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Thema: Nova Eigenimport

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Zitat Zitat von zweigerl Beitrag anzeigen
    Sollte auch OHNE Bauchgefühl und OHNE diverse Ö bzw EU-Gesetzesvorlagen zu öffnen sein.
    Klar. Die verbergen sich dahinter als weiterführende Links.

    WAs aber gut war, weil die Texte und Erlässe doch einige Fragen beantworten. Wenn auch nicht alle! Denn ich hab keine Ahnung, ob dann in Zukunft 2 verschiedene Werte für NOVA und in weiterer Folge dann die KFZ-Steuer zur Anwendung kommen. Kann ja eigentlich nicht sein.
    Oder wird dann eine Zahl für CO2 ins COC eingetragen und die gilt dann eben. Für alles. Wurscht, wie auch immer die ermittelt, gemessen oder errechnet wurde.
    MfG
    Alex (AVS)
    --------------------------------------------
    unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD

  2. #2
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    Klar. Die verbergen sich dahinter als weiterführende Links.

    WAs aber gut war, weil die Texte und Erlässe doch einige Fragen beantworten. Wenn auch nicht alle! Denn ich hab keine Ahnung, ob dann in Zukunft 2 verschiedene Werte für NOVA und in weiterer Folge dann die KFZ-Steuer zur Anwendung kommen. Kann ja eigentlich nicht sein.
    Oder wird dann eine Zahl für CO2 ins COC eingetragen und die gilt dann eben. Für alles. Wurscht, wie auch immer die ermittelt, gemessen oder errechnet wurde.
    Ja, nach meinem Verständnis ist es tatsächlich so, dass (seit 1.1.2020) die Nova über die "doppelte KW Formel" des Basisfahrzeugs (zB. Fiat Ducato) errechnet wird - hier konnte die "Wohnmobil-Lobby" also eine spezielle Regelung für Wohnmobile erwirken. Bei der motorbezogenen Versicherungssteuer siehts jedoch anders aus - da zählt der Wert aus dem COC-Papier, was bei Neuzulassungen ab 1.10.2020 in den meisten Fällen zu einer arg hohen Besteuerung führt.

    Also ja, der CO2-Wert im COC-Papier ergibt schon Sinn, aber nur zur Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer.

  3. #3
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    Hallo Soul,
    eine Anfrage beim Finanzamt scheitert daran, dass es keine Auskünfte erteilen wird. Ansonsten gäbe es keine Steuerberater


    Hallo Grivel,
    ich kann gerne versuchen dir hier weiterzuhelfen. Was ich zur Berechnung bräuchte wäre das Erstzulassungsmonat des Fahrzeuges sowie den CO2-Wert.

    LG, Matthias

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