Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 20 von 36

Thema: Gesamtgewicht Verteilung PKW Wohnwagen

  1. #1
    Registriert seit
    26.01.2021
    Beiträge
    8

    Standard Gesamtgewicht Verteilung PKW Wohnwagen

    Hallo,
    ich überlege mir gerade zum ersten Mal einen Wohnwagen zu kaufen. Derzeit habe ich konkret den Adria Avia Pt522 im Auge.
    Die Gewichtsangaben im Internet schwanken beim fahrfertigen Gewicht um die 1250 kg. Leergewicht sollte ca. 1050 kg sein.
    Höchst zulässiges Gesamtgewicht ist standardmäßig 1350 kg. Auflastung 1300-1500kg möglich.
    Mein PKW hat eine höchst zulässiges Gesamtgewicht von 2250kg. Somit käme ich auf 3600kg.
    Macht es aus eurer Sicht mehr Sinn, das Gewicht auf 3500kg zu drücken oder besser gleich auf 1500kg aufzulasten?

    Mein PKW (Grand Scenic) hat 648kg Zuladung, weil es ihn auch optional als 7 Sitzer gibt. Meine Überlegung wäre, das zulässige Gewicht des PKW auf 2149kg zu typisieren. Damit wäre ich unter 3500kg.
    Ich glaube nicht, dass ich in der Praxis mehr als 550kg im Zugfahrzeug laden kann.
    Wir sind zu dritt (2 EW+Kleinkind) unterwegs. Über 3,5t müsste ich auch noch den Code96 nachmachen, was im Moment wegen Corona nicht möglich ist.

    Wie verhält sich das mit der Stützlast? Reduziert die Stüzlast das Gewicht des Wohnwagen (d.h. der Wohnwagen dürfte 1350+75kg=1425kg haben, das Zugfahrzeug dafür 75kg weniger)?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

  2. #2
    Registriert seit
    04.10.2005
    Ort
    Österreich
    Beiträge
    1.072

    Standard

    Zitat Zitat von magic8ball Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ...

    Wie verhält sich das mit der Stützlast? Reduziert die Stüzlast das Gewicht des Wohnwagen (d.h. der Wohnwagen dürfte 1350+75kg=1425kg haben, das Zugfahrzeug dafür 75kg weniger)?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
    NEIN darf er nicht
    höchstzulässiges Gesamtgewicht bezieht sich immer auf das alleine gewogene Fahrzeug (inkl aller Zuladung), also Anhänger alleine auf der Brückenwaage
    beim Zugfahrzeug wäre die Stützlast des Anhängers natürlich als Zuladung hinzuzurechnen.

    Meinem logischen Verständnis nach, kann die Stützlast des Anhängers NUR bei der Anhängelast des Zugfahrzeugs unberücksichtigt gelassen werden

    Wie dem auch sei, Tip aus eignerer Erfahrung:
    1500kg-Achse + (mindestens) Code96

    mit der 1350er-Achse und nur B bist du mit der Kombination ständig am herumwurschteln bzw mogeln...
    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK

    --------------------------------------------------

    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

  3. #3
    Registriert seit
    02.02.2011
    Ort
    Hengist
    Beiträge
    7.189

    Standard

    Zitat Zitat von magic8ball Beitrag anzeigen
    Über 3,5t müsste ich auch noch den Code96 nachmachen, was im Moment wegen Corona nicht möglich ist.
    Doch, ist moeglich: https://oesterreich.orf.at/stories/3086781/

    LG Bernd
    hier wird diesel noch mit liebe verbrannt....シ
    https://darkdogontour.blogspot.com

  4. #4
    Registriert seit
    26.01.2021
    Beiträge
    8

    Standard

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen! Dann werde ich auf 1500kg auflasten, außer ich nehme doch noch ein kleineres Modell.

  5. #5
    Registriert seit
    27.06.2004
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    1.967

    Standard

    Hallo!

    Ich rechne einmal: Der Scenic darf ca. 650kg laden, der Wohnwagen 200. Das macht zusammen 850kg, also eine Menge. Ab zu ziehen davon wäre für die mitfahrenden Personen ihr Eigengewicht und Dinge wie z.B. der Kindersitz. Dann weiß ich nicht, wie genau das fahrbereite Auto berechnet wird. Drin stecken, so weit ich weiß ein theoretischer Fahrer und etwas im Tank. Rechnen wir überschlägig für die zweite Person und Kind 150kg (das Kind wird ja irgend wann einmal groß) oder zur Vorsicht etwas mehr, wären wir bei einer theoretischen Nutzlast von 700kg-. Nun wiegen Autos wie Wohnwagen auf der geeichten Brückenwaage immer mehr, als im Typenschein steht. Sagen wir, euch bleiben dann noch 600kg echter Nutzlast frei. (Ob ihr da noch einen Puffer mit rechnen müsst, weiß ich nicht. Im Allgemeinen wiegen Leute und Sachen mehr, als man denkt.)

    Dann stellt sich die Frage, wie ihr ladet: An sich sollten die schweren Sachen in den Kofferraum, und möglichst nur leichte in den Wohnwagen. Sonst kann es zB. bergab auf nasser Fahrbahn interessant werden, wer mit wem fährt: Das Auto mit dem Wohnwagen, oder der Wohnwagen mit dem Auto? Wie der Scenic bei euch in die Knie geht, wenn er die volle Beladung abbekommt, weiß ich nicht. Ein griechischer Bekannter hat einen, der sitzt hinten schon fast auf, wenn er heim fährt. Aber der überladet sicher massiv. Viel Gewicht im Wohnwagen spricht auf jeden Fall für Auflasten.

    Was die Theorie angeht, würde ich sagen, dass ihr auskommen müsstet, wenn ihr nicht besonders schweres Zeug mit nehmt. Praktisch wäre eine Auflastung vielleicht auch deshalb interessant, weil ihr dann wahrscheinlich eine stärkere Achse bekommt. Eine Reparatur kostet mehr als gleich eine stärkere Achse.

    So weit ich weiß, darfst du mit FS B alleine auch ein Gespann fahren, das ein höheres Gesamtgewicht als 3,5t hat, wenn du die 3,5t nicht überschreitest. Du könntest also auflasten und den Schein erst später machen.

    lg
    georgf.

  6. #6
    Registriert seit
    25.10.2012
    Ort
    Wien
    Beiträge
    2.528

    Standard

    IMMER Auflasten!
    Runtertypisieren geht später immer und leicht, umgekehrt kanns schwierig werden.
    Und Gepäck = Gewicht hat man immer mehr, als man denkt. Daher: mehr Nutzlast ist besser.

    Den Schein dazu kannst ja nachmachen bzw sollte das eigentlich auch jetzt gehen.

    Wie das mit der Stützlast und dem Gesamtgewicht ist, kann ich dir nicht sagen. Ich hab so viele unterschiedliche Antworten gehört. Ich halt mich an die Praxisregel der Polizei: den Hänger können wir nicht wiegen, nur die Achse. Also zählt in der Praxis, auf der Straße, wenn sie dich rauswinken zum Wiegen, die Stützlast nicht dazu.
    MfG
    Alex (AVS)
    --------------------------------------------
    unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD

  7. #7
    Registriert seit
    06.07.2008
    Ort
    Graz
    Beiträge
    1.174

    Standard

    Zitat Zitat von georgf. Beitrag anzeigen
    So weit ich weiß, darfst du mit FS B alleine auch ein Gespann fahren, das ein höheres Gesamtgewicht als 3,5t hat, wenn du die 3,5t nicht überschreitest. Du könntest also auflasten und den Schein erst später machen.
    Nein, die zulässigen Gesamtgewichte dürfen 3500kg nicht überschreiten.
    Vielleicht verwechselst du das mit der maximalen Anhängelast des Zugfahrzeugs. Da gilt das tatsächliche Gewicht des Anhängers. Hat aber nichts mit dem Führerschein zu tun.
    lg, Peter

    so many roads - so little time...

    www.eldezento.blogspot.com (work in progress)

  8. #8
    Registriert seit
    04.10.2005
    Ort
    Österreich
    Beiträge
    1.072

    Standard

    Zitat Zitat von georgf. Beitrag anzeigen
    Hallo!

    ...
    Was die Theorie angeht, würde ich sagen, dass ihr auskommen müsstet, wenn ihr nicht besonders schweres Zeug mit nehmt. Praktisch wäre eine Auflastung vielleicht auch deshalb interessant, weil ihr dann wahrscheinlich eine stärkere Achse bekommt. Eine Reparatur kostet mehr als gleich eine stärkere Achse.

    ...
    die Achse wird sicher nicht kaputt gehen. aber ein späterer Austauisch der Achse damit aufgelastet werden kann, kostet definitiv mehr, als wenn du gleich die stärkere Achse bestellst! Nämlich € 2000,- (eigene Erfahrung)

    Zitat Zitat von georgf. Beitrag anzeigen
    Hallo!

    So weit ich weiß, darfst du mit FS B alleine auch ein Gespann fahren, das ein höheres Gesamtgewicht als 3,5t hat, wenn du die 3,5t nicht überschreitest. Du könntest also auflasten und den Schein erst später machen.

    lg
    Das ist nicht richtig. Mit B darf ein Gespann nur gefahren werden, wenn die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewicht 3,5t (Code96 4,25t) nicht überschreitet. Das gilt immer!!!
    Was du meinst, ist die Anhängelast des Zugfahrzeugs:
    Das Momentangewicht des Anhängers darf nicht größer als die Anhängelast des Zugfahrzeugs sein. Und da kommt wieder die Stützlast ins Spiel, die dem Auto als Zuladung zuzrechnen ist
    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK

    --------------------------------------------------

    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

  9. #9
    Registriert seit
    04.10.2005
    Ort
    Österreich
    Beiträge
    1.072

    Standard

    mist zu lang herumformuliert...
    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK

    --------------------------------------------------

    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

  10. #10
    Registriert seit
    29.10.2006
    Ort
    Römerhauptstadt Favianis :-))
    Beiträge
    4.184

    Standard

    Zitat Zitat von kerstan Beitrag anzeigen
    mist zu lang herumformuliert...
    doppelt hält besser (hoffentlich)...



    Gesendet von meinem MAR-LX1A mit Tapatalk
    lg von Angela, Wolfgang und Kelly unterwegs mit WoWa Fendt Saphir 465sfb gezogen von Ford Kuga

    seit dem 5.forumstreffen bei jedem treffen dabei ....


  11. #11
    Registriert seit
    04.10.2005
    Ort
    Österreich
    Beiträge
    1.072

    Standard

    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    ... Ich halt mich an die Praxisregel der Polizei: den Hänger können wir nicht wiegen, nur die Achse. Also zählt in der Praxis, auf der Straße, wenn sie dich rauswinken zum Wiegen, die Stützlast nicht dazu.
    Es sei denn, sie holen dich - wie mir am Reschenpass passiert - auf die LKW-Brückenwaage!
    Sie hätten schon extra wiegen können... waren einfach zu faul, da wir (mit leerem Tank) "nur" 3450kg Gesamtzuggewicht hatten!
    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK

    --------------------------------------------------

    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

  12. #12
    Registriert seit
    06.09.2020
    Beiträge
    24

    Standard

    Ich würde an deiner Stelle den Code 96 machen dann darfst 4150kg Gespann Gewicht haben . Machst einfach ein paar Theorie Stunden und ein paar Fahrstunden keine Prüfung neuer Führerschein und gut ist ,gilt in der ganzen EU.
    Hab selber in Polen 450 € Strafe bezahlt und die wiegen nicht die gehen nur nach dem was in den Papieren steht . Ich war sicher nicht zu schwer aber die Gewichte in den Papieren waren über 3,5t und das war’s.
    Gruß Oldwolf

  13. #13
    Registriert seit
    11.01.2006
    Ort
    Wien, 22.Bezirk
    Beiträge
    801

    Standard

    Ich möchte eine leichte Korrektur anbringen - mit Code 96 darfst du 4250 Kg Gespann Gewicht haben....
    LG Karl
    Ulli u. Karl unterwegs mit Hyundai iX35 2,0CRDI 4 WD Automatik ( Wandler) und DETHLEFFS Camper 510V

  14. #14
    Registriert seit
    27.06.2004
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    1.967

    Standard

    Zitat Zitat von kerstan Beitrag anzeigen
    die Achse wird sicher nicht kaputt gehen. aber ein späterer Austauisch der Achse damit aufgelastet werden kann, kostet definitiv mehr, als wenn du gleich die stärkere Achse bestellst! Nämlich € 2000,- (eigene Erfahrung)


    Das ist nicht richtig. Mit B darf ein Gespann nur gefahren werden, wenn die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewicht 3,5t (Code96 4,25t) nicht überschreitet. Das gilt immer!!!
    Was du meinst, ist die Anhängelast des Zugfahrzeugs:
    Das Momentangewicht des Anhängers darf nicht größer als die Anhängelast des Zugfahrzeugs sein. Und da kommt wieder die Stützlast ins Spiel, die dem Auto als Zuladung zuzrechnen ist
    Mit dem höchstzulässigen Gespanngewicht habt ihr recht, das habe ich verwechselt. Tut mir leid!

    Das mit der Achse war hier im Forum einmal ein Thema. Da hat eine gummigefederte Achse (ich weiß gar nicht, ob noch andere verbaut werden) relativ früh auf gegeben. Die war ziemlich im Bereich des Maximums beladen, so weit ich mich erinnern kann. Da die Elastizität von Gummi generell ein Ablaufdatum hat, ist es für Leute, die ihren Wohnwagen lange behalten wollen, vielleicht allgemein gescheit, den Gummi der Federung pfleglich zu behandeln. Sonst kann man sich vorzeitig einen Spezialisten suchen, der die Achse ausbauen und an der Hersteller schicken muss. Das kann die Werkstatt nicht selbst machen.

    lg!
    georgf.

  15. #15
    Registriert seit
    18.03.2013
    Ort
    Steiermark
    Beiträge
    687

    Standard

    Zitat Zitat von kerstan Beitrag anzeigen
    Das ist nicht richtig. Mit B darf ein Gespann nur gefahren werden, wenn die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewicht 3,5t (Code96 4,25t) nicht überschreitet. Das gilt immer!!!
    Nicht ganz. Wenn der Hänger unter 750kg hat, darf das Zugfahrzeug bis 3,5t haben. D.h. leichter Hänger am Womo geht. Nützt dir nur bei den meisten Wowas nichts.

    RK

  16. #16
    Registriert seit
    26.01.2021
    Beiträge
    8

    Standard

    Vielen Dank an alle für die Rückmeldungen! Wenn es dieser Wohnwagen wird, werde ich auflasten und code96 machen.

  17. #17
    Registriert seit
    29.10.2006
    Ort
    Römerhauptstadt Favianis :-))
    Beiträge
    4.184

    Standard

    Zitat Zitat von magic8ball Beitrag anzeigen
    Vielen Dank an alle für die Rückmeldungen! Wenn es dieser Wohnwagen wird, werde ich auflasten und code96 machen.
    gute entscheidung!

    und überleg dir ob du nicht doch gleich e zu b machst ...

    3,5t plus 3,5 tonnen wäre auch nicht zu verachten!!
    lg von Angela, Wolfgang und Kelly unterwegs mit WoWa Fendt Saphir 465sfb gezogen von Ford Kuga

    seit dem 5.forumstreffen bei jedem treffen dabei ....


  18. #18
    Registriert seit
    06.07.2008
    Ort
    Graz
    Beiträge
    1.174

    Standard

    Zitat Zitat von vielis Beitrag anzeigen
    3,5t plus 3,5 tonnen wäre auch nicht zu verachten!!
    3,5to auflaufgebremst an einem 3,5to Zugfahrzeug ist dann zwar erlaubt, aber es gibt billigere Methoden, um Selbstmord zu begehen
    lg, Peter

    so many roads - so little time...

    www.eldezento.blogspot.com (work in progress)

  19. #19
    Registriert seit
    29.10.2006
    Ort
    Römerhauptstadt Favianis :-))
    Beiträge
    4.184

    Standard

    Zitat Zitat von Double Trouble Beitrag anzeigen
    3,5to auflaufgebremst an einem 3,5to Zugfahrzeug ist dann zwar erlaubt, aber es gibt billigere Methoden, um Selbstmord zu begehen
    man muss ja nicht alles ausreizen, aber erlaubt wäre es damit...



    Gesendet von meinem MAR-LX1A mit Tapatalk
    lg von Angela, Wolfgang und Kelly unterwegs mit WoWa Fendt Saphir 465sfb gezogen von Ford Kuga

    seit dem 5.forumstreffen bei jedem treffen dabei ....


  20. #20
    Registriert seit
    27.06.2004
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    1.967

    Standard

    Natürlich! Aber dann zielt man auf die Frage, wer mit wem fährt, hin: Das Auto mit dem Wohnwagen, oder der Wohnwagen mit dem Auto. Das kann ungesund werden!

    lg!
    georgf.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •