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Thema: Unklarheiten zum Camper Van Umbau (Nova, Typisierung,..)

  1. #1
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    Standard Unklarheiten zum Camper Van Umbau (Nova, Typisierung,..)

    Hallo,

    ich bin neu in dem Forum und auch neu im Bereich Camping. Ich spiele schon länger mit dem Gedanken einen gebrauchten Kastenwagen als Mini-Camper (wird dann hauptsächlich zum Radfahren genutzt) umzubauen.

    Derzeit bin ich noch beim Finden des "richtigen" Fahrzeuges, wobei sich mir jetzt neue Fragen stellen, die ich davor gar nicht bedacht habe. Ich habe bereits versucht mich im Netzt in diversen Foren schlau zu machen, jedoch bin ich jetzt mehr verwirrt und unsicherer als davor (weil so viele unterschiedliche Meinungen aufkommen).

    1) Ich habe vor einen alten Firmen-Kastenwagen, der als LKW typisiert ist, zu kaufen. Muss ich hier schon die Nova nachzahlen, wenn ich den Kastenwagen ALS LKW TYPISIERT für meine privaten Zwecke nutze (also auch wirklich zum transportieren von z.B. meinem Motorrad zum Ring, etc.)?

    2) Die übliche Frage der Trennwand: Muss ein LKW eine Trennwand haben? Hierzu findet man zwei Meinungen, die einen sagen JA, weil es Transporter einen geschlossenen Laderaum haben muss. Die anderen sagen NEIN, weil man die Fracht ja auch anders sichern kann, sodass eine Trennwand nicht notwendig ist.

    3) Dürfen Fenster in einen LKW typisierten Kastenwagen eingebaut werden?

    4) Sofern ich den LKW dann mal umtypisieren lassen will. Sind neben der Nova noch andere Sachen zu zahlen? (Co2-Strafsteuer? )

    5) macht es überhaupt Sinn das Fahrzeug umzutypisieren?
    Ich habe zwar schon vor ein "fixes" Ausziehbette (würde ich so einbauen, dass man es quasi wieder ausbauen kann, damit Ladefläche frei ist), eine kleine Küche mit Wasseranschluss + Gaskocher und einen Kasten/Schrank/Kommode für sonstige Sachen


    6) Wo kann man sich hier diesbezüglich genau beraten lassen? Finanzamt? ÖAMTC? Landesprüfstelle?

    Ich würde mich über eure Hilfe sehr freuen.

    mfG

  2. #2
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    Wir standen vor ähnlichen Fragen, uns hat der ÖAMTC in Linz Hr. Breitenfellner umfassend und korrekt alle Fragen beantworten können.
    LG
    Toni

  3. #3
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    Hallo

    willkommen hier bei uns, ich würde mich bei der zuständigen landesprüfstelle erkundigen, mir den namen des Sachbearbeiters notieren, und in weiterer folge nur mit ihm zu kommunizieren.
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
    Westbahnmichi und seine Gabi
    kommen aus Wien 14


    www.rdh-websolutions.at

  4. #4
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    Hallo!
    Es gibt schon zahlreiche Fragen und Antworten zu diesem Thema. Siehe didi123 vom 24.09.2019 in dieser Rubrik - Kastenwagenumtypisierung etc. Landesprüfstelle ist für die Umtypisierung, Finanzamt für die Einhebung der Nova zuständig.
    Wie man einen Kastenwagen gestaltet ist egal, er muß den Bestimmungen der STVO sowie der Bauart entsprechen, als auch dem Ausbau als Wohnmobil. Umbauten am Kastenwagen müssen von einer Kfzwerkstätte bestätigt und von der Landeprüfstelle eingetragen werden. Dies ist die Auskunft der Landesprüfstelle Klagenfurt. Es gibt verschiedene Meinungen, Erkenntnisse oder Erfahrungen zu diesem Thema, deshalb der Rat von "Westbahnmichi": Immer zum Schmied und nicht zum Schmiedel gehen.
    Dieses Thema wird noch viele beschäftigen, wer zahlt schon gerne die Nova bei einem alten Auto. Aber immer: zuerst umtypisieren dann Nova zahlen!
    Schöne Weihnachtsgrüsse und alles Gute im Neuen Jahr - schöne unfallfreie Reisen !!!
    wünscht Euch Allen schreiner46

  5. #5
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    1. Du kannst einen LKW auch privat nutzen. Wenn Du also das Fahrzeug kaufst und es bleibt wie es ist, ist es weiterhin ein LKW und somit auch keine Nova zu bezahlen.
    2. Die Trennwand ist ein Markenzeichen des LKW. Aus Finanztechnischer Sicht ist das Fahrzeug nach der Entfernung der Trennwand kein LKW mehr -> somit die Nova zu bezahlen.
    3. Gegen Fenster spricht nichts. Nur die Trennwand muss bleiben. Viele Kastenwägen (LKW) haben von Haus aus Fenster in z.B. der Hecktür, oder auch oft in den Schiebetüren.
    4. Ja, da sind einige Positionen - die aber üblicherweise als Nova Zusammengefasst werden. Das kommt auf das Baujahr an usw. https://www.nova-rechner.at/ hilft - effektiv ausrechnen wird das aber erst das Finanzamt
    5. Wenn Du nur das Motorrad zum Ring transportieren möchtest, die (originale) Trennwand drin bleibt - auch wenn Du hinten dann noch Sofa, Bett, Kühlschrank etc. einbaust: nein.
    6. Finanzamt für alles Kostentechnische (Nova, Co2, ...) Die Landesprüfstelle wird bei den konkreten Fragen nach der Nova wohl nicht helfen können. Die sind erst im Spiel wenn Du effektiv umtypisieren möchtest.

  6. #6
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    Hallo!
    Alle vorherigen Punkte stimmen, nur Pkt.2: Nach entfernen der Trennwand ist dieses Fahrzeug kein Lkw mehr, aber auch kein Kombi, Pkw oder Wohnmobil, und nur für diese ist die Nova zu bezahlen. bei FiskalLkw ist die Trennwand dauerhaft zu befestigen. Zu Pkt.4: Ausrechnen muß man es selbst, der Finanzer überprüft die richtige Berechnung - Bringschuld!
    Ob man mit einem Lkw ohne Trennwand überhaupt am öffentl.Verkehr teilnehmen darf, kann niemand beantworten - dies ist eine große Veränderung der Bauart.
    Schön wäre es wenn jemand diesbezüglich Erfahrungen posten könnte, die diesen speziellen Vorgang betreffen würden.
    Nochmals "Alles Gute im Neuen Jahr" schreiner46

  7. #7
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    Warum soll es ohne Trennwand nicht ein PKW sein? Wohnmobil ist es sicher keines, aber ein Pkw bzw Kombi mit 2 oder 3 Sitzen? Wenn ich aus einem PKW die hintere Sitzbank endgültig ausbaue, bleibt es ja auch ein PKW. Und die Nova ist dann zu zahlen.
    Vielleicht gibt es noch "LKW, Sondernutzung Wohnmobil". Das hatte ich mal, aber dazu war der entsprechende Wohnausbau notwendig.
    lg, Peter

    so many roads - so little time...

    www.eldezento.blogspot.com (work in progress)

  8. #8
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    Zitat Zitat von Double Trouble Beitrag anzeigen
    Warum soll es ohne Trennwand nicht ein PKW sein?
    weil das nicht vorgesehen ist. hatte ich bei meinem ersten umbau so. etnweder lkw, dann mit trennwand, oder womo, dann mit einrichtung. einen, damals ford transit, dem die trennwand fehlt, als pkw mit 2 sitzen zu typisieren war nicht möglich, das es das eben nicht gibt. auf meine frage: warum nicht, steht doch vor der tür, kam: ja vor der tür, aber in den bestimmungen gibts sowas nicht.
    wos net gibt, gibts eben net.

  9. #9
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    Hallo!
    Typisierung: Lkw/Wohnmobil, und das ohne Nova - das wäre der Traum aller Ausbauer, aber leider gibt es dies nicht. Nova wird schon beim Kauf (Import) bezahlt. Der Finanz ist es dann egal was man mit dem Pkw macht, nicht aber der Landesprüfstelle. Pkw: zwei Sitzreihen, Verbindung zum Fahrer, Fenster, bei einem Kombi kann man die zweite Sitzreihe entfernen, Nova ist aber auch schon bezahlt. Deshalb auch sehr viele Lkwtypisierte Pickup`s als NovaOpfer !!!
    Bei einem Lkw mit WomoEinrichtung ist, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, die Nova fällig, wahrscheinlicher aber NovaBestrafung (doppelt). Frage: Ist ein Pkw ohne zweite Sitzreihe überhaupt ein Pkw oder ein untypisierter Kombi?
    WomoVoraussetzung: Liege-Sitzmöglichkeit, Tisch(mobil), fest eingebaute Kochgelegenheit, Ablagemöglichkeit. Fehlt eine dann kein Wohnmobil. Bei Lkw Beladevorschriften und Belademöglichkeit (1mx1mx1m) und Festhaltevorrichtungen beachten, sonst wird es auch teuer !
    Die Fragen sind so alt als es die Nova gibt. Die Beantwortung ist deshalb wichtig, um die Ausbauer vor Bestrafung zu bewahren, deshalb wird auch meistens mit einem tiefen Seufzer bezahlt - kommt meist billiger.
    Trotzdem möchte ich nochmals alles gute im Neuen Jahr wünschen !!! schreiner46
    Geändert von schreiner46 (28.12.2019 um 11:29 Uhr)

  10. #10
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    Zitat Zitat von schreiner46 Beitrag anzeigen
    bei FiskalLkw ist die Trennwand dauerhaft zu befestigen.
    häää???
    Was ist für dich ein Fiskal-LKW? Die lt. BMF-Liste vorsteuerabzugsberechtigten KFZ?
    Mein Sharan ist ein solcher und hat definitiv keine Trennwand.
    MfG
    Alex (AVS)
    --------------------------------------------
    unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD

  11. #11
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    Hallo!
    Hier geht es nicht um ein vorsteuerabzufähiges Kfz, sondern um einen gebrauchten Kastenwagen, den der TE kaufen und auch fallweise als Campingfahrzeug benutzen will, also um einen privat genutzten Lkw. Und er will wissen was er umbauen darf bzw welche Bestimmungen für ihn gelten werden. NovaKosten sind ja nicht ohne. Und es gibt verschiedene Ausbauten (meist plombierte) von Pkw ähnlichen Fahrzeugen, die wir hier nicht kennen, dafür werden wir aber immer gescheiter.
    schöne Grüsse schreiner46
    Geändert von schreiner46 (28.12.2019 um 16:33 Uhr)

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