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Thema: Gaskocher? Gasanlage? Selbstbau simpel? Spirituskocher? Umtypisierung? Gasprüfung?

  1. #1
    Registriert seit
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    Standard Gaskocher? Gasanlage? Selbstbau simpel? Spirituskocher? Umtypisierung? Gasprüfung?

    Hallo,

    Nach langem stillem mitlesen, heute gleich ein paar Beiträge von mir, alle mit Fragen... Danke schon im Voraus für Eure Hilfe!

    Plane gerade einen Ausbau von einem Renault Master, habe mehr Zeit als Geld, daher bin ich eher auf der Suche nach simplen Lösungen.

    Wie sieht die Sache denn bzgl Kochstelle und Wohnmobiltypisierung genau aus?
    Was wollen die da sehen? Was ist genau eine Gasanlage und ab welcher "Komplexität" muss das jemand mit Zulassung machen und abnehmen?

    Konkret: Ich plane 1 Möbelstück mit 2 25l Kanistern für Frischwasser und Abwasser und Spüle darüber, daneben wenns sein muss Gaskasten mit Kochstelle direkt darüber... Was kann/darf/muss da in Österreich vorhanden sein?

    Fahrzeug wird keinen 220V Anschluss haben, Induktionsfeld fällt daher weg...
    Sind Spirituskocher in Österreich im Fahrzeug erlaubt? Welche Modelle?
    Könnte ich mir auch einfach einen simplen Kartuschenkocher wo anschrauben?
    https://www.campingwagner.at/product...sicherung.html
    oder hier die zweiflammige Variante:
    https://www.campingwagner.at/product...Sicherung.html

    Was hats mit der 50mBar vs 30 mBar Sache auf sich? Im Wohnmobil nur 30mBar hab ich gelesen, aber gleichzeitig finde ich bei diesen 2 Flammigen Standardkochern die man so im Vorzelt betreibt nur Kocher mit 50mBar. Wieso ist das so?
    Ab welcher Schlauchlänge muss man denn die Anschlüsse mit Gasleitung aus Metall machen und wie lange dürfte ein flexibler Schlauch sein?
    Ab welcher Flaschengröße muss man einen nach unten ins freie entlüfteten Gaskasten haben?
    Dürfte ich mir z.B. selbst einen Gaskasten tischlern und so einen zweiflammigen Kocher direkt darüber verbauen? Die flexible Leitung wäre da wohl nicht länger als sie sonst in einem Gaskasten im Heck ist bis der flexible Schlauch in die starre Leitung übergeht, oder?
    Die Sache hätte den Vorteil dass ich wenn ich im Sommer am Campingplatz wäre Kocher und Gasflasche auch mal aus dem Bus herausheben könnte um im Freien zu kochen...

    Habt ihr da vielleicht einen link für mich wo alles zusammengefasst ist, was sein muss bzw was sein darf um hier dem Gesetz zu entsprechen, bzw was würdet ihr mir empfehlen?
    Wenn man das tatsächlich von einem zertifizierten Fachbetrieb machen lassen muss: Womit kann man denn da rechnen was das kostet die Flasche mit einem (wenns denn sein muss) eingelassenen Kochfeld direkt ober dem Gaskasten fachgerecht zu verbinden? Wären diese 50cm von der Flasche bis zum Kochfeld tatsächlich eine "Gasanlage" die man dann regelmäßig überprüfen lassen muss? Ist das bei jeder Flaschengröße/Kartuschengröße gleich?

    lg

    Martin

  2. #2
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    Zum Einlesen, es ist alles im Forum findbar, zB hier: http://www.campingforum.at/campingfo...ampingfahrzeug

    LG
    hier wird diesel noch mit liebe verbrannt....シ
    https://darkdogontour.blogspot.com

  3. #3
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    Hallo!

    Zu deinen Typisierungsfragen kann ich nichts bei tragen. Ich habe einen Spirituskocher für Radtouren (Trangia-ähnlich), der ist für diesen Spezialbereich für mich alleine gut. Ein anderer Spirituskocher, der fürs Campen gedacht war, war völlig unbrauchbar, da die Heizleistung einfach lächerlich war. Deshalb würde ich mich vor einem eventuellen Kauf eines Spirituskochers genau informieren, ob dieser auch brauchbar ist. Ob andere Spirituskocher mehr Heizleistung aufweisen, weiß ich nicht.

    lg!
    georgf.

  4. #4
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    Servus

    Die notwendige Information findest du hier im Forum.

    http://www.campingforum.at/campingfo...ampingfahrzeug

    Mitglied "Grisu" ist gerichtlich beeideter Sachverständiger. Bei Fragen kannst dich auch an ihn wenden.
    Beste Grüße
    Karl

  5. #5
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    Dankeschön für die Infos bisher! Ab welcher Flaschengröße das alles gilt wisst ihr nicht zufällig, oder? Und was man regulär im Auto einladen darf als "Ladung"? Fahren ja unzählige Familien jedes Jahr mit ihren Hauszelten und Doppelgaskochern und Gasflaschen in den Urlaub...
    Danke auch für den Hinweis mit der Unterschiedlichen Heizleistung bei Spirituskochern! Daran hätte ich jetzt gar nicht gedacht... Ich kenne auch nur von Radlfahren so einen MSR Kocher den wir neben Benzin wenn ich mich richtig erinnere auch mal mit Spiritus betrieben haben, hätte jetzt nicht gedacht dass es da so große Unterschiede gibt, aber eigentlich eh logisch, wenn der den Treibstoff erhitzt und das als in gasförmigem Zustand verbrannt wird hats vermutlich eine andere Power wie wenn das so ein Fondue "Warmhaltelichterl" ist...
    Bei den Deutschen hab ich eine Diskussion gefunden dass da nur mehr ein gewisser Spirituskocher mit Fahrzeugzulassung aus dem Bootsbereich verbaut werden darf, ist das bei uns auch Thema?

  6. #6
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    Servus

    Da müssen zwei Sachen unterschieden werden. Der Transport von Gasflaschen im KFZ und die Verwendung von Gasflaschen in Campingfahrzeugen.

    Soweit ich mich erinnern kann, dürfen von einer Privatperson 333 kg Gas in geeigneten Behältnissen und mit geeigneter Ladungssicherung im KFZ transportiert werden. Erst darüber gilt es als Gefahrenguttransport.

    Anders sieht die Sache bei der Verwendung von Campinggas (Propan-Butan) in Campingfahrzeugen aus. Da beide Gase schwerer als Luft sind, muss am Boden eine Entlüftung sein. Auch müssen die Flaschen stehend transport werden und mit zwei Gurten gegen Verdrehung gesichert sein.
    Beste Grüße
    Karl

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