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Thema: Kastenwagen zu Womo Umbau bzw. Umtypisierung

  1. #1
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    Frage Kastenwagen zu Womo Umbau bzw. Umtypisierung

    Hallo,
    ich habe vor einem Jahr einen Kastenwagen Bj. 2015 gekauft und baue diesen um. Mein Pickerl ist noch ca. 8 Mo. gültig und der Wagen mit Wechselkennz. angemeldet.
    Habe die Trennwand bereits entfernt, Bett und Bad sind fast fertig, Boden und Isolierung auch.
    Was sollte zumindest vorhanden sein um die Umtypisierung vom LKW zu Womo bei der Kärntner Landesregierung problemlos zu schaffen?
    Ist Wasser ein muss für die Prüfer? Sitze bleiben dabei wie gehabt 1+2, später werde ich daraus 1+1 machen mit Drehkonsolen.
    Habe den Tipp bekommen die Ummeldung möglichst zu verzögern um weniger Nova zu bezahlen. Aber man weiss nicht wie sich die Gesetzeslage weiter entwickelt.
    Unser Umbau wird von mir und meiner Frau gemacht, nicht professionel und es sind keine teuren Geräte vorhanden bis auf den Absorberkühlschrank, gebraucht gekauft.
    Danke im Voraus!

  2. #2
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    28a. Wohnmobil ein Fahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
    Tisch und Sitzgelegenheiten,
    Schlafgelegenheiten, die tagsüber auch als Sitze dienen können,
    Kochgelegenheiten und
    Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
    Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tisches, der leicht entfernbar sein kann;

    aus

    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ummer=10011384

    abs.: 28a


  3. #3
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    Vielen Dank soul!
    Also keine zusätzlichen Fenster benötigt? Der Wagen hat gar keine Fenster, nur im Front.
    Von Wasser auch keine Rede, hmm...

  4. #4
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    wenn du hinten keine plätze zur personenbeförderung brauchst, brauchst auch keine fenster.

    und fahr mal bei deiner landesprüfstelle vorbei und frag nach. kostet nix und hilft. vielleicht nehmen die es mit der kochgelegenheit auch nicht soo streng, außer du hat eh vor eine fixe kochstelle einzurichten.
    und von dem, mit dem du da redest lässt dir seine email geben und fährst auch zu dem zum typisieren.
    was sicher noch verlangt wird ist eine geeichte wiegekarte und die gasprüfung.
    aber das findest in einem gespräch alles selbst heraus. ist immer die beste möglichkeit.
    Geändert von soul (24.11.2019 um 23:07 Uhr)

  5. #5
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    Vielen Dank für diese Info!
    Nun werde ich versuchen mit der Mindestausstattung die Ummeldung zu machen.
    Wenns soweit wird das Auto 5 J. alt sein, was für eine Nova kann man denn erwarten beim Finanzamt wenn alles erfolgreich durchzogen wird?
    Ich habe nicht viel Ahnung, Wagen ist ein Citroen Jumper L2H2 mit etwa 60 tsd Km. 130 PS Euro5. Wie gesagt den habe ich voriges Jahr gekauft von einer Reinigungsfirma, war ein Leasingfahrzeug.
    Wird der Preis vom Kaufvertrag als Basis genommen oder irgendwie nach Listenpreis?

    PS: Ich verzichte auf Gasinstallation, nehme einen Gaskocher mit Kartuschen.
    Geändert von didi123 (24.11.2019 um 23:17 Uhr)

  6. #6
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  7. #7
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    Hallo!
    Soul trifft den Nagel auf den Kopf. Ob ein Gaskartuschenkocher als "feste Kochgelegenheit" gilt, kann ein Vorfahren bei der Landesprüfstelle feststellen. Ist dies keine feste Kochstelle, wird auch nicht umtypisiert, und es ist keine Nova fällig. Dies aber bestätigen lassen, die Finanzpolizei ist immer unterwegs und "Novaflüchtlinge" zahlen dann die DOPPELTE NOVA, und das tut weh !!!!
    Übrigens: Welche Art von Kfz ist dies derzeit ? Jedenfalls kein LKW - es fehlt die Zwischenwand. Laut Landesprüfstelle ist diese in Ö aber vorgeschrieben - deshalb Vorsicht bei der Verwendung als LKW !!!
    Habe selbst so ein Vorhaben, ein Ausweg ist schwer zu finden.
    Unter Tante Goo..gle : "Nova berechnen" kann man die Nova selbst berechnen, bei diesem Fz werden es wohl zw 2000.- und 3000.- Euro sein. Schön wäre es, wenn Du über so eine Anfrage oder Vorfahrt berichten würdest.
    Falls es eine Rechnung von einer Firma gibt, wird diese herangezogen aber ohne Mwst, ansonsten wird geschätzt, von einem dazu befugten Unternehmen. Das Finanzamt will nur "fertige Berechnung" und nur kassieren, leider ohne Gegenleistung.
    schöne Grüsse schreiner46
    Geändert von schreiner46 (25.11.2019 um 00:32 Uhr)

  8. #8
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    Zitat Zitat von didi123 Beitrag anzeigen

    PS: Ich verzichte auf Gasinstallation, nehme einen Gaskocher mit Kartuschen.
    hier eben nachfragen - und vor allem aufpassen, ob der kocher nicht nur im freien verwendet werden darf.

    wenn du keine gasanlage haben möchtest, hättest dir den absorber auch sparen können, der macht dann keinen sinn.

  9. #9
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    Danke Leute, ihr habt mir sehr geholfen!
    Bzgl. Nova ja es gibt eine Rechnung von der Fa., diese wird aber schon 2 J. alt sein bei der Umtypisierung. Kann also nicht helfen, daher werde ich ARBÖ bemühen um ein Zeitwertgutachten, wie schon jemand hier im Forum gemacht hat. An 2-3 tsd Euro Nova glaube ich weniger, ich schätze etwa 1500-2000, kann mich aber natürlich irren.
    War auch bei der Prüfstelle der Landesreg., hier sind anscheinend wenig Probleme zu erwarten. Ein Elektrokocher in der Schublade gilt auch als Kochmöglichkeit lt. Aussage. Aber dann müsste zumindest die 220V Installation fertig sein. Jetzt weiss ich nicht ob das Alter von grosser Bedeutung für die Nova wäre, ob es besser wäre abzuwarten bis auf das Erstzulassungdatum damit der Wagen schon 5J vollendet hat. Vielleicht spielen ein Paar Tage/ Monate keine Rolle, k.A. Ein Anruf beim FA könnte hilfreich werden.
    Habe noch ein Paar Monate Zeit, spätestens im Sommer wird es soweit sein und ich berichte dann.
    Übrigens ich habe schon im Rohzustand 2-3 Urlaubsfahrten gemacht und es gefällt mir sehr.
    Geändert von didi123 (25.11.2019 um 22:11 Uhr)

  10. #10
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    Hallo!
    Lt Nova-Rechner Öamtc ist nur die Kaufrechnung (ohne Mwst) und die CO2 Emmision lt Zulassungsschein (Typenschein etc) für die Berechnung der Nova maßgebend. Das Alter des Fz ist nicht relevant, außer bei der Schätzung. Für mein Fz,
    Opel Movano 12/2010 Norm5, wäre eine Nova in der Höhe von ca 2110.- Euronen zu bezahlen.
    Optimaler Umbau: Vollausbau - aber ohne Kochvorrichtung - alles fest verschrauben (einfach lösbar) - Einrichtung als Ladung deklarieren (Ladungssicherung bei Lkw beachten) - dem Landesprüfer glaubhaft erklären, daß man nicht im Auto kocht - von ihm aber eine Umtypisierung zum Wohnmobil verlangt - die man aber nicht bekommt, weil die festeingebaute Kochstelle fehlt - den Kartuschenkocher aber schwer findbar verstauen - so könnte man die Nova ersparen, ist ein schönes Körberlgeld und nicht zu verachten.
    Wenn alle Kriterien eine WoMo`s erfüllt sind, ist das Mitführen eines E-Kochers, bei Vorhandensein einer E-Installation, dieses Kfz bereits ein "WOMO" und Nova-pflichtig. Fall`s die Finanzpolizei dies erhebt ist die "doppelte Nova" fällig. Und diese sind überall.
    Ist die Umtypisierung vorgesehen, ist alles vorherige hinfällig - bleibt es aber ein Lkw, dann sollte man sich darüber Gedanken machen und die Ladungsbestimmungen für Lkw (freie Ladekapazitäten - 1 Kubikmeter) beachten.
    schöne Grüsse schreiner46
    Geändert von schreiner46 (25.11.2019 um 23:41 Uhr)

  11. #11
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    Ich will mir die Nova nicht ersparen, es wird gesetzeskonform zum Campingbus umgemeldet. Aber ich frage sicherheitshalber beim FA nach wg. der Abrechnung.
    Danke nochmals!

  12. #12
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    bei mir war damals die reihenfolge etwas anders.
    MB sprinter DoKa aus Deutschland importiert (war im Jahr 2014 - Fahrzeug war 5 Jahre alt)
    Zuerst war er als LKW importiert. Dann bin ich zum Finanzamt und habe gleich mal die Nova bezahlt. Das Fahrzeug blieb aber ein LKW - nur mit bezahlter Nova. (*)
    Dann habe ich ausgebaut und bin danach zur Landesregierung gefahren. Der Ausbau war zu dem Zeitpunkt schon ziemlich komplett, aber das hat die Prüfer dort relativ wenig interessiert.
    Schiebetür auf - reingeschaut - aha "eh schön" - Schiebetür zu.
    Was natürlich interessant war zu dem Zeitpunkt war der Wiegezettel und damit die Anpassung des Eigengewichtes im neu ausgestellten Typenschein. Wie gesagt war da schon alles feste eingebaut. Also das eingetragene Eigengewicht ist mit Möbel, Tanks, Markise, ...


    (*) Wenn man das FZ importiert muss es ja vom Finanzamt freigeschalten werden. Das Finanzamt war als erstes an Fotos von der Trennwand interessiert. Diese habe ich gemacht. Wurde aber vom Finanzamt abgelehnt mit dem Kommentar "eine Trennwand muss vernietet sein und nicht verschraubt". Zu dem Zeitpunkt war die originale MB Sprinter Trennwand montiert und diese ist teilweise (am Boden) vernietet und an den Wänden verschraubt. Ich bin danach sogar extra noch zum MB Händler gefahren und habe der Dame vom FA Fotos von einem nagelneuen Sprinter geschickt wo die gleiche Trennwand wie bei mir montiert ist. Keine Chance - hat das Fahrzeug für die Anmeldung gesperrt.
    Da ich ihn ohnehin ausbauen wollte habe ich dann die Nova gleich bezahlt um mir hoffnungslose Diskussionen zu sparen. Ich war dann noch am Finanzamt Wien Mitte - die hätten ihn sofort als LKW zugelassen.

    Wie auch immer - fazit:
    Typisierung Landesregierung Wr. Neudorf top - alles super geklappt und problemlos
    Finanzamt Baden: ahnungslos

  13. #13
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    Zitat Zitat von ktm628 Beitrag anzeigen
    MB sprinter DoKa aus Deutschland importiert (war im Jahr 2014 - Fahrzeug war 5 Jahre alt)
    Zuerst war er als LKW importiert. Dann bin ich zum Finanzamt und habe gleich mal die Nova bezahlt. Das Fahrzeug blieb aber ein LKW - nur mit bezahlter Nova. (*)

    Da ich ihn ohnehin ausbauen wollte habe ich dann die Nova gleich bezahlt um mir hoffnungslose Diskussionen zu sparen. Ich war dann noch am Finanzamt Wien Mitte - die hätten ihn sofort als LKW zugelassen.
    versteh ich jetzt nicht. Für einen LKW kannst du keine Nova bezahlen und unten schreibst du selbst, dass das nicht funktioniert hat.

    der übliche Weg:
    1. einen LKW importieren
    2. billig und vorläufig auf Wohnmobil ausbauen (eventuell vorher bei der zuständigen Prüfstelle fragen, was sie verlangen)
    3. auf Wohnmobil M1 umtypisieren
    4. Nova beim Finanzamt bezahlen. Grundlage ist dann die Rechnung vom Kauf im Ausland, der vorläufige Selbstausbau wird meistens nicht zusätzlich bewertet.
    5. endgültig ausbauen (lassen)
    6. falls sich das Gewicht durch den Ausbau entscheidend erhöht: neues Gewicht bei der Prüfstelle feststellen und eintragen lassen
    7. nie mehr Ärger bei Kontrollen
    Geändert von Double Trouble (26.11.2019 um 12:43 Uhr)
    lg, Peter

    so many roads - so little time...

    www.eldezento.blogspot.com (work in progress)

  14. #14
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    Frage

    @ktm628 Was war damals der Betrag beim FA? Ich nehme an für meinen werde ich ungefähr das gleiche zahlen müssen.

  15. #15
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    Hallo!
    Es scheint so, daß es vom MB Doka zuwenig Hintergrundwissen gibt. Nach dem Import wurden die Bestimmungen als Lkw nicht erfüllt, aber vielleicht eine Einteilung als Kombi war möglich. Deshalb auch Nova Zahlung. Wir diskutieren aber über einen Lkw mit Umtypisierung zum Wohnmobil.
    Berechnung Nova: Öamtc-Novarechner - Kaufpreis ohne Mwst + CO2 Ausstoß lt ZulSchein - eingeben und ausrechnen lassen. Stimmt mit den gesetzl Vorgaben überein. Ob die Rechnung einer Reinigungsfirma anerkannt wird, ist offen - vom Autohändler schon. Bei der Berechnung gibt es Zuschläge und Abschläge - diese werden berücksichtigt. Das Alter des Fz ist nicht relevant - höhere CO2 Werte = höhere Nova. Bei einem umfangreichen Ausbau, wird der Wert des Einbau`s geschätzt und dem Wert des Fahrzeuges zugeschlagen, deshalb der Rat des sparsamen Einbau`s.
    schöne Grüsse schreiner46

  16. #16
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    Zitat Zitat von schreiner46 Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Es scheint so, daß es vom MB Doka zuwenig Hintergrundwissen gibt. Nach dem Import wurden die Bestimmungen als Lkw nicht erfüllt, aber vielleicht eine Einteilung als Kombi war möglich. Deshalb auch Nova Zahlung. Wir diskutieren aber über einen Lkw mit Umtypisierung zum Wohnmobil.
    Berechnung Nova: Öamtc-Novarechner - Kaufpreis ohne Mwst + CO2 Ausstoß lt ZulSchein - eingeben und ausrechnen lassen. Stimmt mit den gesetzl Vorgaben überein. Ob die Rechnung einer Reinigungsfirma anerkannt wird, ist offen - vom Autohändler schon. Bei der Berechnung gibt es Zuschläge und Abschläge - diese werden berücksichtigt. Das Alter des Fz ist nicht relevant - höhere CO2 Werte = höhere Nova. Bei einem umfangreichen Ausbau, wird der Wert des Einbau`s geschätzt und dem Wert des Fahrzeuges zugeschlagen, deshalb der Rat des sparsamen Einbau`s.
    schöne Grüsse schreiner46
    Ist so wie bei einem Neuwagen: Je mehr Zubehör - desto höher die Nova !

  17. #17
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    Zitat Zitat von schreiner46 Beitrag anzeigen
    ...
    Berechnung Nova: Öamtc-Novarechner - Kaufpreis ohne Mwst + CO2 Ausstoß lt ZulSchein - eingeben und ausrechnen lassen. Stimmt mit den gesetzl Vorgaben überein. Ob die Rechnung einer Reinigungsfirma anerkannt wird, ist offen - vom Autohändler schon. Bei der Berechnung gibt es Zuschläge und Abschläge - diese werden berücksichtigt. Das Alter des Fz ist nicht relevant - höhere CO2 Werte = höhere Nova. ...
    @schreiner46
    Das kann stimmen bei einem Import bzw. gleichzeitigem Ummelden LKW-WoMo, in meinem Fall ist diese Vorgehensweise Absurd, da nach 2 J. der Zeitwert nicht gleich sein kann wie beim Kauf.
    Aber wie gesagt abwarten und Tee trinken, dann sehen wir was daraus wird.
    Danke an alle für die Tipps!

  18. #18
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    Hallo!
    In diesem Zusammenhang posting von JM-dia/grisu vom 04.11.2019 lesenswert - aber warten wir ab.
    schöne Grüsse schreiner46

  19. #19
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    Zitat Zitat von schreiner46 Beitrag anzeigen
    Hallo!
    In diesem Zusammenhang posting von JM-dia/grisu vom 04.11.2019 lesenswert - aber warten wir ab.
    schöne Grüsse schreiner46

    Mag sein, aber in welchem Thread?

    LG B.
    hier wird diesel noch mit liebe verbrannt....シ
    https://darkdogontour.blogspot.com

  20. #20
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    Zitat Zitat von schreiner46 Beitrag anzeigen
    Bei einem umfangreichen Ausbau, wird der Wert des Einbau`s geschätzt und dem Wert des Fahrzeuges zugeschlagen, deshalb der Rat des sparsamen Einbau`s.
    SICHER???
    Auch bei einem NEufahrzeug ist die Campingausstattung NOVA-frei. Das Autozubehör (2 Außenspiegel, Alufelgen usw ja) ist NOVA-pflichtig, aber alles was zum Campen zählt, von der MArkise bis zur DACH(nicht Führerhaus)klima ist NOVA-frei.
    Warum sollte das bei Gebrauchten jetzt anders sein?
    MfG
    Alex (AVS)
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    unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD

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