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Thema: Einkommenssteuer Wohnmobil Vermietung

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Standard Einkommenssteuer Wohnmobil Vermietung

    Hallo zusammen,

    und schon folgt mein zweiter Beitrag .

    Meine Frau und ich wollen - sollten wir uns für ein Wohnmobil entscheiden - dieses über eine Plattform, zB. über Paul Camper vermieten.

    Interessieren würde mich nun die steuerliche Situation in Österreich. Bei meinen Recherchen konnte ich leider nur Infos zur Situation in Deutschland finden.

    Nach meinem Verständnis reicht es bei der privaten Vermietung eines Wohnmobiles eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu führen und so den Gewinn/Verlust zu ermitteln und diesen in der Einkommenssteuererklärung anzugeben - eben genauso wie bei der Vermietung einer Wohnung.

    Die Frage ist nun inwieweit die Ausgaben in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einbezogen werden dürfen, wenn auch eine private Nutzung vorliegt. Wenn zB. das Wohnmobil zu 50% privat genutzt wird und zu 50% vermietet wird (in Bezug auf die gefahrenen Kilometer) - dürfen die Ausgaben dann nur zu 50% in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einfließen oder trotzdem mit dem vollen Betrag?

    Interessant ist natürlich v.a. auch die Abschreibung. Gemäß dieser Liste, welche aber nun einen Anhaltspunkt darstellt, soll die Nutzungsdauer von Wohnmobilen bei 8 Jahren liegen: https://help.freefinance.at/index.ph...Nutzungsdauern
    Da würde natürlich auf der Ausgabenseite eine schöne Summe zusammen kommen

    Bin gespannt auf eure Antworten. Bitte korrigiert mich falls ich mit meinen Annahmen falsch liegen sollte.

    By the way, ich würde mir wünschen hier keine Debatte über Sinn oder Unsinn der privaten Vermietung von Wohnmobilen zu führen - ich habe mich mit den Vor-und Nachteilen schon ausgiebig beschäftigt. Mich interessiert nur der steuerliche Aspekt.

    Danke vorab & liebe Grüße
    Matthias

  2. #2
    router1981 Gast

    Standard

    Hallo,

    der erste Termin beim Steuerberater ist in der Regel gratis. Mehr als eine Stunde wirst auch nicht brauchen.
    Von div. Problemen mit dem Finanzamt bei der Vermietung und Privatnutzung können im Forum mindestens zwei ein Lied singen.

    Neben der Sinnfrage, die du nicht diskutieren willst - was ich verstehe, solltest dir auch Gedanken über Versicherung, Gewerbe-WKÖ ??, usw. machen.

    lg

  3. #3
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    Zitat Zitat von router1981 Beitrag anzeigen
    der erste Termin beim Steuerberater ist in der Regel gratis.
    Auch Rechtsanwäte arbeiten nicht die 1.Stunde gratis, das ist ein Aberglaube, der nicht auszurotten ist.

    Der Amtstag bei Gericht ist gratis und das Finanzamt berät gratis.
    MfG
    Alex (AVS)
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    unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD

  4. #4
    router1981 Gast

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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    Auch Rechtsanwäte arbeiten nicht die 1.Stunde gratis, das ist ein Aberglaube, der nicht auszurotten ist.

    Der Amtstag bei Gericht ist gratis und das Finanzamt berät gratis.
    Also ich hab das selbst schon öfters in Anspruch genommen. Weiters kenne ich aus beruflichen Gründen einige Steuerberater.
    Ich hab aber auch nicht von Rechtsanwälten sondern von Steuerberatern gesprochen.

  5. #5
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    Is wie bei Handwerkern: manche verlangen was für den KV, manche nicht, manche schreiben die Kosten des KV bei Auftragserteilung dann wieder gut.

    RA oder STB, es ist bei beiden das gleiche: er kann dir die Aufnahme des Sachverhaltes in Rechnung stellen, er muß es aber nicht. Manche tun es nicht, sehr viele aber schon.
    Das Erstgespräch beschränkt sich sinnvoller Weise ja nicht auf "aha, so ist das, ja, da können wir was tun" sondern es geht ja dann weiter WAS kann man tun. Und spätestens da rennt bei jedem der Taxameter, egal ob nach 15min oder 1,5h.

    Es gibt dann auch Leute, die stellen dir die Wegzeit pauschal in Rechnung oder mit einem reduzierten Regiekostensatz oder mit dem vollen Stundensatz. alles legal, alles möglich.

    Mir gings auch nicht darum, deine Erfahrungen zu widerlegen, sondern nur darauf hinweisen, daß das weit verbreitete Gerücht "das Erstgespräch sei gratis" so pauschal falsch ist. (nicht daß du das behauptet hättest, ich wollte nur die Gelegenheit nutzen)
    MfG
    Alex (AVS)
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  6. #6
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    Vielen Dank für eure Antworten, v.a. an Alex für die sehr ausführliche Antwort!

    Dann war ich ja mit meinen Annahmen nicht ganz daneben . Was ich allerdings noch nicht verstehe ist warum das ganze gegenüber dem Finanzamt irgendwann einen Gewinn abwerfen MUSS. Mein Plan wäre eigentlich das ganze als sog. "Liebhaberei" zu betreiben und das Wohnmobil nur so viele Tage zu vermieten, dass es eben keinen oder einen nur sehr kleinen Gewinn abwirft. Ich habe aber nicht die Erwartung mit ev. entstehenden Verlusten die Steuerlast des Einkommens auf meinem Job zu senken (das würde das Finanzamt auf Dauer auch nicht tolerieren), sondern nur die laufenden Kosten für das Wohnmobil zu reduzieren.

    Ich würde jetzt mal annehmen mir mit meinem Vorhaben die Anmeldung eines Gewerbes sparen zu können - sicher bin ich mir da aber auch nicht. Bei der Vermietung einer Wohnung über AirBNB ist es laut einem Ratgeber von PwC so, dass erst bei mehr als 10 Gästebetten oder mehr als 5 Ferienwohnungen ein Gewerbe angemeldet werden muss.

    Liebe Grüße
    Matthias

  7. #7
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    steuerlich ist das sehr einfach zu beantworten:
    es reicht Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (auch bei 5 vermieteten WoMos, das hängt vom Umsatz ab, ob du Bücher führen mußt)
    Die Miete(*) ist deine Einnahme.
    Ausgaben sind ALLE Ausgaben (Garage, Wartung, Reifen, Versicherung, usw)(*), die du für das KFZ tätigst. Aber nicht in voller höhe, sondern nur anteilsmäßig.
    zu den Aufwendungen zählt natürlich auch die AfA. Du darfst die ANchaffungskosten (das ist Kaufpreis PLUS Nebenkosten wie zB Anmeldung) als AfA absetzen. Wieder nur anteilig.
    Die 8 Jahre sind eine Mindestfrist, du DARFST nicht kürzer abschreiben. Aber länger.
    Für die korrekte Kostenverteilung (und deren Glaubhaftigkeit gegenüber dem Finanzamt) wird es sinnvoll sein, ein lückenloses Fahrtenbuch zu führen.

    Zu beachten ist noch, daß das ganze auch irgendwann einen Gewinn abwerfen muß. Denn wenn es das nicht tut, ist es Hobby, also Liebhaberei und die ist steuerlich NICHT absetzbar. Eine Planungsrechnung am Anfang ist hier sehr zu empfehlen um auch für sich selbst zu erkennen, welche Kosten gedeckt werden müssen und wie viele Tage an Vermietung zur Deckung dieser Kosten mindestens nötig sind. Denn ein Anlaufverlust oder ein Verlustjahr kann ja immer mal passieren, ist aber für die Gesamtberachtung dann auch nicht schädlich.

    (*) noch ein Wort zu den Kosten und Mieterträgen: Achtung auf die USt! Als Kleinunternehmer (aktuell unter 42.000 Umsatz/Jahr) brauchst/darfst du keine USt in Rechnung stellen. Du kannst dir aber auch keine VSt abziehen. Bei PKW ist das allerdings sowieso nicht möglich, für die besteht ein Abzugsverbot.

    So weit, so gut. Aber so einfach bleibt es nicht.
    Daneben ist noch die gewerberechtliche Komponente zu bedenken:
    Das wäre wohl ein Mietwagenunternehmen. Zwar ein Kleinstunternehmen, aber dennoch. Wenn du damit in die Abteilung "Gewerbe Mietwagen-Gewerbe" fällst, dann bist du im weitesten Sinne womöglich bei den "Taxi". Glaub ich zwar nicht, daß du eine Taxi-Konzession brauchst, aber weiß es NICHT! Gewerblicher Autovermieter zuu sein hätte aber jedenfalls auch positive Nebeneffekte wie NOVA-Befreiung und VST-Abzugsberechtigung. Aber das erklärt dir gerne die WKO. Und zwar tatsächlich gratis.
    MfG
    Alex (AVS)
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