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Thema: prattes - verrückt!

  1. #1
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    Standard prattes - verrückt!

    Hallo!

    Wollte Euch mal vor dieser Firma warnen. Firma Prattes in Schwanberg.
    Er hat ein Wohnmobil inseriert mit 22.000km, oben stand dann 40.000km, so fragte ich höflich was das bedeuten soll und nebenbei machte ich ihn auf einen Rechtschreibfehler freundlich aufmerksam - "LEHRGEWICHT" ....als Antwort bekam ich eine unfreundliche Mail, kein Danke für den Hinweis...als in nachfragte, wurde ich in der Mail mit IDIOT und HIRNLOSES ARSCHLOCH bezeichnet...toll, wie man da mit Kunden umgeht! Natürlich werde ich mich da rechtlich wehren, denn so lasse ich nicht mit mir umgehen.

  2. #2
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    wenns wahr ist, dann versteh ich deine aufregung, aber was du hier machst ist rufschaedigung auf einer oeffentlichen plattform.

    lg
    hier wird diesel noch mit liebe verbrannt....シ
    https://darkdogontour.blogspot.com

  3. #3
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    ..ist leider wahr! Und meine "Erfahrungen" kann ich hier mitteilen und auch beweisen, es ist ja hier ein spezielles "Fach" Forum über /CampingWohnmobile usw., - ich hab ja keine Anzeige im Kurier geschaltet, od. stelle mich mit einem Plakat vor seine Firma (kenn mich da aus). So geht man nicht mit Kunden um und das möchte ich Euch hier sagen, kann ja jeder denken darüber wie er will....

  4. #4
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    Zitat Zitat von heinili Beitrag anzeigen
    (kenn mich da aus)
    na dann...

  5. #5
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    Zitat Zitat von heinili Beitrag anzeigen
    Natürlich werde ich mich da rechtlich wehren, denn so lasse ich nicht mit mir umgehen.
    Ha, Ha, ha - jetzt hamma aber g'lacht.
    Du kannst genau GAR NICHTS machen. Außer dort eben nicht kaufen.
    MfG
    Alex (AVS)
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  6. #6
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    Naja, rechtlich gegen den Herren vorgehen wird sich nicht lohnen. Solche Leutchen lässt man am bestne dumm sterben, jede weitere Beschäftigung mit ihnen lohnt sich in keinster Weise.

    Aber diese Leute sorgen selbst dafür, dass sie ihre Kundschaft minimieren. Solche Nettigkeiten machen die Runde. Und dafür hast du hiermit gesorgt.

    Ich würde nur ein bisserl aufpassen, wie du das machst: Du kannst natürlich schreiben, was wer wie gesagt oder geschrieben hat. Was du genau wie rechtlich korrekt schreiben darfst, ist wieder eine andere Angelegenheit. So, wie du es geschrieben hast, könnte der nette Herr dich möglicherweise mit einer Klage bedrohen. Das nur nebenbei.

    lg!
    georgf.

  7. #7
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    Zitat Zitat von georgf. Beitrag anzeigen
    Was du genau wie rechtlich korrekt schreiben darfst, ist wieder eine andere Angelegenheit. So, wie du es geschrieben hast, könnte der nette Herr dich möglicherweise mit einer Klage bedrohen.
    Jeder kann jedem mit Klage drohen. Auch ich dir. Wir sind ein Rechtsstaat! ;-)

    Er sagt, er hat diese Beleidigungen per Mail erhalten. Also schriftlich. Also darf ers auch öffentlich sagen. Sollte der andere was dagegen haben, dann läßt sich wohl ganz leicht beweisen, wer da recht hat.

    Die Beleidigung per Mail hingegen ist keine, denn eine Beleidigung braucht Öffentlichkeit. Die ist bei einer Mail nicht gegeben. Daß der TE nun selbst für die Öffentlichkeit sorgt, ist sozusagen seine Sache, nicht die des Senders.
    MfG
    Alex (AVS)
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  8. #8
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen

    Die Beleidigung per Mail hingegen ist keine, denn eine Beleidigung braucht Öffentlichkeit. Die ist bei einer Mail nicht gegeben. Daß der TE nun selbst für die Öffentlichkeit sorgt, ist sozusagen seine Sache, nicht die des Senders.
    Das stimmt für die strafrechtliche Ehrenbeleidigung. Aber falls die Tat in NÖ passiert wäre, gäbe es im NÖ-Polizeistrafgesetz den verwaltungstrafrechtlichen Tatbestand der Ehrenkränkung - war es nicht, weiß ich eh, aber vielleicht braucht es mal jemander anders ;-)

    LG

    Johann
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