Grüß Euch!
Wir haben seit 1 Woche einen WW vor der Türe stehen und sind nun dabei den anzumelden bzw vorher noch um 30kg abzulasten.
Ich habe vorher aber noch eine rechtliche Verständnisfrage:
Im Zulassungsschein des PKW steht die höchst zulässige Anhängelast gebremst mit 1300kg.
Darf nun mein Anhänger als höchst zulässiges Gesamtgewicht ebenfalls nur 1300kg im Zulassungsschein stehen haben??
Oder darf das hzGg des Anhängers auf dem Papier höher sein, solange das tatsächliche Gesamtgewicht während der Fahrt die höchst zulässige Anhängelast des PKW nicht überschreitet?
Anders ausgedrückt, mein PKW darf 1300 ziehen ...
Mein WW kann bis zu 1500 beladen werden ..
Darf ich mit meinem PKW den WW ziehen, wenn ich ihn unter 1300 belade, obwohl als hzGg 1500 in den Papieren steht?
Danke, MFG