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Thema: Einkommenssteuer Wohnmobil Vermietung

  1. #1
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    Standard Einkommenssteuer Wohnmobil Vermietung

    Hallo zusammen,

    und schon folgt mein zweiter Beitrag .

    Meine Frau und ich wollen - sollten wir uns für ein Wohnmobil entscheiden - dieses über eine Plattform, zB. über Paul Camper vermieten.

    Interessieren würde mich nun die steuerliche Situation in Österreich. Bei meinen Recherchen konnte ich leider nur Infos zur Situation in Deutschland finden.

    Nach meinem Verständnis reicht es bei der privaten Vermietung eines Wohnmobiles eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu führen und so den Gewinn/Verlust zu ermitteln und diesen in der Einkommenssteuererklärung anzugeben - eben genauso wie bei der Vermietung einer Wohnung.

    Die Frage ist nun inwieweit die Ausgaben in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einbezogen werden dürfen, wenn auch eine private Nutzung vorliegt. Wenn zB. das Wohnmobil zu 50% privat genutzt wird und zu 50% vermietet wird (in Bezug auf die gefahrenen Kilometer) - dürfen die Ausgaben dann nur zu 50% in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einfließen oder trotzdem mit dem vollen Betrag?

    Interessant ist natürlich v.a. auch die Abschreibung. Gemäß dieser Liste, welche aber nun einen Anhaltspunkt darstellt, soll die Nutzungsdauer von Wohnmobilen bei 8 Jahren liegen: https://help.freefinance.at/index.ph...Nutzungsdauern
    Da würde natürlich auf der Ausgabenseite eine schöne Summe zusammen kommen

    Bin gespannt auf eure Antworten. Bitte korrigiert mich falls ich mit meinen Annahmen falsch liegen sollte.

    By the way, ich würde mir wünschen hier keine Debatte über Sinn oder Unsinn der privaten Vermietung von Wohnmobilen zu führen - ich habe mich mit den Vor-und Nachteilen schon ausgiebig beschäftigt. Mich interessiert nur der steuerliche Aspekt.

    Danke vorab & liebe Grüße
    Matthias

  2. #2
    router1981 Gast

    Standard

    Hallo,

    der erste Termin beim Steuerberater ist in der Regel gratis. Mehr als eine Stunde wirst auch nicht brauchen.
    Von div. Problemen mit dem Finanzamt bei der Vermietung und Privatnutzung können im Forum mindestens zwei ein Lied singen.

    Neben der Sinnfrage, die du nicht diskutieren willst - was ich verstehe, solltest dir auch Gedanken über Versicherung, Gewerbe-WKÖ ??, usw. machen.

    lg

  3. #3
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    steuerlich ist das sehr einfach zu beantworten:
    es reicht Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (auch bei 5 vermieteten WoMos, das hängt vom Umsatz ab, ob du Bücher führen mußt)
    Die Miete(*) ist deine Einnahme.
    Ausgaben sind ALLE Ausgaben (Garage, Wartung, Reifen, Versicherung, usw)(*), die du für das KFZ tätigst. Aber nicht in voller höhe, sondern nur anteilsmäßig.
    zu den Aufwendungen zählt natürlich auch die AfA. Du darfst die ANchaffungskosten (das ist Kaufpreis PLUS Nebenkosten wie zB Anmeldung) als AfA absetzen. Wieder nur anteilig.
    Die 8 Jahre sind eine Mindestfrist, du DARFST nicht kürzer abschreiben. Aber länger.
    Für die korrekte Kostenverteilung (und deren Glaubhaftigkeit gegenüber dem Finanzamt) wird es sinnvoll sein, ein lückenloses Fahrtenbuch zu führen.

    Zu beachten ist noch, daß das ganze auch irgendwann einen Gewinn abwerfen muß. Denn wenn es das nicht tut, ist es Hobby, also Liebhaberei und die ist steuerlich NICHT absetzbar. Eine Planungsrechnung am Anfang ist hier sehr zu empfehlen um auch für sich selbst zu erkennen, welche Kosten gedeckt werden müssen und wie viele Tage an Vermietung zur Deckung dieser Kosten mindestens nötig sind. Denn ein Anlaufverlust oder ein Verlustjahr kann ja immer mal passieren, ist aber für die Gesamtberachtung dann auch nicht schädlich.

    (*) noch ein Wort zu den Kosten und Mieterträgen: Achtung auf die USt! Als Kleinunternehmer (aktuell unter 42.000 Umsatz/Jahr) brauchst/darfst du keine USt in Rechnung stellen. Du kannst dir aber auch keine VSt abziehen. Bei PKW ist das allerdings sowieso nicht möglich, für die besteht ein Abzugsverbot.

    So weit, so gut. Aber so einfach bleibt es nicht.
    Daneben ist noch die gewerberechtliche Komponente zu bedenken:
    Das wäre wohl ein Mietwagenunternehmen. Zwar ein Kleinstunternehmen, aber dennoch. Wenn du damit in die Abteilung "Gewerbe Mietwagen-Gewerbe" fällst, dann bist du im weitesten Sinne womöglich bei den "Taxi". Glaub ich zwar nicht, daß du eine Taxi-Konzession brauchst, aber weiß es NICHT! Gewerblicher Autovermieter zuu sein hätte aber jedenfalls auch positive Nebeneffekte wie NOVA-Befreiung und VST-Abzugsberechtigung. Aber das erklärt dir gerne die WKO. Und zwar tatsächlich gratis.
    MfG
    Alex (AVS)
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  4. #4
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    Zitat Zitat von router1981 Beitrag anzeigen
    der erste Termin beim Steuerberater ist in der Regel gratis.
    Auch Rechtsanwäte arbeiten nicht die 1.Stunde gratis, das ist ein Aberglaube, der nicht auszurotten ist.

    Der Amtstag bei Gericht ist gratis und das Finanzamt berät gratis.
    MfG
    Alex (AVS)
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  5. #5
    router1981 Gast

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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    Auch Rechtsanwäte arbeiten nicht die 1.Stunde gratis, das ist ein Aberglaube, der nicht auszurotten ist.

    Der Amtstag bei Gericht ist gratis und das Finanzamt berät gratis.
    Also ich hab das selbst schon öfters in Anspruch genommen. Weiters kenne ich aus beruflichen Gründen einige Steuerberater.
    Ich hab aber auch nicht von Rechtsanwälten sondern von Steuerberatern gesprochen.

  6. #6
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    Is wie bei Handwerkern: manche verlangen was für den KV, manche nicht, manche schreiben die Kosten des KV bei Auftragserteilung dann wieder gut.

    RA oder STB, es ist bei beiden das gleiche: er kann dir die Aufnahme des Sachverhaltes in Rechnung stellen, er muß es aber nicht. Manche tun es nicht, sehr viele aber schon.
    Das Erstgespräch beschränkt sich sinnvoller Weise ja nicht auf "aha, so ist das, ja, da können wir was tun" sondern es geht ja dann weiter WAS kann man tun. Und spätestens da rennt bei jedem der Taxameter, egal ob nach 15min oder 1,5h.

    Es gibt dann auch Leute, die stellen dir die Wegzeit pauschal in Rechnung oder mit einem reduzierten Regiekostensatz oder mit dem vollen Stundensatz. alles legal, alles möglich.

    Mir gings auch nicht darum, deine Erfahrungen zu widerlegen, sondern nur darauf hinweisen, daß das weit verbreitete Gerücht "das Erstgespräch sei gratis" so pauschal falsch ist. (nicht daß du das behauptet hättest, ich wollte nur die Gelegenheit nutzen)
    MfG
    Alex (AVS)
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  7. #7
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    Vielen Dank für eure Antworten, v.a. an Alex für die sehr ausführliche Antwort!

    Dann war ich ja mit meinen Annahmen nicht ganz daneben . Was ich allerdings noch nicht verstehe ist warum das ganze gegenüber dem Finanzamt irgendwann einen Gewinn abwerfen MUSS. Mein Plan wäre eigentlich das ganze als sog. "Liebhaberei" zu betreiben und das Wohnmobil nur so viele Tage zu vermieten, dass es eben keinen oder einen nur sehr kleinen Gewinn abwirft. Ich habe aber nicht die Erwartung mit ev. entstehenden Verlusten die Steuerlast des Einkommens auf meinem Job zu senken (das würde das Finanzamt auf Dauer auch nicht tolerieren), sondern nur die laufenden Kosten für das Wohnmobil zu reduzieren.

    Ich würde jetzt mal annehmen mir mit meinem Vorhaben die Anmeldung eines Gewerbes sparen zu können - sicher bin ich mir da aber auch nicht. Bei der Vermietung einer Wohnung über AirBNB ist es laut einem Ratgeber von PwC so, dass erst bei mehr als 10 Gästebetten oder mehr als 5 Ferienwohnungen ein Gewerbe angemeldet werden muss.

    Liebe Grüße
    Matthias

  8. #8
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    Guten Abend


    Vielleicht noch ein paar Details zum Thema

    Das Mietwagengewerbe ist ein Anmeldungsgewerbe
    Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen
    Anmelden und das wars

    Fuer Mietfahrzeuge fällt keine NOVA an.

    Wenn man aus dem Kleinunternehmerbedingungen hinaus-optiert fällt für Mietfahrzeuge auch keine Mehrwertsteuer an.

    Das verbilligt den Ankauf eines neuen, oder eines gebrauchten aber noch vorsteuerabzugberechtigen Fahrzeuges je nach NOVA Satz um ca 35 bis 40% (nochmal günstiger wird es wenn Flottenrabatte zugestanden werden (und ja, die gibt es auch schon ab dem ersten Fahrzeug, es reicht die Mietwagengewerbeberechtigung. Da reden wir von ca 15 bis 20% zusätzlichem Nachlass).

    Die Mehrwertsteuer wird Dir im zweitfolgenden Monat der Zahlung wieder am Steuerkonto gut geschrieben, die NOVA innerhalb eines Monats nach Antrag.

    Sollte das Fahrzeug im Ausland gekauft werden dann müssen beide von Beginn an nicht bezahlt werden, es ist aber immer ein bisserl ein Papierkrieg noetig dafür, vor allem mit der Leasingfirma.
    Einfacher ist zahlen und rückerstatten lassen.

    Voraussetzung dafür ist aber immer dass der Privatanteil der Fahrten nicht mehr als 20% ist.
    Werden mehr als 20% der Kilometer selber privat gefahren ist die Mehrwertsteuer und die NOVA nachzuzahlen. Hinweis: Es dürfen mit jedem einzelnen Mietfahrzeuge im Betrieb 20% selbst gefahren werden.

    Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung können als steuerwirksame Kosten angesetzt werden und diese reduzieren den Gewinn.

    Neben den naheliegenden direkten Kosten wie
    - Anschaffung des Wohnmobil
    - Extras, das ganze Programm, von GPS Tracker bis zum Solarpaneele oder Generator
    - Finanzierungskosten (Leasingraten Anteil)
    - Anmeldung
    - KFZ Steuer
    - Haftpflichtversicherung
    - Kaskoversicherung
    - Rechtsschutzversicherung
    - Garage
    - Service
    - Wartung
    - Reparaturen
    - Reinigung
    sind damit auch die indirekten Kosten gemeint wie zB
    - Bürokosten
    - Internetkosten (Erstellung von Firmenwebseite und deren Wartung aber auch der Hotspot im WoMo)
    - Handykauf
    - Telefongebuehren
    - Kosten für Messebesuche zur Aquisation von Vermietungen
    - Mitgliedsgebuehren in einschlägigen Vereinen
    - vereinzelte Testreisen um Fahrtrouten zu dokumentieren um Kunden persönliche Erfahrungen weitergeben zu können und damit die Erfolgschance auf eine Vermietung zu erhöhen
    - Fahrten vom Wohnort zum Büro (sind beim Unternehmer Dienstfahrten, bei Angestellten jedoch nicht)
    usw usw usw

    Sollte es einen Privatanteil geben (solltet ihr also das WoMo auch selber benützen), dann sind die anteiligen Nutzungskilometer (wenn diese nicht etwa betrieblich veranlasst sind, zb ein Besuch auf der ITB Tourismusmesse in Berlin oder eine Demoreise nach Süditalien um exklusiv für Eure Kunden Stellplätze und Routen und Sehenswürdigkeiten zu listen, zu bewerten oder zu dokumentieren) entsprechend zu berücksichtigen.

    Der Betrieb muss auf die Erzielung eines Gewinnes ausgelegt sein.
    Es muss nach den Eckzahlen und nach dem Firmenkonzept möglich sein einen Gewinn zu erzielen.
    Nur deshalb weil grad mal kein Gewinn gemacht wird ist ein Betrieb noch lange keine Liebhaberei.

    Als Faustformel wäre es nicht schlecht wenn der Betrieb ab den vierten oder fünften Jahr kein minus mehr macht, gerade in Zeiten wie jetzt (Corona) ist das aber wohl nicht überall möglich.

    Für die Zeit in der Dein Vermietbetrieb einen Verlust macht, kannst Du diesen Verlust von deinen in einer evt. nebenbei bestehenden unselbstständigen Tätigkeit oder anderen Einkünften bezahlten Steuern in Abzug bringen.
    Dass bedeutet du bekommst zb deinen Lohnsteuer die zb Dein Dienstgeber das ganze Jahr über von deinem Bruttolohn in Abzug gebracht hat auf Antrag zur Gänze rückerstattet.

    Solltest Du keine unselbstständigen Bezüge haben dann erzeugen allfällige Verluste in den Anfangsjahren sg. Verlustvorträge sodass Du bis zur Aufrechnung dieser Verlustvorträge in den späteren Jahren auch dann keine Einkommensteuer bezahlen musst, wenn Du Gewinne machst.

    Als Einzelfirma kannst Du auch Personal anstellen. Du wirst wohl jemand fürs Büro brauchen, fürs Internet, fürs Auto putzen oder für die Bereitstellung des Fahrzeuges direkt zum Kunden (je nach Bundesland mehr oder weniger problemlos erhältst Du als Mietwagenfirma auf Antrag auch blaue Überstellungs bzw. Probefahrtkennzeichen, die sind immer nützlich).
    Auch diese Personalkosten reduzieren Deinen Gewinn.
    Tip: Solltest Du Familienmitglieder beschäftigen dann achte peinlichst genau darauf dass diese Ihre Tätigkeiten detailliert dokumentieren. Da bei geringfügigen Tätigkeiten defacto keine Steuern anfallen, weder für Dienstgeber noch für Dienstnehmer, sieht sich bei einer allfälligen Steuerprüfung der Prüfer derartige innerfamiliäre Dienstverhältnisse immer sehr genau an, ob sie tatsächlich bestanden haben oder ob das nur eine steuerschonende Gewinnverschiebung war.
    Unter Ehegatten werden solche Dienstverhältnisse meist gar nicht anerkannt da Ehegatten per Gesetz gegenseitig zur kostenlosen Unterstützung im Familenbetrieb verpflichtet sind,.


    Wo ist der Haken?
    Naja.

    Sinn macht es nur mit Neufahrzeugen oder vorsteuerabzugsfähigen jungen Gebrauchtfahrzeugen.

    Die Versicherungen (alle) für Mietfahrzeuge sind ca. (Verhandlungssache) 30 bis 50% teurer als für ein eigenes privates WoMo.

    Es gibt für Mietfahrzeuge weder eine ÖAMTC Mitgliedschaft, noch gibt es Garantie oder Gewährleistung vom Hersteller bzw. Händler.

    Steuerberaterkosten für eine Einzelfirma liegen bei ca. € 1.000,- jährlich.
    Kammermitgliedschaft a paar hundert Euro im Jahr je nach Umsatz.
    Sozialversicherung 22% vom Gewinn bis ca. € 70.000,- Gewinn im Jahr, danach 0%

    Als (relativ billige) Einzelfirma hast Du für alles die volle persönliche Haftung. Wenn es also Dein Mieter schafft mit dem WoMo die Fähre bei einer Überfahrt in Brand zu setzen ….. dann sehr schlecht, als Zulassungsbesitzer haftest Du im Ernstfall (Deckungssumme der Versicherung voll ausgeschöpft) mit.
    Wenn Du dagegen eine (haftungsbeschränkte) GmbH gründest wird der ganze Steuerberater Kram gleichmal doppelt so teuer (mindestens).


    Und natürlich der Ärger mit den Mietern:
    Beschädigungen
    Unsachgemässer Gebrauch
    Übermäßige Abnuetzung
    Versteckte Schäden bei Rückgabe
    Unfälle
    Betrug
    Totalverlust


    Das alles musst Du in der von dir kalkulierten Mietspanne unterbringen …

  9. #9
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    Standard

    Zitat Zitat von MatteM Beitrag anzeigen
    Was ich allerdings noch nicht verstehe ist warum das ganze gegenüber dem Finanzamt irgendwann einen Gewinn abwerfen MUSS. Mein Plan wäre eigentlich das ganze als sog. "Liebhaberei" zu betreiben und das Wohnmobil nur so viele Tage zu vermieten, dass es eben keinen oder einen nur sehr kleinen Gewinn abwirft.
    Weil du nach Einkommensteuer gefragt hast. Und die zahlt man nur auf Gewinne. Ohne Gewinn keine Steuer.
    Wenn du das so machen willst, dann ist es STEUERLICH eben Liebhaberei.

    Und auch gewerberechtlich würde ich eher zu "kein Gewerbe" tendieren.
    Das Problem mit den Versicherungen bleibt aber: wenn du gegen Geld vermietest und deine Versicherung merkt das, kann sie die Leistung verweigern.
    Und die Letzthaftung bleibt dir auch.
    MfG
    Alex (AVS)
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  10. #10
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    Und auch gewerberechtlich würde ich eher zu "kein Gewerbe" tendieren.
    einfach so "ohne" gewerbeanmeldung gegen geld vermieten ist steuerhinterziehung
    das ist halt auch ned so gscheit eigentlich ....

    Du kannst das Gewerbe anmelden und dann beim Finanzamt bekannt geben dass Du auf jedwedgen steuerlichen Vorteil daraus verzichtest.
    Dass es sich quasi per Definition um Liebhaberei handelt.
    Dass heisst Du zahlst die volle mehrwertsteuer beim kauf und beim betrieb und du setzt keinerlei kosten an.
    und zahlst die volle einkommensteuer auf alle ertraege ohne abzugsmoeglichkeit der aufwaende
    das ist bei allem respekt .... gelinde gesagt .... de**ert

  11. #11
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    Zitat Zitat von abo2 Beitrag anzeigen
    einfach so "ohne" gewerbeanmeldung gegen geld vermieten ist steuerhinterziehung
    das ist halt auch ned so gscheit eigentlich ....
    Ohne es zu 100% zu wissen kann ich mir das nicht vorstellen, solange man die Vermietung in kleinem Rahmen macht und eine Einkommen-Ausgaben-Rechnung führt und das Ergebnis daraus in der Steuererklärung angibt. Aber vielleicht ist ja jemand im Forum, der das zu 100% beantworten kann.

  12. #12
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    Das Problem mit den Versicherungen bleibt aber: wenn du gegen Geld vermietest und deine Versicherung merkt das, kann sie die Leistung verweigern.
    Und die Letzthaftung bleibt dir auch.
    Da hast du recht. Daher würde ich das nur über eine Versicherung der Plattform (zB. Paul Camper) oder einer spezielle Vermieterversicherung machen.

    Lg, Matthias

  13. #13
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    BITTE keinen steuerlichen Unsinn verbreiten!!!
    Zitat Zitat von abo2 Beitrag anzeigen
    einfach so "ohne" gewerbeanmeldung gegen geld vermieten ist steuerhinterziehung
    das ist halt auch ned so gscheit eigentlich ....
    das ist 100% und komplett FALSCH.
    Für die Steuerehrlichkeit zählt nur und ausschließlich nur, ob du korrekt versteuerst. Ob du das Geld überhaupt verdienen hättest dürfen (also zB ein Gewerbe ohne Gewerbeberechtigung betreibst) das interessiert das FA hingegen überhaupt nicht.

    Zitat Zitat von abo2 Beitrag anzeigen
    Du kannst das Gewerbe anmelden und dann beim Finanzamt bekannt geben dass Du auf jedwedgen steuerlichen Vorteil daraus verzichtest.
    Dass es sich quasi per Definition um Liebhaberei handelt.
    ja, steuerlich. Die Frage ist, ob ich dann überhaupt ein Gewerbe anmelden muß, denn mir fehlt ja die Gewinnerzuielungsabsicht und damit die Eigenschaft des Kaufmannes/Unternehmers

    Zitat Zitat von abo2 Beitrag anzeigen
    Dass heisst Du zahlst die volle mehrwertsteuer beim kauf und beim betrieb und du setzt keinerlei kosten an.
    und zahlst die volle einkommensteuer auf alle ertraege ohne abzugsmoeglichkeit der aufwaende
    das ist bei allem respekt .... gelinde gesagt .... de**ert
    das ist wieder FALSCH.
    Wenn dich das FA als "Liebhaberei" einstuft, dann sind ALLE Einnahmen und AUsgaben steuerneutral! d.h: ein zufällig entstehender Gewinn ist steuerfrei!!!
    MfG
    Alex (AVS)
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  14. #14
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    Zitat Zitat von MatteM Beitrag anzeigen
    Aber vielleicht ist ja jemand im Forum, der das zu 100% beantworten kann.
    hab ich dir doch schon. Beim steuerlichen bin ich mir sicher.
    Beim Gewerberecht bin ich mir nicht ganz sicher, aber das sagt dir die WKÖ, wenn du sie fragst bzw ist das echt das geringste Problem.
    Denn Gewerbeausübung ohne Gewerbeberechtigung ist ein reines Verwaltungsdelikt, da zahlst a kleine Strafe und das wars. Aber das müßte erst einmal verfolgt werden, was bei dir ausgesprochen unwahrscheinlich ist.
    MfG
    Alex (AVS)
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  15. #15
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    BITTE keinen steuerlichen Unsinn verbreiten!!!

    das ist 100% und komplett FALSCH.
    Für die Steuerehrlichkeit zählt nur und ausschließlich nur, ob du korrekt versteuerst. Ob du das Geld überhaupt verdienen hättest dürfen (also zB ein Gewerbe ohne Gewerbeberechtigung betreibst) das interessiert das FA hingegen überhaupt nicht.


    ja, steuerlich. Die Frage ist, ob ich dann überhaupt ein Gewerbe anmelden muß, denn mir fehlt ja die Gewinnerzuielungsabsicht und damit die Eigenschaft des Kaufmannes/Unternehmers


    das ist wieder FALSCH.
    Wenn dich das FA als "Liebhaberei" einstuft, dann sind ALLE Einnahmen und AUsgaben steuerneutral! d.h: ein zufällig entstehender Gewinn ist steuerfrei!!!
    ich habe keine ahnung wo du deine weisheiten her hast
    aber sie sind unrichtig

    das FA interessiert sich sehr wohl dafuer ob fuer ein einkommen eine gewerberechtliche berechtigung vorliegt denn fuer eine taetigkeit ohne entsprechende gewerbeberechtigung stehet dir zb kein vorsteuerabzug zu

    die frage der gewinnerzielungsabsicht ist schon richtig
    aber er hat ja gesagt er will gewinn machen und den ueberschuss will er versteuern
    in dem moment gehts nur mehr mit gewerbeanmeldung
    (und im sonstigen vergesst ihr alle immer geflissentlich die SVA beitraege die ab einem einkommen von 415,- monatlich ebenso vom gewinn abzufueheren sind.
    die aktuellen saetze sind PV 18,5%, KV 6,8%, SVS 1,53 %und noch ein bisserl kleinkram dazu ..
    in summe also ca 26% vom gewinn die jedenfalls an die SVA abzufuehren sind)

    selbstverstandlich kan ich fuer eine unternehmensbereich von haus aus bei der finanz liebhaberei bekannt geben
    hat ein guter bekannter von mir
    gewerblich autohaendler
    ist aber sammler und baut sich nebenbei ein privates automuseum auf
    alle fahrzeuge die er privat als sammler kauft laufen ausserhalb der unternehmensbuchhaltung in einer eigenen virtuellen firmenbuchhaltung
    er verzichtet auf seinen vorsteuerabzug, er verrechnet keine wartungs erhaltungs und sonstigen kosten gegen, das ding laeuft steuerlich neutral durch
    einen allfaelligen verkaufsgewinn muesst er auf diese weise zwar zu voll versteuern aber er verkauft ja nix, daher ist es ihm egal.
    also das geht
    sogar im selben geschaeftsfeld

    auch die sonstigen informationen treffen zu

    eine "private" vermietung so wie sie angedacht ist, ist in den allermeisten faellen nicht zielfuehrend
    eine simple "private" einnahmen- ausgaben rechnung mit angabe des ueberschusses in der EKSTR erklaerung ist so nicht moeglich
    diese vereinfachte form ist lediglich fuer vermietung oder verpachtung von immobilien bzw in der landwirtschaft vorgesehen
    ob das fuer die vermietung von fahrzeugen auch so gemacht werden kann .... halte ich fuer sehr sehr unwahrscheinlich ... es geht bein dieser erleichterung immer ausdruecklich um das vermieten von immobilen ... und das sind wohnmobile ja nun mal nicht.

    im sonstigen koenntest du die anfallenden aufwendungen ja nur als werbekosten ansetzen die je nach deinem individuellen steuersatz gekuerzt werden
    und dann kommt die SVA ....

    das muesste ein sehr spezieller fall sein fuer den sich sowas rechnet
    nur nachteile

    wer vermieten will sollte es richtig tun

    gewerbe anmelden (kostet 40,- oder so)
    SVA nullmeldung fuer das erste jahr machen
    steuernummer holen
    UID nummer holen
    steuerberater suchen

    neufahrzeug oder vorsteuerabzugfaehige gebrauchtfahrzeug kaufen
    20% mehrwertsteuer vom kaufpreis rueckerstatten lassen
    14-1x? % NOVA rueckerstatten lassen
    alle kosten die es gibt reinrechnen

    vermieten

    max 20% selbst nutzen und die anteiligen kosten selber zahlen
    (meist ist es steuerlich sinnvoller das eigene fahrzeug NICHT selber zu benutzen sondern fuer den privaten urlaub eines von einer anderen vermietung anzumieten, kann man sich aber ausrechnen, ist in jedem fall anders)

  16. #16
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    Zitat Zitat von abo2 Beitrag anzeigen
    ich habe keine ahnung wo du deine weisheiten her hast
    aber sie sind unrichtig

    das FA interessiert sich sehr wohl dafuer ob fuer ein einkommen eine gewerberechtliche berechtigung vorliegt denn fuer eine taetigkeit ohne entsprechende gewerbeberechtigung stehet dir zb kein vorsteuerabzug zu
    du solltest dich lieber fragen, woher deine Halbweisheiten stammen, denn meine ANgaben sind richtig und ich weiß sehr gut, wovon ich rede.

    Dem FA ist es völlig egal, was du tust. Solange alles schön sauber durch die Bücher läuft, ist es wurscht und du hast auch VST-Abzug. Du kannst auch als Handelsgewerbe eine Rechnung für das Aufstellen einer Mauer (Also Maurerarbeiten) schreiben, die du mangels Gewerbeberechtigung gar nicht errichten dürftest, aber dem FA war und ist sowas egal. Denn Steuerrecht ist nicht Gewerberecht. Es erfolgt auch keine Meldung an die WKO oder sonst irgendetwas.
    Alles, was du dazu behauptet, ist schlichtweg falsch.

    Zitat Zitat von abo2 Beitrag anzeigen
    eine "private" vermietung so wie sie angedacht ist, ist in den allermeisten faellen nicht zielfuehrend
    eine simple "private" einnahmen- ausgaben rechnung mit angabe des ueberschusses in der EKSTR erklaerung ist so nicht moeglich
    diese vereinfachte form ist lediglich fuer vermietung oder verpachtung von immobilien bzw in der landwirtschaft vorgesehen
    ob das fuer die vermietung von fahrzeugen auch so gemacht werden kann .... halte ich fuer sehr sehr unwahrscheinlich ... es geht bein dieser erleichterung immer ausdruecklich um das vermieten von immobilen ... und das sind wohnmobile ja nun mal nicht.
    so da hört es sich jetzt auf, denn du hast ganz offensichtlich nicht einmal grundlegende Kenntnisse von Steuerrecht und/oder Buchführungsvorschriften. Auf diesem nicht vorhandenen Wissenstand mit dir zu diskutieren ist daher absolut sinnlos.
    MfG
    Alex (AVS)
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  17. #17
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    Zitat Zitat von abo2 Beitrag anzeigen
    Oh, der abo ist wieder da! Nach sieben Jahren!

    LG
    loup
    Analog ist das neue Bio.

  18. #18
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    Ja so "einfach'" ist unser Steuersystem. Die Einkünfte (Einzahlungen d.h Umsatz minus Auszahlungen) unterliegen dem Einkommensteuergesetz als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dabei ist es egal ob eine Gewerbeberechtigung vorliegt oder nicht. Der Vermieter haftet jedenfalls als Unternehmer gegenüber einem Konsumenten. Zusätzlich ist zu beachten, dass eine Gewerbeberechtigung erforderlich sein könnte (freies Gewerbe). Auch die Sozialversicherung wird sich melden. In der Einkommensteuererklärung sind ja die Augaben anzugeben. Weiters ist die Kfz Haftpflichtversicherung zu informiere, d.h. Vermietung ist eine Gefahrenerhöhung und die V könnte vom Vertrag zurücktreten.
    seiwer

  19. #19
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    so da hört es sich jetzt auf, denn du hast ganz offensichtlich nicht einmal grundlegende Kenntnisse von Steuerrecht und/oder Buchführungsvorschriften. Auf diesem nicht vorhandenen Wissenstand mit dir zu diskutieren ist daher absolut sinnlos.
    bei derart aussagekraeftigen und mit quellen untermauerten argumenten bin ich natuerlich sprachlos





    meine fresse ....

  20. #20
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    Zitat Zitat von loup Beitrag anzeigen
    Oh, der abo ist wieder da! Nach sieben Jahren!

    LG
    loup

    nach 10, oder?

    und nur mal kurz
    war neugierig wie es euch in corona zeiten so geht ...

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