Hallo,
bekanntlich gibt es ja seit dem 01. Oktober 2020 eine neue Berechnung der Versicherungssteuer für PKW:

Auszug ÖAMTC:
Für Fahrzeuge, die ab dem 01.Oktober 2020erstmalig zugelassen werden, kommt eine neue Berechnungsmethode für die motorbezogene Versicherungssteuer zur Anwendung. Für Pkw richtet sich die Steuer dann nicht mehr nur nach der Leistung des Verbrennungsmotors in kW, sondern auch nach den CO2-Emissionen. Bei Motorrädern wird neben dem Hubraum künftig ebenfalls der CO2-Wert in die Berechnung einfließen.

Um die Besteuerung gering zu halten, ist es bereits beim Kauf dementsprechend wichtig auf niedrige CO2-Emissionen (und demnach einen geringen Verbrauch) zu achten.

Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 2020 zugelassen wurden, ändert sich nichts an der Besteuerung. Dies gilt auch für Fahrzeuge die erstmalig im Ausland zugelassen wurden und nach Österreich importiert wurden.

Ich nehme jetzt mal laienhaft an, dass sich dies auch auf Wohnmobile auswirkt. Hat sich das jemand durchgerechnet und wieviel muss man bei einer Neuanmeldung nach dem 01. Oktober 2020 (wahrscheinlich) mehr bezahlen?

Danke im Voraus für eure Antworten
LG Rupert