Leichte ungebremste Anhänger (Klasse O1) dürfen nur gezogen werden, wenn die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeugs doppelt so schwer ist, wie die momentane Gesamtmasse des Anhängers - und die angaben im zulassungsschein nicht übersteigen.
@r_kopka: kommt eben auf das fahrzeug an. ich habe 750kg eingetragen.