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Thema: Umtypisierung notwendig? (PKW zu WoMo)

  1. #1
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    Standard Umtypisierung notwendig? (PKW zu WoMo)

    Hallöchen zusammen.

    Ich baue gerade meinen VW T4 auf einen kleinen Camper um.
    Mir stellt sich die Frage, ob hierbei eine Umtypisierung auf WoMo notwendig ist und was alles von der Landesregierung genehmigt werden muss. Eventuell könnt ihr mir bei diesem speziellen Fall weiterhelfen:

    - Zugelassen als "normaler" PKW
    - ehemals 9-Sitzer (alles Rücksitze/-bänke) ausgebaut
    - Sämtliche Verkleidung im hinteren Bereich entfernt und mit Wandpaneele ersetzt
    - Spots in der Decke eingebaut
    - Boden (Gummimatte) entfernt und mit Schichtplatten aus Kiefer ersetzt (Dachlatten und Armaflex als Unterbau)
    - PVC Boden verlegt (schwimmend)
    - Elektrik in Installationsschläuche verlegt
    - ausziehbares Bettgestell eingebaut (auf Boden mit Winkel und Spax geschraubt)
    - Schwerlastauszüge mit Holzplatte unter Bettgestell geschraubt (auf Boden mit Winkel und Spax)
    - Alu-Platte aussen auf Dach mit Sikaflex geklebt
    - PV-Panel auf Alu-Platte mit Sikaflex geklebt
    - Loch für Kabeleinführung ins Dach gebohrt
    - Kabeleinführung mit Sikaflex aufs Dach geklebt
    - Hintere Scheiben mit Armaflex gedämmt und verkleidet

    Soweit die bisherigen Umbauarbeiten. Demnächst soll folgen:

    - Weitere Kästen für Stauraum zwischen Fahrer- und Wohnbereich (Höhe ca. 70cm)
    - Weiterer Kasten für Waschbecken, Kanister und Staubereich (also eine kleine Küchenzeile) im Heckbereich
    - Kartuschenkocher (mit Auto Cut Out) als mobile Kochstelle
    - Ausziehbare Arbeitsplatte der Küchenzeile als "Esstisch"


    Wenn möglich würde ich die normale PKW-Zulassung gerne behalten. In einem anderen Beitrag habe ich gelesen, dass dierse auch bleibt, wenn man die Mindestanforderungen an Wohnmobil-Standards nicht erfüllt:

    "Haben Fahrzeuge wohnmobilähnliche Teileinrichtungen mit weniger als der Mindestausstattung, so bleibt die ursprüngliche Fahrzeug- und Aufbauart (PKW/LKW) erhalten."

    Fällt das Umtypisieren somit flach?


    Vielen Dank im Voraus,
    Daniel
    Geändert von to378 (11.08.2020 um 08:21 Uhr)

  2. #2
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    Hallo

    vorerst einmal herzlich willkommen hier bei uns!

    bezüglich deiner frage diese würde ich deiner zuständigen Landesregierung stellen, den Sachbearbeiter seinen Namen notieren, damit hast du immer die gleiche Ansprechperson, und daher solltes eine kompetente Auskunft erhalten.
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
    Westbahnmichi und seine Gabi
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  3. #3
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    Vielen Dank für die nette Aufnahme und der schnellen Antwort.

    Ich habe soeben auch mit der Landesregierung telefoniert.
    Der Herr meinte folgendes:

    Es sollte wohnlich aussehen.
    Die Einbauten sollen halten.
    Die Mindestanforderungen für die WoMo Zulassung sollen erfüllt sein.
    Nichts kompliziertes basteln. Ein paar 10er Schrauben und große Beilagscheiben helfen, da man ohnehin nur wenige Befestigungsstellen sieht.
    Ansonsten ist die Gestaltung jedem selbst überlassen.
    Fenster verkleiden ist angeblich auch kein Problem.

    Habt ihr eventuell noch Erfahrungen mit den Prüfstellen zu den von mir genannten Punkten?

    Lg
    Daniel

  4. #4
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    Hallo

    ich denke jede Prüfstelle, bzw. Prüfer urteilt anders, darum meinte ich schon vorher Namen notieren und immer zum gleichen.
    In welchen Bundesland bist zu zu Hause, und wer ist die zuständige LDSREG.?
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
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  5. #5
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    Ich wohne in Niederösterreich.
    Zuständige Landesprüfstelle wäre Amstetten.

    Hab da auch gerade telefonisch nach einem Termin gefragt bzgl. Typisierung auf WoMo...
    Frühestens 21.10.

    Ganz ehrlich... Da wird die Typisierung eher erst nächstes Jahr stattfinden, da der Bus im Winter sowieso eingestellt wird.
    Und solange wird der wohl fertig gebaut und als PKW mit Ladung gefahren.

    Wie seht ihr das? Eher kritisch oder kein Problem, solange man Planquadrate umfährt?

  6. #6
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    umfahren ist das gegenteil von umfahren

  7. #7
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    Daran habe ich beim Verfassen tatsächlich auch schon gedacht.
    Ich meinte aber natürlich drum herum fahren.

  8. #8
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    Hallo!
    Eine Angabe fehlt noch: ist der VW T4 ein reiner PKW oder ein Kombi ? In erster Linie geht es um die NOVA - die ist aber sicher schon bezahlt. Alles andere ist Ladungssicherung bzw alle vorhandenen Sitze müssen mit Sicherheitsgurte versehen sein. Versicherung ist dieselbe, soferne die eingetragene Nutzlast 1000 kg nicht übersteigt - dann gibt es einen Aufschlag.
    Grund der Umtypisierung ?? Aber die Landesprüfstelle weiß hier sicher mehr. KfzSteuer bleibt auch gleich. Am Auto wird nichts verändert, außer daß Sitze herauskommen ??
    "Das Umfahren eines Planquadrates ist nicht möglich - es sind zuviele !"
    schöne Grüsse schreiner46

  9. #9
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    Hallöchen.

    Ja der ist als reiner Pkw angemeldet. Nova sollte somit schon bezahlt sein.
    Alle sitze hinten sind raus. Der Innenraum wird aber schon wie ein Wohnmobil, wie oben beschrieben.
    Der T4 läuft auf Wechselkennzeichen mit einem stärkeren Pkw, sprich sowieso keine Versicherung.
    Grund: Gibt eigentlich keinen, dachte ich MUSS aufgrund der Umbauten.

    Vielen Dank und liebe Grüße,
    Daniel

  10. #10
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    Ich habe heute bei den Landesprüfstellen in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich hintereinander angefragt. Ergebnis = Typisch Österreichisch, nix ist fix.
    In Wien besteht die Prüfstelle auf ein Gutachten eines Ziviltechnikers für den Ein- und Umbau.
    In NÖ darf man mit dem fertigen Fahrzeug vorfahren und der Prüfer genehmigt oder verweigert.
    In OÖ wird man sowohl das eine (Gutachten) als auch das andere (Vorbeikommen und anschauen lassen) machen.

    1. Mir erscheint am einfachsten: Die Prüfstellen einzeln durchtelefonieren und dort hin fahrten wo man das beste Gefühl hat.
    2. Mit der Minimalvariante (Tisch/Sitze, Schlafgelegenheit, Kochstelle, Schrank) dürfte man eher nicht durchkommen - am Schmäh halten lassen die sich auch nicht.
    3. Die Trennwand nicht rausnehmen, bedeutet, dass die Einbauten als Ladegut gelten. Der LKW bleibt als LKW. Allerdings sollte man dann auch kein Gas drinnen haben (wäre dann Gefahrengut) und keine Polizeikontrolle haben, die da meint es wäre ein WoMo und das beim Finanzamt anzeigt (NOVA Hinterziehung).

    Persönliches: in Wien war die Auskunftsperson merklich genervt. In NÖ war der Mann vom Amt sehr kooperativ und hilfsbereit. In OÖ nicht einschätzbar - da gibts ein Merkblatt wo eh alles draufsteht. (Schau ma amoi)

  11. #11
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    Mein Wohnmobil ist als Pkw typisiert mit 3,85 t...
    Fiat Ducato, 2,8 idTD, 122PS

  12. #12
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    Erfahrungserweiterung:
    In OÖ meinte der Sachbearbeiter von der Landesprüfstelle: "kommens mit einem Plan vorbei und wir besprechen vorher schon, was zu genehmigen ist und was problemlos ist." In diese Kerbe hat auch der Mann in der Landesprüfstelle St. Pölten gschlagen. In Wien hat mir der TÜV bestätigt, dass häufig ein Gutachten von der Landesprüfstelle gefordert wird. Der TÜV verlang 408 Euro und liefert eine Checkliste mit, deren Anforderungen harmlos sind und eigentlich eh nur der Mindeststandart ist. Achtung! TÜV verlangt für den Innenausbau verleimtes Holz (darf nicht splittern) = Sperrholz. KEINE Gaskocher, nur Elektroplatte (muss nicht angeschlossen sein, man kann auf Landstrom am Campingplatz argumentieren). Wenn Gas, dann Gaskasten muss Luftdicht nach innen gebaut sein und darf nur von außen zugänglich sein. Zusätzliches Gasdichteprüfung Gutachten erforderlich.

    In OÖ hat mir ein Ausrüster (easygoinc) erklärt, dass sie die LKW Typisierung lassen, aber die Trennwand rausnehmen und den gesamten Innenausbau auf Airlineschienen montieren. Damit ist der Innenausbau jederzeit rausnehmbar und geht als Ladung durch. Diese Möglichkeit hat mir auch der Prüfer in Linz so betätigt. Am besten ist es den Innenausbau mit Zurgurten oder ein paar Flügelmuttern zu befestigen und gut ist es.

  13. #13
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    Zitat Zitat von sailor Beitrag anzeigen
    Mein Wohnmobil ist als Pkw typisiert mit 3,85 t...

    ein Wohnmobil ist immer ein PKW, auch mit 12to
    MfG
    Alex (AVS)
    --------------------------------------------
    unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD

  14. #14
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    Ich habe Ende 2020 einen Boxer Fensterbus L1H1 eh 9Sitzer zu einem 3 Sitzer mit Wohnausbau umgebaut.
    Für die Wohnmobiltypisierung fehlte mir eine fix eingebaute Kochstelle (habe nur einen Kartuschengaskocher), alles andere war vorhanden (Schlaf,- Sitzgelegenheit, Landstromanschluss,...); für die Versicherung ist PKW eh günster als Wohnmobil (sagte mein Versicherungsvertreter).
    Die Änderung von Eigengewicht, Anzahl Sitzplätze, Fahrzeugklasse blieb M1, Art des Aufbaus: Mehrzweckfahrzeug, AF, mit Wohneinrichtung und Schlafgelegenheit bei der Landesregierung OÖ kostete ca 50€.
    Kostet nicht die Welt und alles ist konform.
    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	bus.jpg 
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Größe:	274,9 KB 
ID:	6753
    (hier ist das Bett ausgezogen (190x140cm); kann auf die Hälfte zusammengeschoben werden, Matratze wird gefaltet; Fahrersitz drehbar; unter der Sitzbank hinter dem Tisch ist eine 36L Kompressorkühlbox auf Vollauszug; 20Liter Frisch- und Abwasserkanister unter Spüle; 160Wp PV Modul am Dach; 150Ah AGM; 1000W Sinus WR)
    Geändert von mgerhard74 (09.04.2021 um 20:57 Uhr)

  15. #15
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    Ich habe mit der Tüv Prüfstelle in Brunn/G. telefoniert.
    Die waren relativ entspannt.
    Außensteckdose muss nicht sein, wie oben bereits erwähnt.

    Ich muss meinen Sportscraft Gurtblock eintragen lassen.
    Da sind Schrauben mit der Festigkeit 10.9 gefordert.
    Unterlegplatten mind. 50x50x5mm.

    Wenn die Trennwand entfernt wird bei einem LKW gibt es Probleme falls bei einer Kontrolle die Rennleitung was merkt.
    Habe auch mit dem Finanzamt telefoniert und laut denen ist es Steuerhinterziehung wenn man den Umbau nicht macht.

    Was ist wenn ich z.B. die Außensteckdose weglasse?
    Dann entspricht das Fahrzeug nicht den Wohnmobilanforderungen?!

    In meinem Fall werde ich aber die Womo- Eintragung anstreben und die Nova von LKW auf PKW-Womo in Kauf nehmen.
    Nutzlast sind bei meinem Ducato L4H3 1300kg und das hatte keine Mehrkosten bei der Versicherung zur Folge.
    Die 150PS laufen mit dem stärkeren Kombi mit.

  16. #16
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    Zitat Zitat von Bernsie Beitrag anzeigen
    Ich habe heute bei den Landesprüfstellen in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich hintereinander angefragt. Ergebnis = Typisch Österreichisch, nix ist fix.
    In Wien besteht die Prüfstelle auf ein Gutachten eines Ziviltechnikers für den Ein- und Umbau.
    In NÖ darf man mit dem fertigen Fahrzeug vorfahren und der Prüfer genehmigt oder verweigert.
    In OÖ wird man sowohl das eine (Gutachten) als auch das andere (Vorbeikommen und anschauen lassen) machen.

    1. Mir erscheint am einfachsten: Die Prüfstellen einzeln durchtelefonieren und dort hin fahrten wo man das beste Gefühl hat.
    2. Mit der Minimalvariante (Tisch/Sitze, Schlafgelegenheit, Kochstelle, Schrank) dürfte man eher nicht durchkommen - am Schmäh halten lassen die sich auch nicht.
    3. Die Trennwand nicht rausnehmen, bedeutet, dass die Einbauten als Ladegut gelten. Der LKW bleibt als LKW. Allerdings sollte man dann auch kein Gas drinnen haben (wäre dann Gefahrengut) und keine Polizeikontrolle haben, die da meint es wäre ein WoMo und das beim Finanzamt anzeigt (NOVA Hinterziehung).

    Persönliches: in Wien war die Auskunftsperson merklich genervt. In NÖ war der Mann vom Amt sehr kooperativ und hilfsbereit. In OÖ nicht einschätzbar - da gibts ein Merkblatt wo eh alles draufsteht. (Schau ma amoi)

    Erfahrungserweiterung:
    In OÖ meinte der Sachbearbeiter von der Landesprüfstelle: "kommens mit einem Plan vorbei und wir besprechen vorher schon, was zu genehmigen ist und was problemlos ist." In diese Kerbe hat auch der Mann in der Landesprüfstelle St. Pölten gschlagen. In Wien hat mir der TÜV bestätigt, dass häufig ein Gutachten von der Landesprüfstelle gefordert wird. Der TÜV verlang 408 Euro und liefert eine Checkliste mit, deren Anforderungen harmlos sind und eigentlich eh nur der Mindeststandart ist. Achtung! TÜV verlangt für den Innenausbau verleimtes Holz (darf nicht splittern) = Sperrholz. KEINE Gaskocher, nur Elektroplatte (muss nicht angeschlossen sein, man kann auf Landstrom am Campingplatz argumentieren). Wenn Gas, dann Gaskasten muss Luftdicht nach innen gebaut sein und darf nur von außen zugänglich sein. Zusätzliches Gasdichteprüfung Gutachten erforderlich.
    Ich hab heute nur mit der Wiener Landesprüfstelle telefoniert, laut deren Auskunft muss man die Umtypisierung dort machen wo man den Hauptwohnsitz hat... Gibts diesbezüglich hier im Forum bereits andere Erfahrungen? In OÖ scheinens da recht entspannt zu sein! ;-)
    Der Wiener wollte offenbar ein Gutachten von einem KFZ Sachverständigen für alles was vom Serienzustand abweicht, dh für Möbel, Elektro, Gas, Fenster, usw...
    Was zahlt man für diese ganzen Gutachten, hat da wer von Euch alten Hasen hier im Forum Erfahrungen, wo das am günstigsten geht und wer da entspannt ist? Stell mir das mühsam vor wenn da einem Gutachter plötzlich ein Fenster oder die Solaranlage doch nicht passt und man dann wieder zu demontieren beginnen müsste...

  17. #17
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    Zitat Zitat von mgerhard74 Beitrag anzeigen
    Ich habe Ende 2020 einen Boxer Fensterbus L1H1 eh 9Sitzer zu einem 3 Sitzer mit Wohnausbau umgebaut.
    Für die Wohnmobiltypisierung fehlte mir eine fix eingebaute Kochstelle (habe nur einen Kartuschengaskocher), alles andere war vorhanden (Schlaf,- Sitzgelegenheit, Landstromanschluss,...); für die Versicherung ist PKW eh günster als Wohnmobil (sagte mein Versicherungsvertreter).
    Die Änderung von Eigengewicht, Anzahl Sitzplätze, Fahrzeugklasse blieb M1, Art des Aufbaus: Mehrzweckfahrzeug, AF, mit Wohneinrichtung und Schlafgelegenheit bei der Landesregierung OÖ kostete ca 50€.
    Kostet nicht die Welt und alles ist konform.
    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	bus.jpg 
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    (hier ist das Bett ausgezogen (190x140cm); kann auf die Hälfte zusammengeschoben werden, Matratze wird gefaltet; Fahrersitz drehbar; unter der Sitzbank hinter dem Tisch ist eine 36L Kompressorkühlbox auf Vollauszug; 20Liter Frisch- und Abwasserkanister unter Spüle; 160Wp PV Modul am Dach; 150Ah AGM; 1000W Sinus WR)
    Klingt echt gut, und ist schön geworden dein Ausbau! Hast du den Hauptwohnsitz in OÖ? Bei welcher Prüfstelle warst du da? Wollten die da ein Gutachten? Haben die genau geschaut wie das alles angeschraubt ist? Hast du da genaue Vorgaben bekommen? Irgendwie scheint das alles recht verwirrend zu sein, und wirklich sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden von Prüfstelle zu Prüfstelle...

  18. #18
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    Hallo pocoloco,
    ja, mein Hauptwohnsitz ist in OÖ. Ich habe den Umbau gemacht bzw machen lassen, dann bei der KFZ Prüstelle in Linz angerufen, was ich alles für den Termin brauche. (ich glaub eh nur neuen Wiegezettel). Dann habe ich lt https://www.land-oberoesterreich.gv.at/15613.htm einen Termin für eine Aussenstelle (nicht Linz) vereinbart und bin hingefahren. Mit fest verbauter E-Kochplatte, wäre meiner auf Campingfahrzeug typisiert worden. Der Prüfer hat nur etwas herumgefragt, Fotos gemacht, war kurz weg (vermutlich bei jemanden anderen nachgefragt), und dann gab es den neuen Datenauszug. Von Gutachten war keine Rede. Die Drehkonsole des Fahrersitzes habe ich mal nicht erwähnt, dazu hätte ich aber ein Teilegutachten. Das PV Modul am Dach habe ich erst später angeklebt.
    Dieser Artikel von dem Erbauer meiner Möbel/Filzen kann ich euch empfehlen: https://www.hilber-vans.com/post/wie...-womo-oder-pkw
    lg Gerhard

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