Die neue Verordnung ist mit dem 1. November 2021 in Kraft getreten und gilt zunächst bis zum 31. März 2022. Erst einmal ist sie verbunden mit einer Karenzfrist, innerhalb der noch Allwetterbereifung akzeptiert wird und keine Strafen verhängt werden. Auch das Mitführen zweier Schneeketten wird bis auf weiteres als Alternative gebilligt.

Die neue Winterreifenpflicht gilt jeweils vom 1. November bis zum 31. März des Folgejahres. Ab dem 1. November 2024 sind nur noch Reifen mit dem Schneeflocken-Symbol zulässig.

Alle Details hier: https://womoo.de/ratgeber/winterreif...ifen-aufziehen

LG Bernd