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Thema: Höchst zulässige Anhängelast beim Auto vs Höchst zulässiges Gesamtgewicht Anhänger

  1. #1
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    Frage Höchst zulässige Anhängelast beim Auto vs Höchst zulässiges Gesamtgewicht Anhänger

    Grüß Euch!

    Wir haben seit 1 Woche einen WW vor der Türe stehen und sind nun dabei den anzumelden bzw vorher noch um 30kg abzulasten.

    Ich habe vorher aber noch eine rechtliche Verständnisfrage:

    Im Zulassungsschein des PKW steht die höchst zulässige Anhängelast gebremst mit 1300kg.

    Darf nun mein Anhänger als höchst zulässiges Gesamtgewicht ebenfalls nur 1300kg im Zulassungsschein stehen haben??

    Oder darf das hzGg des Anhängers auf dem Papier höher sein, solange das tatsächliche Gesamtgewicht während der Fahrt die höchst zulässige Anhängelast des PKW nicht überschreitet?


    Anders ausgedrückt, mein PKW darf 1300 ziehen ...
    Mein WW kann bis zu 1500 beladen werden ..
    Darf ich mit meinem PKW den WW ziehen, wenn ich ihn unter 1300 belade, obwohl als hzGg 1500 in den Papieren steht?


    Danke, MFG
    Geändert von flurgx (14.10.2021 um 22:20 Uhr)

  2. #2
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    Hallo :-D

    Da mir das Thema keine Ruhe gelassen hat, hab ich im Netz gegraben und gegraben und endlich eine Antwort gefunden. Ich möchte die hier teilen, falls jemand anderer auch einmal an dieser Frage knabbert.

    Behandelt auf **.** und für AT nicht relevant.
    Geschrieben von Steffi.
    Danke dafür

    Hier sind drei Beispiele zum besseren Verständnis.

    Angenommen wir haben einen PKW mit einer zulässigen Anhängelast von 1.200 kg und einen Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von Beispiel 1.) 1.100 kg, Beispiel 2.) 1.200 kg und Beispiel 3.) 1.300 kg

    Beispiel: Zul. Anhängelast 1.200 kg – zGG 1.100 kg
    Das zGG des Wohnwagens ist kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens und das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens darf die 1.100 kg nicht überschreiten. Die Stützlast spielt in diesem Fall bei der Beladung des Anhängers keine Rolle.

    Beispiel: Zul. Anhängelast 1.200 kg – zGG 1.200 kg
    Das zGG des Wohnwagens ist genauso hoch wie die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs. Das tatsächliche Gewicht des Wohnwagens darf damit auch nur max. 1.200 kg betragen. Auch hier spielt die Stützlast keine Rolle.

    Beispiel: Zul. Anhängelast 1.200 kg – zGG 1.300 kg
    Jetzt kommt die Stützlast zum Einsatz! Das zGG des Wohnwagens ist höher als die zulässige Anhängelast des Zugwagens. Er darf deshalb um die Stützlast von 75 kg höher beladen werden. Sein tatsächliches Gewicht darf also 1.275 kg betragen. Dieses Gespann wäre also das einzige, bei dem der Wohnwagen um den Wert der Stützlast schwerer sein dürfte als durch die Anhängelast vorgegeben.
    Fazit: Du darfst grundsätzlich auch einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse höher ist als die zulässige Anhängelast deines Zugfahrzeugs. Dann musst du aber darauf achten, dass die Beladung den Wert der Anhängelast nicht – oder wie in Beispiel 3 nur um den Wert der Stützlast – überschreitet.
    Geändert von mod (17.10.2021 um 14:54 Uhr) Grund: link entfernt

  3. #3
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    Interessant, was es alles so gibt! Ein Tipp am Rande: Du denkst eh daran, dass die tatsächlichen Fahrzeuggewichte so gut wie immer höher sind als die im Typenschein vermerkten? (Ausnahme: Bei Einzelgenehmigungen wird genau gemessen.) Da wir im Allgemeinen mehr zuladen, als wir denken, steigt auch häufig das Gesamtgewicht in den kritischen Bereich an.

    Uns selbst treffen diese gefinkelten Regelungen nicht. Mit einem Auto von knapp 1500kg(Typenschein) und einem Wohnwagen von 750kg Eigengewicht (gewogen, aber mit ein paar Sachen drin) brauche ich nicht mit der Stützlast herum rechnen.

    Euch schönes Campen mit dem neuen Wohnwagen!
    lg!
    georgf.

  4. #4
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    spannend. Aber was hilft mir das in Ö? Und wie erklärst du das unterwegs dem Polizisten auf Italienisch oder kroatisch oder gar tschechisch, dass dein Gespann lt. Zulassungsschein so nicht geht, aber doch legal ist (angeblich). Da wünsch ich dir viel Spaß dabei!

    Und nur der Vollständigkeit haber: wäre es nicht sinnvoll, sich solche Fragen VOR dem Kauf zu stellen??

  5. #5
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    Zitat Zitat von flurgx Beitrag anzeigen
    Hallo :-D

    Da mir das Thema keine Ruhe gelassen hat, hab ich im Netz gegraben und gegraben und endlich eine Antwort gefunden. Ich möchte die hier teilen, falls jemand anderer auch einmal an dieser Frage knabbert.

    Behandelt auf...link entfernt
    und eine antwort für deutschand gefunden. die kannst für österreich gleich wieder vergessen.
    mein bescheidener beitrag in ezug auf den führerschein: wenn du nur b hast, gelten die angegebenen gewichte, bei e zu b die tatsächlichen gewichte. wie das jetzt mit dem aktuellen e zu b - wie immer sich der nun nennt, verhält, keine ahnung, da mir egal.
    Geändert von mod (16.10.2021 um 18:05 Uhr)

  6. #6
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    Das mit der Stützlast zum Zugfahrzeug rechnen geistert immer wieder mal im Netz herum doch es heißt ausdrücklich zulässiges Gesamtgewicht und daran kann man nichts ändern. Das kommt daher weil bei Kontrollen meist nur im angehängten Zustand gewogen wird , kann aber auch anders sein. Bei FS B gelten immer die zulässigen Gesamtgewichte, Bei FS E zu B die tatsächlichen Gewichte, FS B gilt bis 3500 kg Zuggesamtgewicht, E zu B Bis 7000 kg Zuggesamtgewicht. Du mußt deinen Wohnwagen auf 1300 kg Gesamtgewicht ablasten oder das Zugfahrzeug wechseln da dieses gebremst nur 1300 kg ziehen darf.

  7. #7
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    Wenn du den E zu B hast kannst du den Wohnwagen mit 1500kg HzGG zulassen, aber mit deinem Auto nur bis 1300kg beladen.
    Wenn du nur den FS B hast, dann darf der Wohnwagen nur mit maximal 1300kg zugelassen werden, bzw. dem Wert dass die Summe der beiden HzGG 3500kg nicht übersteigt. Hast du den Code 96 dann nur mit maximal 1300kg bzw dem Wert dass die Summe der beiden HzGG 4250 nicht übersteigt. Jedoch max 1300kg.
    Wenn du im Typenschein vom Wohnwagen beim HzGG einen Bereich eingetragen hast (zB 1200-1500kg) dann brauchst du nicht umtypisieren - du suchst dir das Gewicht beim Anmelden aus. Steht im Typenschein 1500kg und du hast keinen E zu B musst du zur Typisierungsstelle. Ist aber schnell erledigt und kostet nicht viel.
    Florian aus dem Wald4tel

    unterwegs mit Insignia 2.0CDTI und LMC Viola 450 E

  8. #8
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    Zitat Zitat von alco Beitrag anzeigen
    Bei FS B gelten immer die zulässigen Gesamtgewichte, ... FS B gilt bis 3500 kg Zuggesamtgewicht.
    Hier zwar nicht relevant, aber das stimmt nicht genau. Bei einem leichten Anhänger (<=750kg), kann das Zugfahrzeug bis 3,5t gehen.

    RK

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