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Thema: Freies Übernachten

  1. #1
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    Standard Freies Übernachten

    Schönen Muttertag
    Hätte eine Frage, da ich erst seit einem Jahr Womo Besitzer bin und letztes Jahr nur auf Campingplätzen gewesen bin, wie das mit dem Übernachten auf Parkplätzen ist.
    Würde gern kommendes WE in die Südsteiermark fahren und da wegen Corona ja alles zu hat ob man eigentlich auf einem Parkplatz übernachten darf
    Danke und Schönes WE an alle
    LG aus dem Pinzgau

  2. #2
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    hier wird diesel noch mit liebe verbrannt....シ
    https://darkdogontour.blogspot.com

  3. #3
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    Super, Danke

  4. #4
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    Moin

    Wie sich die Karte von 2019 mit der nächtlichen Ausgangsbeschränkung verträgt ist eine andere Sache.
    Was ich aber bei der Karte nicht ganz verstehe ist, warum Deutschland grün und Österreich gelb eingefärbt ist obwohl bei beiden zur wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit das Nächtigen erlaubt ist.
    Gruß Alex

    Unterwegs mit einem Pössl Roadcar 540er

  5. #5
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    Man müsste aber auch die Bundesländer betrachten. Jedes hat sein eigenes Campinggesetz. Das mit der Fahrtüchtigkeit ist meines Erachtens in Deutschland so. Wenn du aber in Tirol am Plansee stehst und mit der Fahrtüchtigkeit argumentierst, kann ich fast garantieren, dass der Schuss ins Leere geht.
    Wohnwagen Hobby 495 UL /Zugfahrzeug BMW 320D F31 Automatik

  6. #6
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    Was ist Übernachten, was ist Campieren? So wirklich definitiv erlaubt ist gar nichts.
    In Tirol darfst du teilweise nicht mal über Nacht parken, auch wenn du gar nicht im Fahrzeug bist.

    Die österreichische Lösung sieht so aus: du kannst überall Übernachten, du darfst dich nur dabei nicht erwischen lassen!

    LG
    loup
    Analog ist das neue Bio.

  7. #7
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    Ich kann nur für Tirol sprechen und dort ist das „Kampieren“ (das Nächtigen von Personen in mobilen Unterkünften, wie Zelten, Wohnwägen, Kraftfahrzeugen, Wohnmobilen, Mobilheimen und dergleichen, im Rahmen des Tourismus) verboten.

    Wichtig ist "im Rahmen des Tourismus", also alles was uns betrifft. Das betrifft dann zB einen Lkw-Fahrer nicht. Aber das wurde hier ja schon oft besprochen. Ich hatte auf Autobahnraststätten in Ö noch nie ein Problem, aber in Tourismusgegenden kontrolliert das mancherorts die Bergwacht. Das Gesetz definiert also schon was kampieren bedeutet.
    Wohnwagen Hobby 495 UL /Zugfahrzeug BMW 320D F31 Automatik

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