Zitat von
AVS
Die Beleidigung per Mail hingegen ist keine, denn eine Beleidigung braucht Öffentlichkeit. Die ist bei einer Mail nicht gegeben. Daß der TE nun selbst für die Öffentlichkeit sorgt, ist sozusagen seine Sache, nicht die des Senders.
Das stimmt für die strafrechtliche Ehrenbeleidigung. Aber falls die Tat in NÖ passiert wäre, gäbe es im NÖ-Polizeistrafgesetz den verwaltungstrafrechtlichen Tatbestand der Ehrenkränkung - war es nicht, weiß ich eh, aber vielleicht braucht es mal jemander anders ;-)
LG
Johann
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Johann, Ellen, Jacob, Johanna und Schröder
aus St.Pölten
mit Carado I447