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Thema: Käufer von Wohnmobil stellt Forderung durch Mängel

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Standard Käufer von Wohnmobil stellt Forderung durch Mängel

    Hallo Forumsgemeinde,

    ich habe mich hier registriert, weil ich euer Schwarmwissen brauche.
    Ich habe im September 2019 mein Wohnmobil Bj. 89 verkauft. Alles ging reibungslos und unspektakulär über die Bühne.
    Heute, fast 10 Monate danach, ruft mich der Käufer an und unterbreitet mir das Angebot, ihm 500 Euro zurückzuzahlen, da seine Werkstatt erhebliche Mängel festestellt hat.
    Die Bodenplatte wäre 'durchgefault' und Bremsschläuche verschlissen. Einen Teil der Bodenplatte habe ich selbst repariert, da sie durchgebrochen war. Der hintere Teil, der jetzt beanstandet wird, war noch in einem besseren Zustand und wurde von mir so belassen. Diese 'Sandwitch-Bauweise' des Bodens von Dethleffs mit Sperrholz-Dämmmaterial-Sperrholz war von unten schon 'weich', was ich bei einem 30 Jahre alten Wohnmobil als normal empfunden habe. Die Werkstatt des Verkäufers hat für die Reparatur natürlich einen ziemlich hohen Preis veranschlagt. Zu mir hat der Käufer noch gesagt, er wäre 'Bastler' und würde alles selbst reparieren.
    Was er bei den Bremsleitungen genau meint, kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe jeden leichten Mangel an den Bremsen sofort reparieren lassen (alle Bremsleitungen wurden ausgetauscht) und regelmäßig mit Bitumenspray oder Sprühfett gut in Schuss gehalten.
    Vom Käufer weiß ich, dass das Womo seit September bis jetzt irgendwo gestanden hat und nicht eingesetzt wurde. Er meint, es stand in einem geschlossenen, klimatisierten Raum und er kann es durch Bilder nachweisen.
    Falls ich den 500 Euro nicht zustimme, geht er den rechtlichen Weg.
    Es handelte sich um einen Privatverkaufkauf, im ÖAMTC Kaufvertrag habe ich die Gewährleistung ausgeschlossen.

    Jetzt bin ich gerade etwas ratlos. Das Womo habe ich vor 8 Jahren im gleichen Zustand, aber eben nur etwas jünger selbst so gekauft. Auch als mir der Teil der Bodenplatte durchgebrochen ist, kam ich nie auf die Idee, den Käufer damit zu konfrontieren, sondern habe es repariert. Das Fahrzeug war meiner Meinung nach in einem für das Alter guten Zustand und ich habe nicht wissentlich irgendwas verheimlicht.
    Was würdet ihr in dem Fall tun?

  2. #2
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    Servus!

    Willkommen im Forum!

    Ich denke mit "Privatverkauf - Gewährleistung ausgeschlossen" ist eh schon alles geregelt!

    Da kann sicher niemand 10 Monate nach Kauf irgendwelche Ansprüche stellen...!?
    servus,
    Bertl

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  3. #3
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    Zitat Zitat von bertl27 Beitrag anzeigen
    Servus!

    Willkommen im Forum!

    Ich denke mit "Privatverkauf - Gewährleistung ausgeschlossen" ist eh schon alles geregelt!

    Da kann sicher niemand 10 Monate nach Kauf irgendwelche Ansprüche stellen...!?
    der meinung bin ich auch!
    oder hast du ihm gravierende mängel vorenthalten?

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    lg von Angela, Wolfgang und Kelly unterwegs mit WoWa Fendt Saphir 465sfb gezogen von Ford Kuga

    seit dem 5.forumstreffen bei jedem treffen dabei ....


  4. #4
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    Danke für eure Antworten.
    Ich habe ihm alles so gesagt wie es war: Ein Teil des Unterbodens wurde von mir repariert, der andere Teil ist noch ok. War er meiner Meinung nach auch. Keine Ahnung wie er das Womo jetzt überwintert hat. Das könnte ja rein theoretisch auch auf einer Wiese gewesen sein.
    Und das mit dem Bremsleitungen verstehe ich sowieso nicht, weil die damals alle in Ordnung waren und ich ein neues Pickerl auf das Auto hatte.
    Ich denke, dass er jetzt einfach Panik schiebt, weil jetzt ein neues Pickerl fällig ist.
    Mir ist das damals auch aufgefallen, dass die Werkstätten immer strenger werden. Aber das ist jetzt glücklicherweise nicht mehr mein Problem.

    Ich habe mich heute im Internet und bei ein paar befreundeten Mechanikern informiert. Wenn Gewährleistung ausgeschlossen ist (wie in diesem Fall), wird es für den Käufer sowieso ganz schwierig. Und sollte die Gewährleistung nicht ausgeschlossen sein, hat er bei einem Privatkauf auch nur 6 Monate Zeit, die Mängel zu melden. Er hat sich dann noch auf Corona berufen. Die 6 Monate wären aber (falls die Gewährleistung nicht ausgeschlossen worden wäre) auch am 6. März abgelaufen. Und zu dieser Zeit gab es noch nicht mal geschlossene Ämter.
    Und arglistige Täuschung wie bei einem falschen Kilometerstand gab es sicher nicht. Das Womo ist 31 Jahre alt und wurde so gekauft, wie es besichtigt und probegefahren wurde.
    Also ich glaube, das Thema können wir abhacken und ich werde auf seine Forderungen nicht mehr reagieren.
    Vielen Dank

  5. #5
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    Servus,

    ich denk mir, das Fahrzeug wird eventuell ueber kurz oder lang wieder am Markt sein. Magst Du uns sagen welches es war?

    LG Bernd
    hier wird diesel noch mit liebe verbrannt....シ
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  6. #6
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    Hallo!

    Wegen 500€ vor Gericht zu ziehen ist eine lächerliche Drohung. Das lohnt sich nie. Das bringt ihm vielleicht die Kosten vom bösen Brief des Rechtsanwaltes (und einen Kaffee mit diesem), mit dem er die Forderung eintreiben will. Also ist die Forderung vor Gericht weit höher, oder, (was ich vermute) er versucht einfach, was bei dir geht.

    So jemanden wie diesen Käufer hatte ich noch nicht in der Sammlung. Käufer, die vor dem Kauf eines sehr günstigen, weil bejahten, aber guten Autos bemängelt haben, dass es nicht im Neuzustand ist, schon. Denen habe ich empfohlen, ein neues zu kaufen und das Gespräch beendet. Ich sage ja nichts, wenn du dein Wohnmobil als neuwertig zu einem entsprechenden Preis verscherbelt hast, dass sich der Käufer beschwert. Aber so, wie du das schilderst, hast du offen erklärt, in welchem Zustand du das Fahrzeug gesehen hast. Auch den Zustand der Bodenplatte hast du offen gelegt.

    Bei Bremsleitungen sind sie teilweise ziemlich happig, wenn nur Rostanflug drauf ist. Das hat dann mit Sicherheit gar nichts zu tun, nur mit rechtlichen Mängeln. Wenn dagegen eine Bremsleitung wirklich ernsthaft angerostet ist, muss sie getauscht werden, das ist klar. Die Einschätzung hängt oft von der Werkstätte ab: Den einen stört ein leichter Rostanflug nicht, der andere hat gerade freie Kapazitäten.....

    lg!
    georgf.

  7. #7
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    Hallo

    also ich würde mich noch bei der rechtsabteilung eines autofahrerclubs kundig machen, und eventuell von dort aus gleich einen dementsprechenden Brief schreiben lassen, dann denke ich hat sich für dich die sache erledigt.
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
    Westbahnmichi und seine Gabi
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    www.rdh-websolutions.at

  8. #8
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    Also mal grundsätzlich:
    Gewährleistung auf gebrauchte Sachen ist 1J, wie üblich mit Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6M und kann bei Verkäufen zwischen Privaten zur Gänze ausgeschlossen werden.

    Diesen Gewährleistungsausschluß hast du scheinbar gemacht. So weit, so gut.

    ABER: das gilt nur für unbekannte Mängel. Nicht aber für Mängel, die dir bereits bekannt waren und die du verschwiegen hast (ob vorsetzlich oder nur vergessen ist dabei ergal).

    Die Bremsleitungen sehe ich da sehr unproblematisch. Daß die (vermutlich) rosten, ist bei einem 30J alten Kübel mehr als normal. Das ist Abnutzung, dafür gibts grundsätzlich keine Gewährleistung.

    Der Boden hingegen ist eine andere Frage. Dir war der Zustand des Bodens offensichtlich bekannt. Aber hast du das dem Käufer auch so mitgeteilt? NACHWEISLICH?
    Weil ein aufgrund Undichtheit durchfauulender Boden ist ein klassischer verdeckter Mangel, ein schwerer Mangel, aber mit Undichtheit muß ich als Käufer NICHT rechnen. Wenn ich ein Fahrzeug kaufe, kann ich wohl davon ausgehen, daß es bei inem regenguß innen nicht naß wird.
    Wenn das nicht so ist, ist das ein Mangel. Und wenn du das dem Käufer nicht gesagt hast ...

    Also so glasklar wie hier einige tun, sehe ich die Sache ganz und gar nicht.

    Dennoch schließe ich mich der Mehrheitsmeinung an: ihm freundlich aber bestimmt mitzuteilen, er möge kacken gehen
    MfG
    Alex (AVS)
    --------------------------------------------
    unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD

  9. #9
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    Der Boden hingegen ist eine andere Frage. Dir war der Zustand des Bodens offensichtlich bekannt. Aber hast du das dem Käufer auch so mitgeteilt? NACHWEISLICH?
    Ganz ehrlich weiß ich nicht mehr wörtlich, was wir vorigen September genau über den Boden geredet haben. Schriftlich haben wir darüber nichts festgehalten. Aber für mich war der Boden in Ordnung. Vom Innenraum her war er nicht 'weich' wie er an der Stelle war, die ich ausgetauscht habe. Pickerl habe ich auch bekommen, deshalb ging ich da von keinem schweren Mangel aus.
    Er hat sich das Auto ja auch vor dem Kauf angesehen. Mehr konnte ich zu der Zeit auch nicht über den Boden sagen, als das was man sieht.
    Es liegt auch ein Winter dazwischen, keine Ahnung wie der Boden jetzt aussieht.
    Und im Zweifelsfall muss man wirklich sagen: Falls er keine Ruhe gibt, soll ein Gericht darüber entscheiden. Dafür sind sie ja auch da.
    Ich bin nur froh, dass die Zeit klar auf meiner Seite ist. Da braucht er sicher Glück, jetzt noch was durchzusetzen. Aber wenn ich mir die Preise von gleichaltrigen Womos anschaue, hat er nicht mal teuer gekauft.
    Es liegt doch auf der Hand, dass ein neuer Innenausbau eines so alten Womos durch eine Werkstatt ein wirtschaftlicher Totalschaden wäre. Beim Kauf hat er noch gemeint, er wäre ein Bastler.

    Ich schreibe es hier rein, falls in der Sache noch etwas kommen sollte.
    Geändert von MrSpoon (26.06.2020 um 14:13 Uhr)

  10. #10
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    Hallo,
    wir haben vor 4 Jahren genau das gleiche erlebt,
    Tenor der gerichtlichen Auseinandersetzung nach weiteren 1,5 Jahren, mit Gutachter usw.
    wir mussten des WoMo zurück nehmen und alle entstandenen Kosten übernehmen.
    Ein Kaufvertrag vom ÖAMTC mit Ausschluß der Gewährleistung half da gar nichts!!

    Ich kann dir gerne die ganze Geschichte erzählen,
    wenn es die interessiert per PN
    Liebe Grüße
    Helmut

  11. #11
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    Servus

    Falls du weißt, wo der Käufer wohnt, würde ich da einmal vorbeifahren und nachsehen, wo das Womo parkt. Steht es nämlich im Freien oder gar in einer Wiese, dann kann der schadhafte Unterboden auch erst in letzter Zeit bzw über den Winter entstanden sein.

    Foto nicht vergessen.
    Beste Grüße
    Karl

  12. #12
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    servus Karl,
    das hast du irrtümlich an mich geschickt
    LG
    Helmut

  13. #13
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    Zitat Zitat von sammy116 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    wir haben vor 4 Jahren genau das gleiche erlebt,
    Tenor der gerichtlichen Auseinandersetzung nach weiteren 1,5 Jahren, mit Gutachter usw.
    wir mussten des WoMo zurück nehmen und alle entstandenen Kosten übernehmen.
    Ein Kaufvertrag vom ÖAMTC mit Ausschluß der Gewährleistung half da gar nichts!!

    Ich kann dir gerne die ganze Geschichte erzählen,
    wenn es die interessiert per PN
    Liebe Grüße
    Helmut
    Mir ging's genau so ! Seit dem verkaufe ich Autos nur mehr mit ÖAMTC Ankaufstest mit genauer Auflistung der Mängel. Alles was mündlich ausgemacht wurde kann man vergessen ! Sehr problematisch sind die Gutachter, die meist keine Ahnung von Wohnmobilen und deren Preisen haben. Bei einem 30 Jahre alten Auto kann es leicht sein, dass sie einen Schrottwert ansetzen und der ist meist unter der Hälfte des Verkaufspreises und dann wird's für den Verkäufer eng. Da steht Mal schnell
    Betrug im Raum ! Besprich dich umgehend mit einem Rechtsanwalt. Kopf in den Sand stecken oder ignorieren würde ich die Sache nicht. Ich kenne ja den Kaufpreis nicht. Aber vielleicht sind die €500 Nachlass und gütige Einigung die klügere und billigere Taktik als ein jahrelanger teurer Rechtsstreit. Helmut wird es genau so sehen!
    Ich möchte so einen Gerichtsprozess nicht mehr erleben !

    Alles Gute und eine kluge Entscheidung wünscht dir
    Franz
    Grüße Franz

  14. #14
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    Zitat Zitat von sammy116 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    wir haben vor 4 Jahren genau das gleiche erlebt,
    Tenor der gerichtlichen Auseinandersetzung nach weiteren 1,5 Jahren, mit Gutachter usw.
    wir mussten des WoMo zurück nehmen und alle entstandenen Kosten übernehmen.
    Ein Kaufvertrag vom ÖAMTC mit Ausschluß der Gewährleistung half da gar nichts!!

    Ich kann dir gerne die ganze Geschichte erzählen,
    wenn es die interessiert per PN
    Liebe Grüße
    Helmut
    Hallo Helmut,

    wieviel Zeit war nach dem Verkauf vergangen, als der Käufer Mängel gemeldet hat?
    Auch ohne Ausschluss der Gewährleistung hätte er nur 6 Monate Zeit gehabt, die Mängel zu melden. Jetzt sind es 9,5 Monate.

    @berghamer
    Bei ihm vorbeikommen wird nicht einfach. Er wohnt in Vorarlberg und ich in der Stmk.

  15. #15
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    Ps: Weil es mir gerade keine Ruhe lässt, habe ich mich daran erinnert, dass ich mit dem Käufer vor einiger Zeit Kontakt per Email hatte. Er war mit dem Womo bei der Heimfahrt in eine Radarfalle geraten (mit meinen Taferln drauf).
    Zufällig antwortete er mir per Mail einen Tag bevor die 6-Monatsfrist abgelaufen war. Von seiner dienstlich Mail-Adresse.

    Zitat:
    'Das Wohnmobil steht gut eingepackt unter einer Plane. Also ein Test war somit noch nicht möglich. Zuerst wollten wir noch alles rep. was angestanden ist und dann ist das schlechte Wetter gekommen.'

    Ok, dachte ich mir. Das arme Wohnmobil. Dann wird es wohl nicht mehr besonders alt werden.
    Mir sagte er gestern am Telefon, es wäre mit Heizung in einem geschlossenen Raum gestanden. Er kann alles mit Fotos belegen.
    Zum Glück habe ich die Mail nie gelöscht.
    Geändert von MrSpoon (27.06.2020 um 00:36 Uhr)

  16. #16
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    Zitat Zitat von sammy116 Beitrag anzeigen
    Ein Kaufvertrag vom ÖAMTC mit Ausschluß der Gewährleistung half da gar nichts!!

    Ich kann dir gerne die ganze Geschichte erzählen,
    wenn es die interessiert per PN
    in anonymisierter Form hier ist keine Option?
    Denn warum ein Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluß "NICHTS" bringt wäre wohl sicher von allgemeinem Interesse. Auch für mich und sicher auch für viele andere. Man verkauft ja nicht niocht WoMos, sondern auch PKW, Motorräder, usw
    MfG
    Alex (AVS)
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  17. #17
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    Wie ich die Infos im Netz verstehe, kann man die ersten 6 Monate als Verkäufer bei einem Schaden, über den man eindeutig bescheid wissen musste, zur Verantwortung gezogen werden (z.B. Weil man den Tachostand runtergedreht hat usw. ). Bzw. die ersten 6 Monate muss man als Verkäufer beweisen, dass das Fahrzeug im beschriebenen Zustand war. Nach 6 Monaten gilt die Beweisumkehr, d.h. der Käufer muss nachweisen, dass dem Verkäufer der fehlerhafte Zustand bekannt sein musste. Beim Beispiel des vorsätzlichen verstellen des Tachostandes wäre das durchaus möglich und ein Richter kann einen dann wohl trotz Ausschluss der Gewährleistung zur Verantwortung ziehen.
    Deshalb mache ich mir auch wenige Sorgen, da der Boden meiner Meinung nach wirklich in Ordnung war und jetzt schon 10 Monate um sind.
    Ich habe beim Support schon eine Anfrage gestellt, das Thema nur für eingeloggte User aktiv zu schalten. Aber leider noch keine Antwort erhalten. Wäre mir nämlich auch lieber. Man weiß ja nie, ob das doch mal vor Gericht kommt.
    Geändert von MrSpoon (30.06.2020 um 02:06 Uhr)

  18. #18
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    Hallo MrSpoon,
    gib doch seine Adresse mal in Google Earth (Satellitenansicht) ein, vielleeicht kannst du da was Verdächtiges sehen.
    LG Player

  19. #19
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    Zitat Zitat von Player Beitrag anzeigen
    Hallo MrSpoon,
    gib doch seine Adresse mal in Google Earth (Satellitenansicht) ein, vielleeicht kannst du da was Verdächtiges sehen.
    Hallo Player,

    nette Idee!
    Dort sehe ich ein weißes Quadrat im Innenhof auf einer Wiese, das durchaus ein Wohnmobil sein kann.

  20. #20
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    Mein Rat ist, leg das Thema ad acta, quäl dich damit nicht länger herum und reagiere auf ihn einfach nicht mehr. Lass ihn auflaufen und zeig ihm damit dass das Thema nach so langer Zeit für dich erledigt ist. Soll er doch wegen € 500 zum Anwalt gehen. Wenn du vom Anwalt dann einen Brief bekommen solltest hast du noch immer Zeit genug um zu reagieren, aber lass dich nicht ins Bockshorn jagen. Darauf legt er es an.
    Stell dich tot und warte ob überhaupt was passiert.
    LG Player

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