Wenn du den E zu B hast kannst du den Wohnwagen mit 1500kg HzGG zulassen, aber mit deinem Auto nur bis 1300kg beladen.
Wenn du nur den FS B hast, dann darf der Wohnwagen nur mit maximal 1300kg zugelassen werden, bzw. dem Wert dass die Summe der beiden HzGG 3500kg nicht übersteigt. Hast du den Code 96 dann nur mit maximal 1300kg bzw dem Wert dass die Summe der beiden HzGG 4250 nicht übersteigt. Jedoch max 1300kg.
Wenn du im Typenschein vom Wohnwagen beim HzGG einen Bereich eingetragen hast (zB 1200-1500kg) dann brauchst du nicht umtypisieren - du suchst dir das Gewicht beim Anmelden aus. Steht im Typenschein 1500kg und du hast keinen E zu B musst du zur Typisierungsstelle. Ist aber schnell erledigt und kostet nicht viel.
Florian aus dem Wald4tel
unterwegs mit Insignia 2.0CDTI und LMC Viola 450 E