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Thema: Kastenwagen zu Womo Umbau bzw. Umtypisierung

  1. #21
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    Hallo!
    Die Nova wird von der Grundausstattung + Sonderausstattung + Zubehör ermittelt. Grundausstattung = Fahrzeugkauf (Wert) + Wohnmobileinrichtung - wie soll man sonst einen Lkw als Wohnmobil umtypisieren ? Und das alles zum Zeitpunkt der Umtypisierung.
    Betreff Zeitwert: hier muß man abschätzen, ob das Schätzgutachten oder der Kaufpreis ohne MWST günstiger ist. Ich gehe davon aus, daß ein Schätzgutachten ohne Mwst, vom Kaufpreis aber die Mwst abgezogen wird.
    Am Besten: Nicht verzagen - Finanzamt fragen - sonst macht man die Rechnung ohne den Wirt !!
    schöne Grüsse und warten wir auf das Ergebnis der Umtipisierung/Novabezahlung
    schreiner46

  2. #22
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    Auch bei einem NEufahrzeug ist die Campingausstattung NOVA-frei. Das Autozubehör (2 Außenspiegel, Alufelgen usw ja) ist NOVA-pflichtig, aber alles was zum Campen zählt, von der MArkise bis zur DACH(nicht Führerhaus)klima ist NOVA-frei.
    Die Basiscampingausstattung ist Nova-pflichtig, nur zusätzliche Campingausstattung ist frei.
    zB: Toilette ist pflichtig, zusätzlich bestellte SOG-Entlüftung ist frei.
    Das ist nachvollziehbar bei fertigen Modellen mit Zubehörliste, aber ich weiß nicht, wie es bei Selbstausbau betrachtet wird.
    Die kleinen Ausbaufirmen, die mit einer Minimalvariante zum typisieren fahren und nachher erst wirklich ausbauen, wissen schon, was sie tun. ich hab auch schon so ein Minimalmodul gesehen, das mit wenig Aufwand ein- ausgebaut werden kann.
    lg, Peter

    so many roads - so little time...

    www.eldezento.blogspot.com (work in progress)

  3. #23
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    alles klar, danke für die klarstellung
    MfG
    Alex (AVS)
    --------------------------------------------
    unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD

  4. #24
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    @didi123: die nova waren 2.709,60

    was ich mit der sprinter geschichte erzählen wollte: M1 ist PKW. es gibt keine eigene fahrzeugklasse als Wohnmobil. grundsätzlich kann man immer mit einem lkw (N1) hingehen und sagen dass man den gerne als PKW haben möchte. dann zahlt man die Nova und gut ists. wirklich ausgebaut muss man dazu nichts haben.
    nachdem es ein PKW war (unausgebaut) bin ich später (im ausgebauten zustand) nochmal zur landesregierung -> da wurde dann das neue gewicht eingetragen. aber nichts mehr an der fahrzeugklasse bzw. nova geändert

  5. #25
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    Danke ktm628!
    Ein Kastenwagen als PKW zu typisieren wird nur funzen, wenn eine zweite Sitzreihe und Seitenfenster vorhanden sind. Wohnmobil benötigt aber andere Voraussetzungen wie im Posting 2 zu lesen. Für die Nova mag sein beides gleich gestellt, aber sonst überhaupt nicht. War denn nicht die Rede von M1 Sonderfahrzeug od. so ähnlich beim Womo? Kann mir nicht vorstellen, dass beide Zulassungsscheine komplet gleich sind bei PKW und Womo.
    Könnte jemand kurz nachschauen bitte in seinen Schein?
    Thx!

  6. #26
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    Hallo!
    Es scheint hier sehr viele Meinungsverschiedenheiten zu geben. Ich hatte ein WoMo (bis 05/2019), dies war typisiert als M1/Spezialkraftwagen - Aufbau Wohnmobil
    Unter BMZ Novaberechnung ist vieles für die Berechnung angegeben, aber Basis ist immer Fahrzeug + Ausrüstung, am Besten bei Typisierung nur Mindestausstattung.
    Nova ist gleich bei Pkw oder Wohnmobile-
    schöne Grüsse schreiner46

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