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Thema: Sammelthread Corona: Wo und wie ist Urlaub möglich?

  1. #221
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    Naja wir haben jetzt seit 10 Tagen doch schon eine gewisse Lockerung, und die Infektionsrate sinkt trotzdem. Zeigt also schon von einer gewissen Vernunft der Leute.

    Aber ich kann mich natürlich auch irren, bin aber zuversichtlich.

    Robert

  2. #222
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    Zitat Zitat von Goeni Beitrag anzeigen
    Naja wir haben jetzt seit 10 Tagen doch schon eine gewisse Lockerung, und die Infektionsrate sinkt trotzdem.
    weil nicht jeder getestet wird und die inkubationszeit noch nicht vorbei ist. hoffe auch auf das beste, aber .......

  3. #223

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    Ich werd mich auch gleich mal aufn Weg machen. Ich war jetzt lange genug zu Hause

    Gesendet von meinem ANE-LX1 mit Tapatalk

  4. #224
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    wir haben den Urlaub Juli/August am Pra delle Torre in Caorle soeben storniert bzw. mitsamt der Anzahlung auf nächstes Jahr verschoben. Selbst wenn eine Einreise in Italien möglich wäre, glaub ich nicht, dass es ein entspannter Urlaub wäre. Da gibt es für mich heuer einfach zuviele Unsicherheitsfaktoren.

    schauen uns jetzt nach Campingplätzen an österreichs Seen um...vielleicht kann hier jemand was empfehlen. Fahren mit Kindern 5 und 2 Jahre alt.

    Vielen Dank und trotz allem eine schöne Sommersaison - bleibt gesund, dass ist das wichtigste!

  5. #225
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    Hallo warum seht ihr den alle so schwarz in die Zukunft? Österreich ist doch schön ,dann belieben wir eben Daheim und wenn wir ans Meer fahren können auch Spitze. Muss dann ja nicht immer Essen gehen.Hab ja meine Küche dabei.Cocktail trinke ich eben mit Abstand zu meinen Freunden und Bekannten .
    Wenn schon nach und nach die Thermen usw aufmachen, wird der Urlaub auch gesichert sein .Muss man halt umdenken und anders Urlaub machen.
    Aufi auf die Autobahn und Richtung Erholung düsen.....Egal wohin anfoch furt⛺🏖🏕🚤⛵🛥🛶 🇦🇹🚐🚌🚘🚙

  6. #226
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    So wie es aussieht, dürfen wir ab Mai wieder unterwegs sein. Die Ausgangsbeschränkungen enden mit Ende April, da dürfen wir offensichtlich zumindest fahren. Ab Ende Mai werden auch die Campingplätze offen haben. Ich interpretiere das so, daß bis dahin das Übernachten nur auf erlaubten Parkplätzen möglich ist.

    Das ist leider teilweise falsch interpretiert.

    Dazu habe ich heute zufällig diesen Text gefunden:
    (Quelle: https://www.kommunalnet.at/news/einz...tz-corona.html )


    Geändert von mod (01.05.2020 um 00:43 Uhr)
    Liebe Grüße aus Leobendorf

    Kurt + Elisabeth

  7. #227
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    Ich versteh das Problem nicht ganz. Zumindest mit Wohnmobil war - mit Einschränkungen - immer einiges möglich.
    Ein Bild aus der Vorwoche:

    lg, Peter

    so many roads - so little time...

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  8. #228
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    Richtig, nur Campingplätze haben eben nicht offen. Aber im Womo bin ich für einige Tage autark und habe die letzten Tage bei diesem schönen Wetter auch genützt (Schitouren).
    Beste Grüße
    Karl

  9. #229
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    Das Problem ist ganz eindeutig formuliert:

    "§ 1.Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten." (Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. II Nr. 98/2020)"

    Mit den bekannten 4 Ausnahmen. Da eine Straße eindeutig ein öffentlicher Ort ist, war das Spazierenfahren mit dem Wohnmobil eindeutig verboten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in Falle einer Anhaltung einen dieser 4 Ausnahmegründe (z. B. berufliche Zwecke) glaubhaft machen hätte können. Erwischt werden wäre sicher ein teurer Spaß gewesen, das war mir das Vergnügen sicher nicht wert.

    Auch das ist falsch interpretiert, es gibt noch eine 5. Ausnahme. Siehe die folgenden Beiträge.
    Geändert von mod (01.05.2020 um 00:41 Uhr)
    Liebe Grüße aus Leobendorf

    Kurt + Elisabeth

  10. #230
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    Zitat Zitat von B.Kreuzenstein Beitrag anzeigen
    Das Problem ist ganz eindeutig formuliert:

    "§ 1.Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten." (Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. II Nr. 98/2020)"

    Mit den bekannten 4 Ausnahmen. Da eine Straße eindeutig ein öffentlicher Ort ist, war das Spazierenfahren mit dem Wohnmobil eindeutig verboten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in Falle einer Anhaltung einen dieser 4 Ausnahmegründe (z. B. berufliche Zwecke) glaubhaft machen hätte können. Erwischt werden wäre sicher ein teurer Spaß gewesen, das war mir das Vergnügen sicher nicht wert.
    Ein Wohnmobil ist ein FAHRZEUG - und mit einem Fahrzeug darf ich ja wohl fahren, und dann auch auf öffentlichen Flächen - also Straßen.... Wo sollte da ein Grund zur Beanstandung sein...?

    Ich "darf" auch mit dem Motorrad fahren.... um dann "irgendwo" spazieren zu gehen... ich darf aber nicht mit dem Motorrad fahren, um Motorrad zu fahren... ECHT TOLL das Ganze!
    servus,
    Bertl

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  11. #231
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    Zitat Zitat von B.Kreuzenstein Beitrag anzeigen
    Das Problem ist ganz eindeutig formuliert:

    "§ 1.Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten." (Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. II Nr. 98/2020)"

    Mit den bekannten 4 Ausnahmen. Da eine Straße eindeutig ein öffentlicher Ort ist, war das Spazierenfahren mit dem Wohnmobil eindeutig verboten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in Falle einer Anhaltung einen dieser 4 Ausnahmegründe (z. B. berufliche Zwecke) glaubhaft machen hätte können. Erwischt werden wäre sicher ein teurer Spaß gewesen, das war mir das Vergnügen sicher nicht wert.
    Sorry, das stimmt so nicht. Es gibt fünf Ausnahmen - und das Gemeine ist, dass die fünfte das generelle Verbot fast vollständig aufhebt:

    5. wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen, gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten

    Es gibt keine generelle Ausgangssperre, das Betretungsverbot - so es überhaupt wirksam ist (siehe Punkt 5) - gilt nicht für private Bereiche. Die vielzitierten Osterbesuche oder Partys sind NICHT verboten. Die Aussagen der Regierenden in den unzähligen Pressekonferenzen waren rechtlich nicht verbindlich - wenn auch nicht durchwegs unvernünftig oder sinnlos.

    Und zum Womofahren: Betreten ist nicht Befahren, daher konnte und kann man mit dem Womo in die Natur, mit dem Motorrad cruisen oder mit der Familie wandern - Abstand einhalten und alles ist gut.

    lg
    -----------------------------------------------------
    Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
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  12. #232
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    Ja, es werden jetzt bald Verbote aufgehoben, die es eigentlich nie gegeben hat. Eine typisch oesterreichische Loesung.

    und dann gilt:
    hier wird diesel noch mit liebe verbrannt....シ
    https://darkdogontour.blogspot.com

  13. #233
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    Zitat Zitat von B.Kreuzenstein Beitrag anzeigen
    Das Problem ist ganz eindeutig formuliert:

    "§ 1.Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten." (Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. II Nr. 98/2020)"

    Mit den bekannten 4 Ausnahmen. Da eine Straße eindeutig ein öffentlicher Ort ist, war das Spazierenfahren mit dem Wohnmobil eindeutig verboten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in Falle einer Anhaltung einen dieser 4 Ausnahmegründe (z. B. berufliche Zwecke) glaubhaft machen hätte können. Erwischt werden wäre sicher ein teurer Spaß gewesen, das war mir das Vergnügen sicher nicht wert.
    Liest du dir die aktuelle Gesetzeslage durch, bevor du hier unrichtige Dinge behauptest?
    es gibt nämlich (bis 30.04.2020) 5 Ausnahmen:

    Kurzfassung:

    § 1. Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten
    öffentlicher Orte verboten.
    § 2. Ausgenommen vom Verbot gemäß § 1 sind Betretungen,
    ....
    5. wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im
    gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden
    sollen, gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von
    mindestens einem Meter einzuhalten.


    gültig bis inkl. 30.04.2020

    Betreten oder Befahren spielt keine Rolle, es geht nur um öffentliche Orte im Freien. und "erwischt" werden hätte genau gar nichts gekostet

    that´s it
    lg, Peter

    so many roads - so little time...

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  14. #234
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    Mal was zum anschauen:

    https://youtu.be/xc-e8zaxicQ
    LG Gerry!

  15. #235
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    Zitat Zitat von Allesfahrer Beitrag anzeigen
    Mal was zum anschauen:

    https://youtu.be/xc-e8zaxicQ

    und zum NAchdenken. Unfaßbar, wieviel Schwachsinn der verzapft
    MfG
    Alex (AVS)
    --------------------------------------------
    unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD

  16. #236
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    Also in Ebensee, wo sowohl von der Gemeinde als auch der Polizei mit sehr viel Augenmaß vorgegangen wurde, gab es mit dem wilden übernachten am Parkplatz Probleme. Argumentiert wurde von der Polizei dass man zwar nach $2 Ziffer 5 schon quasi alles unter Einhaltung der 1 Meter Regel machen dürfte - aber eben nicht auswärts übernachten.

    Was abgesehen vom Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit ohnehin im KFZ nicht erlaubt wäre. Insofern erübrigt sich diese Diskussion bzgl. COVID19 Maßnahmen meist ja ohnehin.

    Viel interessanter ist die Auslegung der aktuellen Verordnung und ob Stellplätze darunter fallen. Meiner Meinung ist die Verordnung hier nicht eindeutig da die meisten Stellplätze keine "Beaufsichtigte Camping- oder Wohnwagenplätze" sind.
    Offenbar sehen das auch einige Gemeinden bzw. Organisationen so.
    So öffnet hier z.b. am 8.5. ein Stellplatz:
    http://www.arbesbach.at/Ab_8_Mai_geoeffnet
    bzw. hatte dieser offenbar nie zu sondern war/ist sogar kostenlos:
    https://www.np-thayatal.at/de/pages/...platz-166.aspx

    Ich bin kein ÖCC Mitglied aber für mich stellt sich schon die Frage warum man hier nicht um eine Klärung bzw. Information der Betreiber bemüht ist.
    Klar macht man auf einem Stellplatz keinen Urlaub aber mal 2-3 Tage raus tut auch gut.

  17. #237
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    Zitat Zitat von chri Beitrag anzeigen
    Also in Ebensee, wo sowohl von der Gemeinde als auch der Polizei mit sehr viel Augenmaß vorgegangen wurde, gab es mit dem wilden übernachten am Parkplatz Probleme. Argumentiert wurde von der Polizei dass man zwar nach $2 Ziffer 5 schon quasi alles unter Einhaltung der 1 Meter Regel machen dürfte - aber eben nicht auswärts übernachten.
    §2 Zi 5 war aber zeitlich nicht begrenzt - du durftest so lange raus, wie du wolltest - somit war eine Übernachtung auswärts auch nicht verboten. Es wäre interessant, das auszujudizieren - einfach nur der Gaudi wegen...

    Zitat Zitat von chri Beitrag anzeigen
    Was abgesehen vom Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit ohnehin im KFZ nicht erlaubt wäre. Insofern erübrigt sich diese Diskussion bzgl. COVID19 Maßnahmen meist ja ohnehin.
    Dann habe ich ganz blöderweise während eines erlaubten Tagesausfluges einen plötzlichen Migräneanfall bekommen (mit Aura und Sehstörungen) und bin nun nicht fahrtüchtig.

    Zitat Zitat von chri Beitrag anzeigen
    Viel interessanter ist die Auslegung der aktuellen Verordnung und ob Stellplätze darunter fallen. Meiner Meinung ist die Verordnung hier nicht eindeutig da die meisten Stellplätze keine "Beaufsichtigte Camping- oder Wohnwagenplätze" sind.
    Offenbar sehen das auch einige Gemeinden bzw. Organisationen so
    .

    Das habe ich mir auch schon gedacht - Stellplätze haben keine Zulassung als Campingplatz und auch keine Zulassung als Wohnwagenstellplatz (meist ist beides sogar dezidiert ausgeschlossen). In der Verordnung sind jedoch ausschließlich diese beiden beim Betretungsverbot genannt - somit gilt diese Verordnung nicht für Wohnmobilstellplätze. Wird sich nur keiner auf einen Rechtsstreit mit irgendwelchen depperten Behörden einlassen wollen - für die Betreiber ist das finanzielle Risiko wahrscheinlich zu groß, da man ja an einen Trottelrichter geraten könnte.
    Liebe Grüße
    Sylvia (47), Oktober 2011 bis Oktober 2015 mit Puschmobil, seit Dezember 2015 mit Hymer Exsis SK unterwegs.
    In Benny den besten Mitfahrer gefunden!

    https://camping-in-italien.blogspot.com/

  18. #238
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    Zitat Zitat von italophilia Beitrag anzeigen
    §2 Zi 5 war aber zeitlich nicht begrenzt - du durftest so lange raus, wie du wolltest - somit war eine Übernachtung auswärts auch nicht verboten. Es wäre interessant, das auszujudizieren - einfach nur der Gaudi wegen...
    Gesetze müssen ausgelegt werden aber das Risiko eines Prozesses würde ich hier nicht tragen wollen. Aber das ist ohnehin Geschichte.

    Zitat Zitat von italophilia Beitrag anzeigen
    Dann habe ich ganz blöderweise während eines erlaubten Tagesausfluges einen plötzlichen Migräneanfall bekommen (mit Aura und Sehstörungen) und bin nun nicht fahrtüchtig.
    Auch dazu kann man trefflich streiten. Wenns hart auf hart kommt und die die Polizei unter Tags schon drauf hingewiesen hat dass du hier nicht nächtigen darfst holt dich der nette Polizist um 3 in der Früh aus dem Bett und schaut ob du schon fahrtauglich bist. Klar bei einer Strafe würd ich auch beeinspruchen - wobei das mit der Beiweislast dann so eine Sache sein wird. Drauf anlegen würd ichs dann eher nicht.

    Zitat Zitat von italophilia Beitrag anzeigen
    Wird sich nur keiner auf einen Rechtsstreit mit irgendwelchen depperten Behörden einlassen wollen - für die Betreiber ist das finanzielle Risiko wahrscheinlich zu groß, da man ja an einen Trottelrichter geraten könnte.
    Also wenn ein Nationalpark seinen Stellplatz kostenlos zur Verfügung stellt kann das Risiko nicht all zu groß sein.

  19. #239
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    Ich schließe mich auch an die Campingplatzsuche an:
    Wir wollen Anfang Juni übers Wochenende weg. Am besten "Camping am Bauernhof" oder zumindest mit Ponys und der Möglichkeit zum Ponyreiten in der Nähe (damit die Ponyverrückte Tochter Beschäftigung hat) und einem Streichelzoo.
    Alex, Steffi & die 2 Mäuse unterwegs mit einem Sun Living Lido

  20. #240
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    Zitat Zitat von steffi83 Beitrag anzeigen
    Ich schließe mich auch an die Campingplatzsuche an:
    Wir wollen Anfang Juni übers Wochenende weg. Am besten "Camping am Bauernhof" oder zumindest mit Ponys und der Möglichkeit zum Ponyreiten in der Nähe (damit die Ponyverrückte Tochter Beschäftigung hat) und einem Streichelzoo.
    Ev ist der Kinderbauernhof Kurz in Kamles (im Waldviertel Nähe Zwettl) was für euch. Streichelzoo vorhanden, Ponyreiten aber leider nicht.
    http://www.kinderbauernhof-kurz.at/index.htm
    Ob und wann die öffnen müsstest telefonisch erfragen.
    Florian aus dem Wald4tel

    unterwegs mit Insignia 2.0CDTI und LMC Viola 450 E

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