standard Vorteil Wohnmobiltypisierung

    Wenn du ihn als Wohnmobil umbaust und für das Fahrzeug in Österreich noch nie Nova bezahlt wurde, ist sehr wohl für den auch Nova fällig. Ausser er ist vor Baujahr 1992.
    Und um gleich vorzubeugen…ich habe mir das nicht gerade ausgedacht, sondern habe das schon oft genug hinter mir ;-)


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  10. #10
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    Zitat Zitat von lambada Beitrag anzeigen
    Wenn du ihn als Wohnmobil umbaust und für das Fahrzeug in Österreich noch nie Nova bezahlt wurde..
    dann wäre der bus auch noch nie in österreich zugelassen. da er ihn ja schon besitzt, gehe ich nicht davon aus.

    was eh alles egal ist, interessiert den te eh nicht mehr.

  11. #11
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    Standard Vorteil Wohnmobiltypisierung

    Du verstehst da was falsch. 1992 wurde die Nova für Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M (Pkw) eingeführt. Fahrzeuge der Klasse N(Lkw) hatten eine Novabefreiung. Also wenn man ein Fahrzeug der Klasse N gekauft hat, musste man keine Nova bezahlen.
    Wenn man jetzt das Fahrzeug zum Wohnmobil umbaut, wird die Fahrzeugklasse von N auf M geändert, dadurch fällt die Nova Befreiung weg und man muss Nova nachzahlen.


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  12. #12
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    Zitat Zitat von lambada Beitrag anzeigen
    Du verstehst da was falsch.
    das trifft eher auf dich zu- ein Bus ist Klasse M und daher Novapflichtig.

    LG
    loup
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  13. #13
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    Wieder falsch…es gibt keine Fahrzeugklasse „Bus“…
    es gibt nur die Fahrzeugklasse M zur Personenbeförderung und da musste schon immer für M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung unter 3,5t) Nova bezahlt werden. M2 und M3 (über 3,5t bzw. über5t) sind Nova befreit.
    „Bus“ wird schnell mal was genannt, hat aber nichts mit der Nova zu tun.


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  14. #14
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    a bus is a vw-bus oder artverwandtes. wird keiner mit einem 5t bus privat herumgurken. hier wird auch keiner anfragen, wie er einen reisebus, mit 50 sitzplätzen umbauen kann.
    eh wurscht. interessiert den te eh nimmer.

  15. #15
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    Zitat Zitat von soul Beitrag anzeigen
    nova ist bei der erstmaligen zulassung in österreich fällig. bei gebrauchten, wenn die schon einmal in österreich zugelassen waren, nicht mehr.
    wenn sich die Typisierung ändert, sehr wohl. Ein LKW (auch Klein-LKW), der zum PKW umtypisiert wird, muss NOVA nachzahlen.

  16. #16
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    Zitat Zitat von soul Beitrag anzeigen
    a bus is a vw-bus oder artverwandtes. wird keiner mit einem 5t bus privat herumgurken. hier wird auch keiner anfragen, wie er einen reisebus, mit 50 sitzplätzen umbauen kann.
    In anderen Womo Foren kommen solche Anfragen regelmäßig. Ist also nicht so unmöglich. "Bus" auf VW-Bus anzuwenden, ist eher eine sehr weitgefaßte Anwendung des Wortes, die nur in entsprechenden Kreisen verstanden wird.

    RK

  17. #17
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    Sorry für meine späte Rückmeldung

    Mein T6 ist ein Transporter als LKW zugelassen, in Österreich gekauft. LKW Versicherung ist halt um einiges teurer als PKW/WoMo, daher der Wunsch nach Umtypisierung
    Klar muss ich die Nova nachzahlen, aber wenn man sich sonst nix gönnt

    @soul, versuchs mal mit einer Portion Geduld
    LG

  18. #18
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    bzgl. nova und Umtypisierung: in der Praxis ist als erstes relevant ob die Trennwand im T6 bleibt oder nicht. Was also genau der "Umbau auf Wohnmobil" ist.
    Nur der Einbau von z.B. einem Bett hat keine Auswirkung auf die N1 Kategorie. N1 sagt nur dass es ein KFZ zur Güterbeförderung ist. Und irgendwelche Güter wirst Du sicher noch transportieren können. Richtig, ist strittig und im wohl immer Auslegungssache aber z.B.: https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1

    "Ob ein Fahrzeug als PKW oder als LKW zu tarifieren ist, sei allein anhand der objektiven Beschaffenheit zu beurteilen. Nach den Erläuterungen zum harmonisierten System werde die Einreihung bestimmter Kraftfahrzeuge unter die Position 8704 (Lastkraftwagen) durch besondere Merkmale festgelegt, die darauf hinweisen, dass die Fahrzeuge Ihrer Beschaffenheit nach eher zu Güter- als zur Personenbeförderung bestimmt sind. Derartige Merkmale seien unter anderem das Vorhandensein einer Trennwand oder Abgrenzung zwischen dem Bereich des Fahrers und dem hinteren Bereich (unter Beachtung der Ausnahme im Anhang II der Richtlinie 2007/46/EG), das Fehlen von Komfortmerkmalen und Vorrichtungen sowie Ausstattungen im Güterladebereich, das Fehlen von hinteren Fenstern an beiden Seitenteilen sowie Vorrichtungen im Ladebereich, die eine entsprechende Ladungssicherung ermöglichen. Nochmals sei auf die EU-Richtlinie 2001/46/EG verwiesen, nach der Personen und Güter in demselben Bereich befördert werden könnten, wenn die Ladefläche mit Sicherheitseinrichtungen ausgestattet ist, die dazu bestimmt sind, Fahrgäste vor der Verscheibung der Ladung während der Fahrt zu schützen. Sämtliche dieser Voraussetzung würden beim gegenständlichen Fahrzeug vorliegen. Es verfüge im Übrigen lediglich über drei Türen inklusive einer weitöffnenden Heckklappe (ebene Ladefläche, Antirutschmatten) sowie nur zwei Sitze, sodass nach dem allgemeinen Erscheinungsbild und der Gesamtheit der Merkmale nur der Schluss gezogen werden könne, dass das Fahrzeug, so insbesondere auch unter Einbezug der durchgeführten Umbaumaßnahmen, hauptsächlich zur Beförderung von Gütern eingesetzt werde. Sohin würden jedenfalls die Kriterien für die Zuordnung von Fahrzeugen der Klasse N (sohin Zolltarif 8704) entsprechend der EU-Richtlinie 2007/46/EG vorliegen und sei der Position 8704 der Kombinierten Nomenklatur entsprochen. Sollten nach Ansicht der Behörde die Erfordernisse der Kombinierten Nomenklatur nicht vorliegen, was ausdrücklich bestritten wird, sei darauf zu verweisen, dass die österreichischen Bestimmungen in keinster Weise den Vorgaben des überstaatlichen EU-Rechtes entsprechen würden und sohin als gemeinschaftswidrig anzusehen seien."

    Wenn man mit dem Auto also noch immer die Trennwand drin hat, es nicht für den Transport von Personen gemacht ist (also keine fixen typisierten Sitzplätze), nicht tausend Fenster rundherum hat (links und rechts) bleibt es ein N1 Kastenwagen.

    Nachteile eines N1 vs. M1 sind:
    - diverse andere Mautregeln in diversen Ländern, meist aber minimale Unterschiede wie z.B. Slowenien oder gar nicht. Oft wird ohnehin nur nach der KFZ Größe gegangen. Auf der Brücke in Patras gibt es glaube ich auch einen Unterschied
    - N1 haben andere Regelungen bzgl. Abgase/Fahrverbote. Z.B. auch den Abgasklassenaufkleber und könnte unter Umständen in Österreich/Wien andere Regelungen bekommen. Beim T6 momentan sicher noch nicht relevant, aber falls der T6 mal 20 Jahre alt wird eventuell


  19. #19
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    Danke für deine ausführliche und hilfreiche Antwort, speziell am Ende deiner Antwort hast du meine Frage sehr detailliert beantwortet.
    Man sieht du hast hier wirklich Erfahrung und gibst diese auch gerne weiter, … mehr solcher Benutzer hier und das Forum wäre echt aufgewertet ….
    LG

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