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Thema: Käufer von Wohnmobil stellt Forderung durch Mängel

  1. #21
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    Zitat Zitat von Player Beitrag anzeigen
    Hallo MrSpoon,
    gib doch seine Adresse mal in Google Earth (Satellitenansicht) ein, vielleeicht kannst du da was Verdächtiges sehen.
    Hallo Player,

    nette Idee!
    Dort sehe ich ein weißes Quadrat im Innenhof auf einer Wiese, das durchaus ein Wohnmobil sein kann.

  2. #22
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    Mein Rat ist, leg das Thema ad acta, quäl dich damit nicht länger herum und reagiere auf ihn einfach nicht mehr. Lass ihn auflaufen und zeig ihm damit dass das Thema nach so langer Zeit für dich erledigt ist. Soll er doch wegen € 500 zum Anwalt gehen. Wenn du vom Anwalt dann einen Brief bekommen solltest hast du noch immer Zeit genug um zu reagieren, aber lass dich nicht ins Bockshorn jagen. Darauf legt er es an.
    Stell dich tot und warte ob überhaupt was passiert.
    LG Player

  3. #23
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    [QUOTE=MrSpoon;274309
    Zitat:
    'Das Wohnmobil steht gut eingepackt unter einer Plane. Also ein Test war somit noch nicht möglich. Zuerst wollten wir noch alles rep. was angestanden ist und dann ist das schlechte Wetter gekommen.'

    Ok, dachte ich mir. Das arme Wohnmobil. Dann wird es wohl nicht mehr besonders alt werden.
    Mir sagte er gestern am Telefon, es wäre mit Heizung in einem geschlossenen Raum gestanden. Er kann alles mit Fotos belegen.
    Zum Glück habe ich die Mail nie gelöscht.[/QUOTE]

    Das muss schon eine atmungsaktive Plane sein, und Abstand zwischen Wohnmobil und Plane wäre auch gesund fürs Gefährt. Dann schreibt es das und behauptet danach, die Kiste wäre immer unter Dach gestanden, etc. Das ist taktisch schon ziemlich unklug.

    Für dich heißt das aber nicht, dass du die Hände in den Schoß legen kannst. Ich sehe zwei Möglichkeiten für dich: Wenn er im Gegensatz eine Erklärung rausrückt, dass er keine weiteren Forderungen mehr stellt, könntest du ihm die geforderten 500 überweisen und du sparst dir weitere Scherereien. Ohne Erklärung kannst du dir jeden Euro sparen, dann kriegt er nur Lust auf mehr. (Manchmal ist so eine Lösung die einfachste und stressärmste, unabhängig von der Sachlage. Je nach Kaufpreis macht das vielleicht nicht viel aus.) Oder, du gehst den Konflikt ein. Die Chance ist hoch, dass er dann angesichts der Sachlage auf geben muss. Vielleicht tut er das auch nicht. Es gibt Leute, die handeln nicht rational. Davor würde ich ihm aber seine Widersprüche mailen und die Frage auf werfen, wie er das einem Richter erklären will.

    Im Streitfall, wenn er auf stur schaltet, kann das kompliziert werden. Dann muss ein Sachverständiger klären, ob der Schaden schon vor 9 Monaten so schwer gewesen sein kann/muss (der dann hoffentlich auch Ahnung davon hat), usw. Sein Sachverständiger wird von ihm mit Informationen gefüttert werden, du könntest einen eigenen (auf deine Kosten) bezahlen, den du mit Infos zu seiner Unterbringung fütterst. Das treibt den Streitwert in die Höhe. Es kann sogar vorkommen, dass sich der Richter weder für den einen noch für den anderen entscheidet. Ich habe einmal für ein Sachverständigengutachten am Hausdach fast 1000€ bezahlt. Das war, da ich schon davor gewusst habe, dass der Dachdecker groben Mist gebaut hatte, kein großes Risiko. In deinem Fall kann ich dir keinen Rat geben, ob sich das lohnt.

    lg!
    georgf.

  4. #24
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    Zitat Zitat von sammy116 Beitrag anzeigen
    Ein Kaufvertrag vom ÖAMTC mit Ausschluß der Gewährleistung half da gar nichts!!

    Ich kann dir gerne die ganze Geschichte erzählen,
    wenn es die interessiert per PN
    in anonymisierter Form hier ist keine Option?
    Denn warum ein Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluß "NICHTS" bringt wäre wohl sicher von allgemeinem Interesse. Auch für mich und sicher auch für viele andere. Man verkauft ja nicht niocht WoMos, sondern auch PKW, Motorräder, usw
    MfG
    Alex (AVS)
    --------------------------------------------
    unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD

  5. #25
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    Wie ich die Infos im Netz verstehe, kann man die ersten 6 Monate als Verkäufer bei einem Schaden, über den man eindeutig bescheid wissen musste, zur Verantwortung gezogen werden (z.B. Weil man den Tachostand runtergedreht hat usw. ). Bzw. die ersten 6 Monate muss man als Verkäufer beweisen, dass das Fahrzeug im beschriebenen Zustand war. Nach 6 Monaten gilt die Beweisumkehr, d.h. der Käufer muss nachweisen, dass dem Verkäufer der fehlerhafte Zustand bekannt sein musste. Beim Beispiel des vorsätzlichen verstellen des Tachostandes wäre das durchaus möglich und ein Richter kann einen dann wohl trotz Ausschluss der Gewährleistung zur Verantwortung ziehen.
    Deshalb mache ich mir auch wenige Sorgen, da der Boden meiner Meinung nach wirklich in Ordnung war und jetzt schon 10 Monate um sind.
    Ich habe beim Support schon eine Anfrage gestellt, das Thema nur für eingeloggte User aktiv zu schalten. Aber leider noch keine Antwort erhalten. Wäre mir nämlich auch lieber. Man weiß ja nie, ob das doch mal vor Gericht kommt.
    Geändert von MrSpoon (30.06.2020 um 02:06 Uhr)

  6. #26
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    Zitat Zitat von MrSpoon Beitrag anzeigen
    Ich habe beim Support schon eine Anfrage gestellt,...
    Wie und an welchen „Support“?

    LG mod

  7. #27
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    Zitat Zitat von mod Beitrag anzeigen
    Wie und an welchen „Support“?

    LG mod
    Hallo Admin,

    ich bin links unten auf 'Kontakt' und habe das Formular ausgefüllt. Ist nichts angekommen?

    Da kommst nur zu den Betreibern - und nicht zum Admin. Diesen oder den/die Moderator/in erreichst du am ehesten und v.a. zeitnah, wenn du über das kleine Dreieck mit Rufzeichen (Beitrag melden) - am linken unteren Beitragsrand gehst.

    Wäre es denn möglich, das Thema nicht öffentlich zu machen?

    Nein. Und wenn, dann ist es für Alle weg.
    Geändert von mod (30.06.2020 um 14:35 Uhr)

  8. #28
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    Zitat Zitat von MrSpoon Beitrag anzeigen
    Ich habe beim Support schon eine Anfrage gestellt, das Thema nur für eingeloggte User aktiv zu schalten. Wäre mir nämlich auch lieber. Man weiß ja nie, ob das doch mal vor Gericht kommt.
    Hallo

    ich denke wird nicht viel helfen, denn dann meldet er sich halt als xy an und liest wieder mit.
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
    Westbahnmichi und seine Gabi
    kommen aus Wien 14


    www.rdh-websolutions.at

  9. #29
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    Also Sachen gibts, das darf doch nicht wahr sein! Kauft ein 30 Jahre altes WoMo und will dann 500 Euro zurück haben.
    Liebe Grüsse: Etelka + Walter
    ------------------------------------------------------------------------------
    Unterwegs mit einem Zwucki von Wohnmobil: Chausson Welcome 50.

  10. #30
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    Ähm, und was ist jetzt dabei rausgekommen? Das interessiert mich, als 54 Jahre alter-Jusstudent natürlich enorm ;-)
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