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Thema: Eigengewicht Zugfahrzeug Definition in AT vs. DE

  1. #1
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    Standard Eigengewicht Zugfahrzeug Definition in AT vs. DE

    Im Zulassungsschein Punkt G ist das Eigengewicht des PKW´s eingetragen.
    Dies ist in Österreich und auch in Deutschland so.
    Allerdings bin ich jetzt draufgekommen das der Fahrer mit 75kg beim Eigengewicht in DE mitgerechnet wird aber nicht so in AT.
    Es ist tatsächlich in AT so in der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung § 1k definiert das von der "Tatsächlichen Masse des Fahrzeuges" lt. EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) 75 kg abgezogen werden und als Eigengewicht im Zulassungsschein eingetragen werden. In DE ist in der StVZO §42 Abs.3 klar definiert das 75kg als Fahrergewicht beim Leergewicht (=Eigengewicht) dabei sind.
    Dies bedeutet das "Eigengewicht" unterschiedliche Aussagekraft hat in DE hat als in AT. Sehr erstaunlich das trotz EU-Regelungen hier unterschiedlich definiert wird.

    Das Eigengewicht ist relevant wenn ich mit dem Wohnwagen 100 kmh fahren möchte.
    Mein Wohnwagen hat hzGG 1800kg und die Genehmigung für 100 kmh im CoC + Zulassungsschein eingetragen.
    Im Zulassungsschein meines PKW steht im AT-Zulassungsschein als Eigengewicht 1792kg.
    Genaugenommen darf ich nicht 100 kmh in DE fahren weil das hzGG des WoWa nicht kleiner als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges ist.
    Wenn das Eigengewicht aber nach DE-Regeln berechnet wäre dann wären dies 1867kg (1792+75) und damit dürfte ich in DE 100 kmH fahren.

    Hat jemand Erfahrung ob die deutsche Polizei berücksichtigt das 75kg zum Eigengewicht im AT-Zulassungsschein hinzugerechnet werden sollten wenn es um die 100er Regelung für Gespanne geht?

  2. #2
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    gehst zum deinem autofahrerclub und ersuchst um ausstellung der 100er plakette. dann siehst es gleich.

  3. #3
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    Bekommt man die mittlerweile bei einem Autofahrerclub? Vor zwei Jahren musste ich mir die noch bei einer deutschen Zulassungsstelle besorgen.

  4. #4
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    Standard Eigengewicht Zugfahrzeug Definition in AT vs. DE

    Zitat Zitat von soul Beitrag anzeigen
    gehst zum deinem autofahrerclub und ersuchst um ausstellung der 100er plakette. dann siehst es gleich.
    Werde mal beim ÖAMTC fragen.
    Allerdings denke ich das für die 100er-Plakete nur die Eignung des Wohnwagens maßgeblich ist. Dies ist bei mir der Fall (im CoC und Zulassungsschein eingetragen).

    Die Eignung des Zugfahrzeuges muß ja bei jedem Gespann getrennt beurteilt werden weil das Zugfahrzeug unterschiedlich sein kann. Das liegt in der Eigenverantwortung des Lenkers. So ist es in den DE-Regeln auch vorgesehen.

    Gruß aus Wien
    Hubert

  5. #5
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    Standard Eigengewicht Zugfahrzeug Definition in AT vs. DE

    Zitat Zitat von Alfred_M. Beitrag anzeigen
    Bekommt man die mittlerweile bei einem Autofahrerclub? Vor zwei Jahren musste ich mir die noch bei einer deutschen Zulassungsstelle besorgen.
    Habe ich vermutet das ich die Plakette nur in DE bekommen.
    Muß ich da mit dem WoWa vorfahren oder genügen die Dokumente in denen die 100er-Eignung bestätigt ist (CoC, Zulassungsschein) ?

    Gruß aus Wien
    Hubert

  6. #6
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    Es genügt die Übermittlung der Dokumente, ich habe das damals per Email erledigt. Erforderlich waren (jeweils als PDF):

    Werksbescheinigung über die Erfüllung der Voraussetzungen für die deutsche „Tempo 100 Regelung“
    Österreichischer Zulassungsschein mit Eintragung der bauartbedingt zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h unter Punkt T
    CoC
    Melderegisterauszug
    Ausweis (Reisepass bzw. Personalausweis)

    Die Rechnung - soweit ich mich erinnere über EUR 20 - kam dann zusammen mit der Plakette.

    Ich habe mich dazu an die Zulassungsstelle in Lindau gewandt, weil dort solche Fälle laut diversen Forenbeiträgen schon öfter erledigt wurden:

    LANDRATSAMT LINDAU (BODENSEE)
    Heuriedweg 38
    88131 Lindau (Bodensee)
    Telefon: 08382 270-911
    Zentrale: 08382 270-0
    Telefax: 08382 270-922
    Email: zulassungsstelle@landkreis-lindau.de

  7. #7
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    Zitat Zitat von Alfred_M. Beitrag anzeigen

    Österreichischer Zulassungsschein mit Eintragung der bauartbedingt zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h unter Punkt T
    Du meinst sicher 100 km/h eingetragen unter Punkt T für den WoWa?

    Super, vielen Dank für die Details für die Beantragung der Plakette.



    Gruß aus Wien
    Hubert

  8. #8
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    Klar, es geht um den Wohnwagen. Das geeignete Zugfahrzeug liegt in der Verantwortung des Fahrers und ist für die Ausfolgung der 100er Plakette ohne Bedeutung.

    Gerne,
    Gruß aus dem Burgenland
    Alfred

  9. #9
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    Zitat Zitat von Hubert57 Beitrag anzeigen
    Das liegt in der Eigenverantwortung des Lenkers. So ist es in den DE-Regeln auch vorgesehen.
    stimmt, da hatte ich einen denkfehler.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Hubert57 Beitrag anzeigen
    Du meinst sicher 100 km/h eingetragen unter Punkt T für den WoWa?
    Jetzt fällt es mir erst auf, die 130 km/h stifteten Verwirrung! Ich hatte die Auflistung der Dokumente einfach aus meiner damaligen Nachricht an die Zulassungsstelle kopiert. Die Bauartzulassung für meinen Wohnwagen (Trigano Silver) beträgt 130 km/h und im Herstellungsland Frankreich darf man dieses Tempo auch damit fahren. Das ist in meinem Zulassungsschein so eingetragen, deshalb der Text. Es müssen natürlich mindestens 100 sein.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Alfred_M. Beitrag anzeigen
    Klar, es geht um den Wohnwagen. Das geeignete Zugfahrzeug liegt in der Verantwortung des Fahrers und ist für die Ausfolgung der 100er Plakette ohne Bedeutung.
    Nicht ganz. Es muß immer noch die Anforderungen erfüllen (heute kein Problem). Früher war nur die zugelassende Kombination erlaubt.

    Wenns nur um wenige kg geht, könntest du evt. den Anhänger etwas ablasten !?

    RK

  12. #12
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    Zitat Zitat von r_kopka Beitrag anzeigen

    Wenns nur um wenige kg geht, könntest du evt. den Anhänger etwas ablasten !?

    RK
    Habe gestern online bei der Prüfstelle in Wien den Antrag gestellt die Tatsächliche Masse des Fahrzeuges von derzeit 1867kg um 20kg zu erhöhen. Damit kann anschließend das Eigengewicht im Zulassungschein auch auf über 1800kg erhöht werden und 100kmh in DE ist dann für mich erlaubt.

    War gestern auch auf einer Brückenwaage, die zeigte 1800kg ohne Fahrer und ca. halbvoller Tank. Natürlich hatte ich Werkzeug, Feuerlöscher, Lenkradsperre, Erste Hilfe Box und Pannendreieck eingeladen. Wiegebestätigung habe ich derzeit nicht aber kann ich nachbringen falls verlangt.

    Kostet 10-30 € bei der Prüfstelle, plus Wiegegebühr und Änderung im Zulassungsschein. Wird sich also in Grenzen halten.

    Ablasten des Wohnwagens ist ein no go. Brauche jeden Kilo. Nach 30 Jahren mit Zelt muß jetzt in der Pensi ein wenig Luxus sein. :-)





    Gruß aus Wien
    Hubert

  13. #13
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    Zitat Zitat von r_kopka Beitrag anzeigen
    Nicht ganz.
    Doch! Um die Plakette für den Wohnwagen ausgefolgt zu bekommen, sind keine Angaben über das Zugfahrzeug vorgesehen.

    Zitat Zitat von r_kopka Beitrag anzeigen
    Es muß immer noch die Anforderungen erfüllen (heute kein Problem).
    Und das liegt eben in der Verantwortung des Fahrers, dass er ein Zugfahrzeug verwendet, mit dem er den Anhänger tatsächlich mit 100 km/h ziehen darf. Das könnte bei einer allfälligen Verkehrskontrolle in Deutschland zum Thema werden.

    Ich sehe in deinem Beitrag nichts, was sich von meinen Aussagen unterscheiden würde.

  14. #14
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    Zitat Zitat von Alfred_M. Beitrag anzeigen
    .

    Ich habe mich dazu an die Zulassungsstelle in Lindau gewandt, weil dort solche Fälle laut diversen Forenbeiträgen schon öfter erledigt wurden:

    LANDRATSAMT LINDAU (BODENSEE)
    Heuriedweg 38
    88131 Lindau (Bodensee)
    Telefon: 08382 270-911
    Zentrale: 08382 270-0
    Telefax: 08382 270-922
    Email: zulassungsstelle@landkreis-lindau.de
    Ich kann jetzt bestätigen das diese Zulassungsstelle unkompliziert erledigt und die Plakette zusendet. Nachdem ich die erforderlichen Dokumente als PDF mit eMail gesendet habe hatte ich 1 Woche später die 100er-Plakette in meinem Postkasten. Inklusive Rechnung über € 20,-. Super Service.
    Nochmals Danke für diesen Tip.


    Gruß aus Wien
    Hubert

  15. #15
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    Nein, der ÖAMTC stellt Dir nichts aus, da brauchst Du den DEKRA Austria in 2333 Leopoldsdorf.
    Kontaktiere office.at@dekra.com für die Unterlagen. Nicht wenige Fotos, die da nötig sind!
    Nach etlichen Wochen bekommst Du vom Ordnungsamt Dresden die 100er Plakette.
    Nicht nur die Gewichte des WowA sind nötig, auch die das Zugfahrzeuges.
    Denn mit einem Goggomobil darfst keinen WoWa ziehen, auch wenn der WoWa alle Vorschriften erfüllt.

    Viel Glück und liebe Grüße
    aries13
    Liebe Campergrüße
    aries13

    Hyundai Santa Fe 2007 Diesel mit 4WD Automatik zieht Hobby 495 UL

  16. #16
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    Hallo Hubert,
    jetzt erst Deine Info gelesen. Das ist ja ein Ding! Ich habe bei DEKRA Austria 123 EUR gezahlt !!!
    Liebe Campergrüße
    aries13

    Hyundai Santa Fe 2007 Diesel mit 4WD Automatik zieht Hobby 495 UL

  17. #17
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    Zitat Zitat von aries13 Beitrag anzeigen
    Hallo Hubert,
    jetzt erst Deine Info gelesen. Das ist ja ein Ding! Ich habe bei DEKRA Austria 123 EUR gezahlt !!!
    Die Dekra in Leopoldsdorf habe ich auch vorher angeschrieben und gefragt wo ich die 100er-Plakette bekomme. Auch habe ich gefragt wie das ist mit dem Unterschied beim Eigengewicht in DE und AT. In AT sind 75 Fahrergewicht nicht dabei aber in DE wird es mitgerechnet.
    Ich habe nie eine Antwort von Dekra bekommen.
    Im Nachhinein gut das ich keine Antwort bekommen habe denn dann hätte ich wahrscheinlich auch viel mehr bezahlt.


    Gruß aus Wien
    Hubert

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