Hallo,
seit einigen Monaten sehe ich mir Youtube-Videos über den Selbstausbau eines Fahrzeugs zu einem Minicamper an und bin dabei auf den Geschmack bekommen. Meistens werden Hochdachkombis umgebaut, also PKWs (Klasse M1). Angesichts der bevorstehenden Einführung der NOVA für Nutzfahrzeuge spiele ich nun mit dem Gedanken, jetzt noch rasch zuzuschlagen und mir ein Nutzfahrzeug (Klasse N1) zuzulegen, das ich auch als Camper verwenden möchte. Ich denke dabei entweder an einen Citroen Berlingo Kastenwagen/Opel Combo Cargo/Peugeot Partner mit langem Radstand oder (da ja die Blechwand hinter dem Fahrerabteil einiges an Platz wegnimmt) eher an einen Citroen Jumpy/Opel Vivaro Cargo/Peugeot Expert in der mittleren Länge. Die Möbel würde ich selbst bauen, und zwar so, dass sie leicht wieder entfernt werden können (bei der Renovierung meines Hauses fallen immer wieder Transporte an, für die mein derzeitiger PKW nicht genug Platz bietet, weshalb ich ihn durch das Nutzfahrzeug ersetzen möchte). Für den Einbau einer Luftheizung, der Elektrik und eventuell eines HeKi oder eines Ventilators im Dach würde ich eine Firma beauftragen.
Im Zuge meiner Recherchen sind dabei einige Fragen aufgetaucht, bei denen ich hoffe, dass sie mir das Forum beantworten kann.
1) Welche Vorteile hat ein Minicamper auf LKW-Basis?
Mir fallen in erster Linie folgende ein:
-) Keine NOVA (wenn man sich mit dem Autokauf beeilt).
-) Im Vergleich zu den PKW-Versionen der angeführten Kastenwägen muss man nicht für Sachen zahlen, die man nicht unbedingt braucht (in meinem Fall beispielsweise die Rücksitze, ich komme mit drei Sitzplätzen vorne - wahrscheinlich sogar mit zwei - aus).
-) Das Fahrzeug ist von außen nicht oder zumindest kaum als Camper zu erkennen, was das Freistehen erleichtern dürfte.
Gibt es aus eurer Sicht noch weitere Vorteile?
2) Welche Nachteile hat ein N1-Minicamper?
-) Die Pickerl-Überprüfung muss von Anfang an in jährlichen Intervallen gemacht werden.
-) Man hat weniger Zeit fürs Pickerl (spätestens im gelochten Monat oder in den drei Monaten davor).
-) In manchen Ländern (z.B. Slowenien) fällt im Vergleich zu einem als Wohnmobil typisierten Ausbau (die Voraussetzungen für die Typisierung als Wohnmobil würde ich aber gar nicht erfüllen) höhere Autobahnmaut an.
-) Es gibt möglicherweise mehr Parkverbote als für PKWs.
Gibt es weitere Nachteile? Wie sieht es beispielsweise mit der deutschen und französischen Umweltplakette aus - bekommt man die für ein Nutzfahrzeug genauso wie für einen PKW? Wisst ihr von besonderen Fahrbeschränkungen in anderen Ländern, die nur Diesel-Nutzfahrzeuge, nicht aber Diesel-PKWs betreffen? Besteht die Gefahr, dass man öfter und strenger kontrolliert wird, beispielsweise an Grenzübergängen? Vielleicht können einige Forumsmitglieder hier aus persönlicher Erfahrung berichten.
3) Bei der Wirtschaftskammer und bei der ASFINAG bin ich über Infos zum Thema Fahrtenschreiber/EU-Kontrollgerät bzw. Lenkprotokoll/Fahrtenbuch gestolpert: "Grundsätzlich müssen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zur Güterbeförderung mit einem sogenannten EU-Kontrollgerät ausgerüstet sein, wenn ihr (gemeinsames) höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) 3,5 t übersteigt" (wobei die Grenze ab 1.7.2026 auf 2,5 t sinkt). Und: "In Deutschland müssen alle Lenker von Fahrzeugen ab 2,8 bis 3,5 t hzG, also nicht nur als Arbeitnehmer beschäftigte Personen, ein Lenkprotokoll führen." Ein Citroen Jumpy/Opel Vivaro Cargo/Peugeot Expert überschreitet zusammen mit einem Anhänger die 3,5 t (und die 2,5 t auch allein).
Ich nehme aber an, dass diese Vorschrift nur Unternehmen betrifft und ich als Privatperson auch ohne Fahrtenschreiber etc. unterwegs sein darf (auch im Ausland). Oder irre ich mich da?
4) Die Trennwand würde ich auf jeden Fall im Fahrzeug lassen, da ich den Wagen in erster Linie für Transporte zu kaufen beabsichtige und die Verwendung als Minicamper nur ein nicht unerwünschtes Goodie ist. Weiß jemand, ob man eine Fensteröffnung ins Blech schneiden darf (es gibt gegen Aufpreis die Trennwand mit Fenster, aber ich hätte gern eine Öffnung ohne Glas)? Oder ob man sogar eine Art Tür zwischen den beiden Sitzen bzw. hinter dem mittleren Sitz einbauen darf, um aus der Fahrerkabine direkt in den Laderaum zu gelangen?
5) Braucht man für den Einbau folgender Zusatzausstattung eine Bewilligung und/oder muss man sie ins Genehmigungsdokument eintragen lassen:
a) Luftheizung?
b) Elektroinstallation (bestehend im Wesentlichen aus Ladebooster, Zusatzbatterie und Wechselrichter)?
c) HeKi oder Ventilator im Fahrzeugdach?
Das wäre im Moment alles (weitere Fragen werden mir sicher noch einfallen). Vielen Dank für eure Hilfe.