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Thema: 26 Anzeigen bei Wohnmobil-Kontrollen

  1. #61
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    eigentlich auf den Punkt gebracht - aber "zu diesem Zeitpunkt" hat man(n) das Gefährt ja schon - und womöglich, wie schon mehrmals im Threat erwähnt/vermutet - in gutem Glauben gekauft das sich eh alles ausgeht.....
    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen

    Ich muß mich VOR JEDEM FAhRTANTRITT überzeugen, daß das KFZ in einem legalen, verkehrs- und betriebssicheren Zustand ist.

    Fehlt das Pickerl, ist die Kennzeichentafel unleserlich, ist das Restprofil der Reifen zu gering oder das Gewicht zu hoch, dann bist du das nicht.
    Punkt. Ende der Diskussion.
    Also ich selbst machte mir eigentlich nie (zumindest ganz selten) Gedanken über das Gesamtgewicht - habe den Kübel gebraucht gekauft - außer eingerichteter Heckgarage (Spannplatten mit Teppich verkleidet), einem 70-Liter-Zusatztank und einem Riffelblech-Radträger waren keine Extras verbaut......EG: 2800 kg ohne die erwähnten Sachen...

    ...da blieben ja "rein rechnerisch" 600 - 700 kg..

    Nun - da ich "fahrfertig" auf der Rückreise mit 3400 kg gewogen wurde, weis ich das sich das nie und nimmer ausgehen kann!

    600 kg hört sich vielleicht viel an; ABER was da von Haus aus an Bord ist:
    - eine 4,5 Meter lange Markise!!
    - Diesel (140 Lt. wären möglich)
    - Wasser (meist nur 30 Liter bei uns)
    - Campingmöbel
    - Campingzeug (Kabel bis Heringe, Auffahrkeile....., Werkzeug, Wagenheber, Kompressor,...)

    und dann halt noch was man mitnimmt:
    Getränke, Kleidung, jede Menge Handtücher, Schlauchboot (nicht verwendet), Reiseführer, Campingführer, Straßenkarten, Notebook, .....und, und, und)

    Wir haben keine Satschüssel, keine Klima und der Radträger samt Rädern blieb auch zu Hause....

    Bei der nächsten Ausfahrt werde ich wohl auch besser "achtgeben"!

    Zur Kontrolle vor Fahrantritt:
    Ich schaue meist nur Lichter und Reifen an; überprüfe ob alle Fenster und Klappen zu sind und ob die Nummertafeln oben sind!
    Luftdruck wird beim volltanken vor Urlaubsantritt geprüft!
    Heuer hätte ich andere Reifen nehmen sollen - angeblich sind in Italy Allwetter-Reifen nicht gern gesehen....habe ich versäumt...
    servus,
    Bertl

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  2. #62
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    Zitat Zitat von bertl27 Beitrag anzeigen
    aber "zu diesem Zeitpunkt" hat man(n) das Gefährt ja schon - und womöglich, wie schon mehrmals im Threat erwähnt/vermutet - in gutem Glauben gekauft das sich eh alles ausgeht.....
    Dann ist es zwar in der Tat "etwas" spät, aber lieber spät als nie. Also spätestens da weiß man dann, wie viel (oder wenig) man noch zuladen darf.

    Ich hab auch den Anfängerfehler gemacht: unser (auch gebnraucht gekaufter) Wilk hat am Papier reichliche 320kg Nutzlast. Also ich vor der 1. Reise voll gefreut und den Camper wirklich komplett vollgeräumt, mit Getränken, Flaschen, usw usf.
    ZUM GLÜCK zur Kontrolle gewogen: fast 200kg Übergewicht und 180kg auf der Deichsel - das hätte ordentlich schief gehen können.

    Dann hab ich zu forschen begonnen, warum der so schwer ist und im Typenschein hab ichs dann gefunden: als der typisiert wurde, war der "nackt":
    kein SAT
    kein Mover, damit auch keine Versorgungsbatterie
    Kein Boiler (und womöglich auch kein Wassertank??)
    Kein RAdträger
    keine Klima
    kein Reservereifen
    und was weiß ich was damals alles noch nicht drinnen war

    DANN war mir klar, woher das Gewicht kommt.


    Aber was solls: auch wenn man einen großen Kofferraum hat, kann man deshalb nicht 100 Packeln mit 10kg Holzbricketts in den Kofferraum legen. Auch wenn sie reingehen, so fahren ist nicht. Dafür gibts auch keine Ausrede.
    Ich hab in IT auch mal nachgerechnet, wie das mit der Nutzlast des PKW aussieht - BEVOR ich die 35 Karton Wein reingeschlichtet hab.
    MfG
    Alex (AVS)
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    unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD

  3. #63
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    Zitat Zitat von bertl27 Beitrag anzeigen
    Heuer hätte ich andere Reifen nehmen sollen - angeblich sind in Italy Allwetter-Reifen nicht gern gesehen....habe ich versäumt...
    Solange der Speedindex zum Fahrzeug paßt, ist alles gut.

    RK

  4. #64
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    Dann ist es zwar in der Tat "etwas" spät, aber lieber spät als nie. Also spätestens da weiß man dann, wie viel (oder wenig) man noch zuladen darf.

    Ich hab auch den Anfängerfehler gemacht: unser (auch gebnraucht gekaufter) Wilk hat am Papier reichliche 320kg Nutzlast. Also ich vor der 1. Reise voll gefreut und den Camper wirklich komplett vollgeräumt, mit Getränken, Flaschen, usw usf.
    ZUM GLÜCK zur Kontrolle gewogen: fast 200kg Übergewicht und 180kg auf der Deichsel - das hätte ordentlich schief gehen können.

    Dann hab ich zu forschen begonnen, warum der so schwer ist und im Typenschein hab ichs dann gefunden: als der typisiert wurde, war der "nackt":
    kein SAT
    kein Mover, damit auch keine Versorgungsbatterie
    Kein Boiler (und womöglich auch kein Wassertank??)
    Kein RAdträger
    keine Klima
    kein Reservereifen
    und was weiß ich was damals alles noch nicht drinnen war

    DANN war mir klar, woher das Gewicht kommt.


    Aber was solls: auch wenn man einen großen Kofferraum hat, kann man deshalb nicht 100 Packeln mit 10kg Holzbricketts in den Kofferraum legen. Auch wenn sie reingehen, so fahren ist nicht. Dafür gibts auch keine Ausrede.
    Ich hab in IT auch mal nachgerechnet, wie das mit der Nutzlast des PKW aussieht - BEVOR ich die 35 Karton Wein reingeschlichtet hab.
    Die älteren Wilk waren immer link typisiert, was aber die meisten anderen Hersteller früher auch gemacht haben. Da wurde mit ausgebauten Kühlschränken und tw. demontierten Möbeln typisiert/gewogen. Das hat sich mittlerweile gottseidank schon geändert.
    Unser jetziger Wilk hat lt. Typenschein leer 1260kg, gewogen aber tatsächlich 1300kg. Inwieweit die Waagen da ungenau sind kann ich nicht sagen, aber das ist schon eine klare Indikation das es tendentiell immer mehr als weniger wird. In weiser Voraussicht haben wir ab Werk die 1700kg Achse bestellt, was uns jetzt ausreichend Zuladung beschert (trotz nachgerüstetem Mover und Klima), mit der standardmäßig verkauften 1500er Achse wärs von Anfang an knapp gewesen.
    Einen großen Familienwohnwagen für 5 Personen mit heißen 200kg Zuladung zu verkaufen halte ich nicht für optimistisch, sondern eigentlich schon fast für fahrlässig......auf Dauer wird sich das auch ohne mover etc. kaum realistisch ausgehen.
    Auf die Waage sollte man mit so einem Wagen immer nach dem Kauf fahren, bei großen Abweichungen die die Nutzung wesentlich einschränken kann man zumindest dem Händler Feuer unter dem Hintern machen und im schlimmsten Fall zurücktreten.

  5. #65
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    Möchte dazu auch meinen „Senf“ geben . Da wir uns 2014 blauäugig ein Womo mit 7,40m gekauft haben und keinesfalls auf die Idee kamen, die 3,5 to je zu erreichen (Leergewicht lt. Typenschein 2960 kg), haben wir das Auto mit allem Komfort ( Klima, Solar, Sat, TV, AHK,Radträger mit 2 Rädern ...) ausgestattet. Dann wurde uns in Arnoldstein auf einer Rückreise die Wahrheit präsentiert. 3520 kg - 2 Personen, Hund mit 8 kg, Ausstattung w.o. erwähnt, sonst nichts besonderes dabei - Tank 1/4 voll und - blöderweise - den Wassertank 1/2 voll . Nun gut, die 20 kg waren für das „Kontrollorgan“ kein grosses Problem, zumal ich Wasser hätte ablassen können und gut ist. Die Schwierigkeit an diesem Gewicht lag aber daran, dass das Fahrzeug ein 15er Fahrwerk hatte und es waren 205 irgendwas - Reifen verbaut, die eine maximale Traglast (Index 109) von 1030 kg pro Reifen zulassen und diese wurde im hinteren Bereich überschritten. Und genau hier fängt es für mich an, am Hersteller zu zweifeln. Dass ich ein Gesamtgewicht selbst zusammenrechnen muss, ok, das gehört mir, aber dass ich mir überlegen muss, ob ich in die Garage oder die (allesamt im Heck verbauten) Schränke meine Sachen legen darf überfordert ein wenig.

    Im o.g Fall habe ich dann das Wasser abgelassen und kam knapp „um den Traglastindex“ zum stehen . Zwischenzeitlich bin ich dann immer mal auf eine Brückenwaage gefahren um die Beladung zu „optimieren“ und schlussendlich habe ich mir heuer ein leichteres Fahrzeug mit 16er Fahrwerk gekauft.

  6. #66
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    Ein interessanter Vergleich wäre z. B. Ein Golf - kennt jeder, gabs vor vielen Jahren schon, gibts noch immer:

    Was war beim 1er Golf damals das Eigengewicht, das höchstzulässige Gesamtgewicht,
    Wie schaut das beim neuen Golf aus?

    Die 3,5 t für den B-Schein sind jedenfalls geblieben (bei LKW wurde es erhöht?). A weng könnt ma do scho mit da zeit gehn.
    Und noch was: Es gibt auch viele PKW, die weniger als 3,5 t als HZGG eingetragen haben, da hilft der Führeschein a net - schauts einmal in den Typen- oder Zulassungsschein. ;-)
    z`jung fia d`rentn owa oiweu untawegs
    (zu jung für die Rente aber immer unterwegs

    lg
    herbert+micha

  7. #67
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    Zitat Zitat von herbo Beitrag anzeigen
    Was war beim 1er Golf damals das Eigengewicht, das höchstzulässige Gesamtgewicht,
    Wie schaut das beim neuen Golf aus?
    Und was hat das mit dem Womo zu tun ? Praktisch alle Fahrzeuge werden ständig schwerer, breiter, länger. Nur bei den PKW sind die 3,5t meist weit entfernt.

    Die 3,5 t für den B-Schein sind jedenfalls geblieben (bei LKW wurde es erhöht?). A weng könnt ma do scho mit da zeit gehn.
    Was wurde bei LKW erhöht ? Selbst wenn eine Erhöhung der 3,5t breitere Zustimmung erhalten würde, müßte das zumindest EU-weit erfolgen, von den anderen Ländern ganz zu schweigen. Da sehe ich wenig Aussicht.

    Und noch was: Es gibt auch viele PKW, die weniger als 3,5 t als HZGG eingetragen haben, da hilft der Führeschein a net - schauts einmal in den Typen- oder Zulassungsschein. ;-)
    Fast alle haben weniger als 3,5t. Aber das ist da auch nicht der Punkt, sondern eben der zulässige Wert. Aber da dürfte es noch weniger Kontrollen geben, solange nicht die Stoßstange am Boden schleift, weil der Kofferraum voll mit Ziegeln ist. Und zumindest 4 Personen mit normalem Gepäck dürften die meisten PKW anstandslos packen. Zumal es nur wenig schweres Zubehör gibt, das man nachrüsten würde, das nicht den Platz von Personen einnimmt.
    Meiner hat 1530kg Eigengewicht. K.A. wie das bei PKW definiert ist (Treibstoff?). 2160kg max. D.h. 630kg oder 126kg jeweils bei 5 Personen. Wenn wir also zu 5 mit Tauchzeug unterwegs sind (das dann keinen Platz mehr hätte), wird es knapp mit dem Gewicht.

    Etwas OT: mir fällt gerade auf, daß beim PKW nur 450kg ungebremste Anhängelast zulässig sind. Ist das üblich ? Zum Glück hat mein Hänger nur 400kg.

    RK

  8. #68
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    Zitat Zitat von r_kopka Beitrag anzeigen
    Etwas OT: mir fällt gerade auf, daß beim PKW nur 450kg ungebremste Anhängelast zulässig sind. Ist das üblich ? Zum Glück hat mein Hänger nur 400kg.

    RK
    ungebremst darfst anhängen was du willst, solange das Momentangewicht des Hängers die zugelassene (ungebremste) Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreitet.
    Soll in deinem Fall heißen, du darfst auch einen ungebremsten 750kg-Anhänger ziehen, wenn er momemntan nicht schwerer als die in deinem Zugfahrzeug angegebenen 450kg ist.
    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK

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    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

  9. #69
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    Zitat Zitat von kerstan Beitrag anzeigen
    ungebremst darfst anhängen was du willst,
    Leichte ungebremste Anhänger (Klasse O1) dürfen nur gezogen werden, wenn die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeugs doppelt so schwer ist, wie die momentane Gesamtmasse des Anhängers - und die angaben im zulassungsschein nicht übersteigen.

    @r_kopka: kommt eben auf das fahrzeug an. ich habe 750kg eingetragen.
    Geändert von soul (29.10.2019 um 21:59 Uhr)

  10. #70
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    was de facto aufs gleiche rauskommt
    würde mich auch wundern wenn es ein Auto gibt, wo die zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger mehr als die Hälfte der um 75kg erhöhten Eigenmasse des Zugfahrzeuges ist
    Grüße aus Korneuburg
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  11. #71
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    Zitat Zitat von kerstan Beitrag anzeigen
    würde mich auch wundern wenn es ein Auto gibt, wo die zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger mehr als die Hälfte der um 75kg erhöhten Eigenmasse des Zugfahrzeuges ist
    Was bei mir aber 800kg wären.

    RK

  12. #72
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    wir reden hier vom Führerscheingesetz!
    lt. diesem darfst eben zB auch einen leeren 08/15-Forstinger/Obi/Hornbach-750kg-Anhänger (ungebremst und "leicht") ziehen, auch wenn du "nur" 450kg Anhängelast eingetragen hast.
    was der Fahrzeughersteller vorschreibt kann aber mitunter auch deutlich weniger als "die Hälfte der um 75kg erhöhten Eigenmasse des Zugfahrzeuge sein" die du lt. Führerscheingesetz ziehen dürftest
    wenn das bei dir theoretisch 800kg wären (was ja dann eig. schon wieder ein "schwerer" und damit zwangsläufig gebremster Hänger wäre), dann hat der Autohersteller zB bei den Bremsen gespart und erlaubt daher nur 450kg ungebremste Anhängelast

    alles klar?
    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK

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  13. #73
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    @r_kopka "wie die momentane Gesamtmasse des Anhängers " - darum gehts. warum bei dir nur so wenig eingetragen ist? keine ahnung? wenns so ein alkobombermopedauto ist, dann verstehe ich das.

  14. #74
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    Bin Jahrzehnte mit WOMOs unterwegs gewesen. Mit bis 3,5t bin ich meist nur bei Wochenendtrips ausgekommen. Vor zwei Jahren hätten wir kein taugliches neues WOMO für uns gefunden, welches mit entsprechender Zuladungskapazität mit 3,5t das Auslangen gefunden hätte. Wir sind dann aufgrund anderer Überlegungen (bevorstehende Pensi, zukünftiges Reiseverhalten, uäm.) auf WOWA umgestiegen und da sind wir ebenfalls bei deutlich über 4t gelandet. Also egal, neuer Führerschein wäre/war sowieso notwendig. Der einzige Nachteil dabei war/ist, dass ich bislang einen unbefristeten Führerschein hatte und jetzt einen befristeten habe. Ich hoffe nur, dass ich dann mit 75 eine Verlängerung bekomme, ansonsten müssen wir wieder mit Zelt fahren und meine Frau fährt (die hat noch ihren unbefristeten)!
    Aber vielleicht fahren wir zukünftig alle mit Zelt, da elektrisch!?
    Liebe Grüße aus Niederösterreich,
    Josef
    www.biker-peppal.at

  15. #75
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    Hallo Peppal.
    Ich glaube, du irrst, was die Gültigkeit des Führerscheins angeht.
    Schau mal hier:
    https://www.oesterreich.gv.at/themen...te.040101.html
    LG, Andreas
    Stefan, Tanja und Andi ziehen durch die Lande mit einem Chateau Cantara 450 gezogen von einem Sharan.

  16. #76
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    Sorry, zwei mal das selbe gepostet.
    Stefan, Tanja und Andi ziehen durch die Lande mit einem Chateau Cantara 450 gezogen von einem Sharan.

  17. #77
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    Danke Andreas,
    du hast natürlich recht!

    Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Weiters ist auch festgehalten, dass anlässlich der Fristverlängerung im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen stattfinden.

    Leider taucht aber bei Berichten über Verkehrsunfälle durch ältere/alte Fahrer immer öfters die Frage nach Fahrtüchtigkeit im Alter auf.
    Und bis ich 75 bin, gehen noch 15 Jahre ins Land … und wer weiß!?

    Wünsch noch schöne Rest-Feiertage!
    Liebe Grüße aus Niederösterreich,
    Josef
    www.biker-peppal.at

  18. #78
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    und wenn, dann ist ist eh nur C oder CE befristet. A+B sind ja leider weiter ohne jeglichen Befähigungsnachweis unbefristet.
    MfG
    Alex (AVS)
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  19. #79
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    Zitat Zitat von AVS Beitrag anzeigen
    und wenn, dann ist ist eh nur C oder CE befristet. A+B sind ja leider weiter ohne jeglichen Befähigungsnachweis unbefristet.
    Ich denke, dass wird aber auch noch kommen!
    Liebe Grüße aus Niederösterreich,
    Josef
    www.biker-peppal.at

  20. #80
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    Zitat Zitat von Peppal Beitrag anzeigen
    Ich denke, dass wird aber auch noch kommen!
    ganz sicher leider nicht.
    MfG
    Alex (AVS)
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