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Thema: Neues Campingplatzgesetz Salzburg

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Ausrufezeichen Neues Campingplatzgesetz Salzburg

    Hallo!

    Ich würde gerne wissen, ob in diesem Forum jemand ist, der ebenfalls von dem neuen Campingplatzgesetz (derzeit noch im Entwurf) betroffen ist, da es ja einige Punkte gibt, die gerade für Dauercamper zu sehr großen Problemen führen können. Uns betrifft in erster Linie der Punkt "Höchstgewicht für Mobilheime von 3 t", da wir uns eines für unseren Dauerplatz gekauft haben, das mehr wiegt (in Wahrheit wiegen so gut wie alle auf dem Markt erhältliche Mobilheime mehr als 3 t - deshalb frag ich mich, was diese Angabe im Gesetzt soll, das wäre so wie: "ich darf einen Pool bauen, aber kein Wasser einfüllen" ). Aber auch Dauerplätze mit Wohnwagen und Vorzelt sind von einigen Punkten betroffen, daher meine Frage, ob hier jemand ist, der sich mit der Thematik auseinander gesetzt hat.

    Liebe Grüße!
    Babsi

  2. #2
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    Noch nichts davon gehört
    lg aus Oberaich , Bernhard und Familie. Karntn is lei 1


    RDH Websolutions wir erstellen Webseiten,

    und auf Facebook ( danke für ein "gefällt mir")




  3. #3
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    begutachtungsfrist ist vorbei - für mobilheime schwerer als 3t gibt es eine 10 jährige übergangsfrist.
    wird bald in kraft treten.

    https://service.salzburg.gv.at/lkorr...?nachrid=66154

    https://www.google.at/url?sa=t&rct=j...3KEqWP2MYhJMnT

  4. #4
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    Zitat Zitat von soul Beitrag anzeigen
    begutachtungsfrist ist vorbei - für mobilheime schwerer als 3t gibt es eine 10 jährige übergangsfrist.
    wird bald in kraft treten.

    https://service.salzburg.gv.at/lkorr...?nachrid=66154

    https://www.google.at/url?sa=t&rct=j...3KEqWP2MYhJMnT
    Das heißt, ich kann es zwar jetzt aufstellen, muss es aber in 10 Jahren wieder entfernen??? Ich verstehe nicht, wie solch eine Gewichtsbeschränkung durchgehen kann, wenn alle handelsüblichen Mobilheime schwerer sind. Das ist ja ein Schildbürgerstreich und völlig unsinnig?? Oder sehe ich da was falsch???

  5. #5
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    Zitat Zitat von Babsi3752 Beitrag anzeigen
    Das heißt, ich kann es zwar jetzt aufstellen, muss es aber in 10 Jahren wieder entfernen??? Ich verstehe nicht, wie solch eine Gewichtsbeschränkung durchgehen kann, wenn alle handelsüblichen Mobilheime schwerer sind. Das ist ja ein Schildbürgerstreich und völlig unsinnig?? Oder sehe ich da was falsch???

    das musst die salzburger landesregierung fragen. oder einfach deinen campingplatzbetreiber. der muss ja nach beschlussfassung seine pächter darüber informieren.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Babsi3752 Beitrag anzeigen
    wie solch eine Gewichtsbeschränkung durchgehen kann, wenn alle handelsüblichen Mobilheime schwerer sind. Das ist ja ein Schildbürgerstreich und völlig unsinnig?? Oder sehe ich da was falsch???
    ich vermute: genau das ist der Grund.
    Solche tonnenschweren Wohncontainer widersprechen nach Ansicht der Landesregierung eben dem Prinzip des (mobilen) Campings und werden von ihr daher als (baugenehmigungspflichtige) Fixbauten angesehen. So gesehen sind 10J Übergangsfrist eh relativ nett. Alternative wäre ein Abbruchbescheid binnen 6 Monaten!!

  7. #7
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    Zitat Zitat von die Ottakringer Beitrag anzeigen
    ich vermute: genau das ist der Grund.
    Solche tonnenschweren Wohncontainer widersprechen nach Ansicht der Landesregierung eben dem Prinzip des (mobilen) Campings und werden von ihr daher als (baugenehmigungspflichtige) Fixbauten angesehen. So gesehen sind 10J Übergangsfrist eh relativ nett. Alternative wäre ein Abbruchbescheid binnen 6 Monaten!!

    Irgendwie kann ich mir das alles nicht vorstellen...ja, ich als dämlicher Steuerzahler - ich bin wuascht..- aber all die touristisch genutzten Mobilheime, die im ganzen Land rumstehen, die sollen dann nach 10 jahren auch alle weg??? Kann mir nicht vorstellen, dass so eine Beschränkung durchgeht ohne massiven Widerstand....oder?

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