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Thema: Kastenwagen zu Womo Umbau bzw. Umtypisierung

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Frage Kastenwagen zu Womo Umbau bzw. Umtypisierung

    Hallo,
    ich habe vor einem Jahr einen Kastenwagen Bj. 2015 gekauft und baue diesen um. Mein Pickerl ist noch ca. 8 Mo. gültig und der Wagen mit Wechselkennz. angemeldet.
    Habe die Trennwand bereits entfernt, Bett und Bad sind fast fertig, Boden und Isolierung auch.
    Was sollte zumindest vorhanden sein um die Umtypisierung vom LKW zu Womo bei der Kärntner Landesregierung problemlos zu schaffen?
    Ist Wasser ein muss für die Prüfer? Sitze bleiben dabei wie gehabt 1+2, später werde ich daraus 1+1 machen mit Drehkonsolen.
    Habe den Tipp bekommen die Ummeldung möglichst zu verzögern um weniger Nova zu bezahlen. Aber man weiss nicht wie sich die Gesetzeslage weiter entwickelt.
    Unser Umbau wird von mir und meiner Frau gemacht, nicht professionel und es sind keine teuren Geräte vorhanden bis auf den Absorberkühlschrank, gebraucht gekauft.
    Danke im Voraus!

  2. #2
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    28a. Wohnmobil ein Fahrzeug der Klasse M1 mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
    Tisch und Sitzgelegenheiten,
    Schlafgelegenheiten, die tagsüber auch als Sitze dienen können,
    Kochgelegenheiten und
    Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
    Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tisches, der leicht entfernbar sein kann;

    aus

    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ummer=10011384

    abs.: 28a


  3. #3
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    Vielen Dank soul!
    Also keine zusätzlichen Fenster benötigt? Der Wagen hat gar keine Fenster, nur im Front.
    Von Wasser auch keine Rede, hmm...

  4. #4
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    wenn du hinten keine plätze zur personenbeförderung brauchst, brauchst auch keine fenster.

    und fahr mal bei deiner landesprüfstelle vorbei und frag nach. kostet nix und hilft. vielleicht nehmen die es mit der kochgelegenheit auch nicht soo streng, außer du hat eh vor eine fixe kochstelle einzurichten.
    und von dem, mit dem du da redest lässt dir seine email geben und fährst auch zu dem zum typisieren.
    was sicher noch verlangt wird ist eine geeichte wiegekarte und die gasprüfung.
    aber das findest in einem gespräch alles selbst heraus. ist immer die beste möglichkeit.
    Geändert von soul (24.11.2019 um 22:07 Uhr)

  5. #5
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    Vielen Dank für diese Info!
    Nun werde ich versuchen mit der Mindestausstattung die Ummeldung zu machen.
    Wenns soweit wird das Auto 5 J. alt sein, was für eine Nova kann man denn erwarten beim Finanzamt wenn alles erfolgreich durchzogen wird?
    Ich habe nicht viel Ahnung, Wagen ist ein Citroen Jumper L2H2 mit etwa 60 tsd Km. 130 PS Euro5. Wie gesagt den habe ich voriges Jahr gekauft von einer Reinigungsfirma, war ein Leasingfahrzeug.
    Wird der Preis vom Kaufvertrag als Basis genommen oder irgendwie nach Listenpreis?

    PS: Ich verzichte auf Gasinstallation, nehme einen Gaskocher mit Kartuschen.
    Geändert von didi123 (24.11.2019 um 22:17 Uhr)

  6. #6
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  7. #7
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    Zitat Zitat von didi123 Beitrag anzeigen

    PS: Ich verzichte auf Gasinstallation, nehme einen Gaskocher mit Kartuschen.
    hier eben nachfragen - und vor allem aufpassen, ob der kocher nicht nur im freien verwendet werden darf.

    wenn du keine gasanlage haben möchtest, hättest dir den absorber auch sparen können, der macht dann keinen sinn.

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