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Thema: Fenster nachrüsten im LKW Kastenwagen

  1. #1
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    Standard Fenster nachrüsten im LKW Kastenwagen

    Guten Tag liebe Community,

    Ich habe ein paar Fragen bezüglich der Einschränkungen einer LKW Zulassung.
    Ich kann mir vorstellen dass hier im Forum selbst ein paar Leute sind die mit LKW Zulassung unterwegs sind und mir das eventuell aus eigener Erfahrung näher bringen können.
    Ich habe mir damals, weil es preislich sehr interessant war, einen Renault Trafic Kastenwagen vom Händler geholt, rein als Privater. Die Nova Ersparnis beim LKW war interessant .Ich benutze das Fahrzeug also ausschließlich privat und hatte dann irgendwann angefangen den Wagen campingtauglich etwas auszubauen. Alle Möbel sind mit Flügelmuttern an der Bodenplatte verschraubt, dass ich sie ohne Werkzeug jederzeit relativ zackig aus dem Wagen nehmen kann.
    Die Trennwand ist natürlich auch noch drinnen, da habe ich gleich mal gelesen dass es als LKW nicht möglich ist ohne dieser unterwegs zu sein...leider.

    Natürlich soll jetztnoch etwas Licht in den Kasten und so habe ich an ein Fenster in der Schiebetür und in den Flügeltüren gedacht. Leider gab es den Renault in der Basisausführung nicht mit Sichtpaket zu bestellen. Ich hab mir dann eingeredet das passt schon und das rüsten wir einfach nach.
    Jetzt bin ich mir allerdings nicht mehr sicher ob ich das wegen der LKW Zulassung überhaupt darf?
    Andrerseits gibts doch auch die Baugleichen Modelle von Opel und Fiat und die hab ich auch schon mit verglasten Türen und Scheiben gesehen als Handwerkerfhrzeuge.

    ich will auf jeden Fall vermeiden dass es bei ner Verkehrskontrolle heisst das es so kein LKW mehr ist und ich dann noch als NOVA Sünder unterwegs bin und da Stress bekomme.

    hat von euch jemand Fenster nachgerüstet und ist mit LKW Zulassung unterwegs?

    Ich hab mich auch schon ein bisschen reingelesen bei Leuten die ihr Fahrzeug von LKW auf WOMO umgemeldet haben.
    was ich nicht ganz verstehe ist da mit der Finanzsperrauskunft.
    wird das Fahrzeug erst nach der Ummeldung gesperrt sodass die Nova entrichtet werden muss bevor man die Zulassung bekommt oder wie läuft das.?
    Momentan steht da , dass keine Finanzsperre für das Fahrzeug vorliegt...

    vielen Dank für eure Hilfe!

  2. #2
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    Standard

    Zitat Zitat von laflamablanca Beitrag anzeigen
    wird das Fahrzeug erst nach der Ummeldung gesperrt sodass die Nova entrichtet werden muss bevor man die Zulassung bekommt oder wie läuft das.?
    genau. im Zweifel bei der zuständigen Prüfstelle fragen.
    lg, Peter

    so many roads - so little time...

    www.eldezento.blogspot.com (work in progress)

  3. #3
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    Standard

    Fenster gibt es ja auch in den 3 Sitzer LKW Bussen. Das sollte nicht das Problem sein.
    Habe aktuell mit dem Finanzamt Kontakt.
    Die sind der Meinung wenn ein Campingausbau fix verbaut ist handle es sich bei einem LKW um Steuerflucht.

    Ich baue hinten Sitze mit Gurten ein. Die Trennwand kommt raus, somit ist Nova fällig.
    Aber für die Ummeldung auf Womo wird wieder Nova fällig.
    Es muss das gesamte eingebaute Material mit Rechnungen belegt werden und die Stunden bei einem Selbstbau.
    Da frag ich mich dann schon, wenn ich von meinem versteuerten Geld und in meiner Freizeit baue, nochmals Nova fällig wird?

  4. #4
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    Standard

    fenster ist eigentlich kein problem. es gibt genügend werkstatt-/handwerkerbusse die fenster und markise drauf haben um z.b. darunter zu arbeiten.
    so lange die trennwand drin bleibt gibt es kein problem.

    wenn du wirklich mehr umbaust, also trennwand raus, möbel fix, ... -> dann musst du ummelden und nova nachzahlen.

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