nur damit das jetzt nicht abgleitet: wir tun jetzt verkehrsjuristisch hirnwixxen, nur damit das ALLEN klar ist: (!!!)

in Ö gibts das Hilfsmittel der "Kolonne". Kolonnen dürfen aneinander vorbeifahren, wenn sie sich mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten bewegen.
wenn ich rechts fahre und in der Mitte befinden sich 3 Mittelspurschleicher, dann bilden die eine Kolonne. Die ich nicht recht rechts überholen muß, an der ich rechts vorbeifahren darf.

AFAIK nicht ausjudiziert ist, ob die Kolonne 2 oder 3 Mitglieder haben muß. Bei EINS ist jedenfalls (illegales) rechts überholen.