Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 21 bis 33 von 33

Thema: E (Hänger) Führerschein

  1. #21
    Registriert seit
    19.06.2005
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    4

    Standard

    Hi zusammen!
    Ich fahre einen Hymer tramp 164 mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 3200 kg. Wenn ich meine Schlauchjacht anhänge
    bin ich mit Womo und Hänger weit über 3500kg. Ein besonders schlauer Polizist hat neulich darauf hingewiesen, dass ich neben einem E-Schein, den ich zwar besitze auch noch einen Fahrtenschreiber benötige wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte 3500kg übersteigt. Was sagt Ihr zu diesem Thema?
    MFG Peter6447


  2. #22
    Registriert seit
    19.06.2003
    Ort
    Europa, eigentlich ziemlich in der Mitte
    Beiträge
    2.334

    Standard

    @Peter6447!

    Net schlecht!
    sog i do nur mehr!

    Dann darfst aber nur mehr mit KuhfellTöffler(Holzschlapfn) fahren wie ein richtiger Trucker.

    Kraxi

    Die 4 Kraxis

    Bernhard37,Christa38,Stefan14,Luki11 aus dem Melker Alpenvorland campen gern!!

  3. #23
    Registriert seit
    01.01.2005
    Beiträge
    2.670

    Standard

    quote:
    Hi zusammen!
    Ich fahre einen Hymer tramp 164 mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 3200 kg. Wenn ich meine Schlauchjacht anhänge
    bin ich mit Womo und Hänger weit über 3500kg. Ein besonders schlauer Polizist hat neulich darauf hingewiesen, dass ich neben einem E-Schein, den ich zwar besitze auch noch einen Fahrtenschreiber benötige wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte 3500kg übersteigt. Was sagt Ihr zu diesem Thema?
    MFG Peter6447
    Hi!

    Das nenne ich puren Schwachsinn was da der Polizist verzapft.
    B-Schein ist 3500 Kg PLUS einen leichten Anhänger (< 750 Kg) Also Gesamt 4250 Kg. Wenn Deine Schlauchjacht mit Trailer mehr als 750 Kg hat, dann E-Schein dazu. Fahrtenschreiber ist auch bei "Dickschiffen" nicht erforderlich.

    meint Kurt


    ----------------------------
    Pernitz/NÖ



    Alle reden vom URLAUB. Wir haben nicht mal das Geld zum DAHEIMBLEIBEN


    geändert von - 46erkurt on 2005 Nov 17 09:04:08

  4. #24
    Registriert seit
    06.07.2004
    Ort
    Waldviertel
    Beiträge
    2.749

    Standard

    Polizisten sind auch nur Menschen....
    Ich hab mal einen Freund, der in Wien Polizist ist, über die aktuellen Anhängerbestimmungen befragt, er konnte mir leider auch nicht weiterhelfen Na wer solls denn wissen wenn nicht die Polizisten, schließlich sollten sie ja auch ein zuwiderhandeln erkennen können!?? So Nebenbei, seine Ausbildung ist noch gar nicht so lange her!

    Also muß das mit dem Fahrtenschreiber auch nicht wirklich stimmen, da wollt dich nur jemand verunsichern! Das höre ich wirklich zum allerersten mal. Ich glaub, Fahrtenschreiber gibts bei Fahrzeugen unter 3500kg gar nicht (außer es ist ein runtertypisierter LKW wo einer drinnen war).

    Wenn wieder einmal ein Polizist darauf aufmerksam macht, frag ihn einfach, wo das steht, weil dir das unbekannt ist (und du es in der Fahrschule beim E-Schein nicht gelernt hast).
    glaube nicht, daß der Touareg, Alhambra, Transit, diverse Geländewagen und co. wo man über die 3500 Grenze kommt, einen Fahrtenschreiber haben

    Florian



  5. #25
    Registriert seit
    25.10.2002
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    7.863

    Standard

    hi,

    für fahrzeuge über 3.500 kg ist ein fahrtenschreiber vorgeschrieben, jedoch nicht beim womo, da dies als sonder-kfz gilt.

    ok ? richard


  6. #26
    Registriert seit
    26.03.2004
    Ort
    Salzburg
    Beiträge
    1.036

    Standard

    für FAHRZEUGE oder GESPANNE? Wenn es um Gespanne geht müsste ja dann jeder EzuB Gespann einen Fahrtenschreiber haben - oder?

    lupo
    -*-*-*-*-*-*-*-*-*
    Grüße aus Salzburg
    -*-*-*-*-*-*-*-*-*

    Renault Megane 1.6 16V mit Leihwohnwagen nach Bedarf

  7. #27
    Registriert seit
    25.10.2002
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    7.863

    Standard

    geh lupo,

    hab doch eh eindeutig von den über 3.500 kg des kfz geschrieben. anhänger ist dabei völlig egal...

    richard


  8. #28
    Registriert seit
    11.02.2004
    Ort
    Österreich, 2500 Baden
    Beiträge
    157

    Standard

    @Richard: Nur für Lastkraftwagen ist ein Fahrtenschreiber vorgeschrieben (§24 Abs 2 KFG), Womos sind keine LKWs.


  9. #29
    Registriert seit
    07.10.2002
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    950

    Standard

    hallo


    einen fartenschreiber kann auch ein gewoehnlicher VWbus drinn haben mit unter 3,5 tonnen wenn er gewerblich gefahren wird

    kauft man sich weil man lustig ist privat einen 40 tonner kuehlwagen ,oder einen 12 t 3 achserbus muss kein fartenschreiber drinn sein

    es gibt auch keine ruhezeiten fuer private,fuer gewerbliche ueber 3,5(7,5 t) tonnen aber schon

    lg

    alex

    2 jungs 40+ 11 2 maedls 36 + 4 und neu bei uns ist Havi chicco
    Wohnmobil ist ein dueerre dream 480
    http://www.holidaymobil.at



  10. #30
    Registriert seit
    25.10.2002
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    7.863

    Standard

    hi ml,

    hab ich doch in zwei beiträgen eh geschrieben, aber danke für die mühe der quellenangabe

    richard


  11. #31
    Registriert seit
    31.01.2004
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    54

    Standard

    hallo !
    LKW ( KEINE PKW , KOMBI oder SONSTIGES)mit einer zulässigen höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h, müssen gemäß der verordnung (EWG)3821/85 mit einem kontrollgerät (fahrtenschreiber)ausgerüstet sein und dieses auch verwenden, wenn das kraftfahrzeug einschließlich ANHÄNGER oder Sattelanhänger 3,5 tonnen übersteigt. auch wenn es sich um einen leichten anhänger handelt.dies gilt auch bei privatpersonen. es ist nur ausschlaggebend wie das fahrzeug zum verkehr zugelassen ist " LKW oder nicht".
    alles klaro <img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle><img src=icon_smile_wink.gif border=0 align=middle>
    gruß heli


  12. #32
    Registriert seit
    07.10.2002
    Ort
    Österreich.
    Beiträge
    950

    Standard

    hallo


    um keine unsicherheit aufkommen zulassen für private

    die EU-verordnung 3821/85 besagt nur die regelung wann die neuen digitalen fahrtenschreiber eingesetzt werden müssen


    Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zul. Gesamtgewicht / zul. Zuggewicht von mehr als 3.500 kg und Omnibusse müssen mit geeigneten Fahrtenschreibern ausgerüstet sein, die so beschaffen sind, dass sie nicht von Unbefugten in Betrieb oder außer Betrieb gesetzt werden können.

    Ausgenommen sind Fahrzeuge,

    die vor dem 1.1.1969 zum Verkehr zugelassen worden sind - außer Omibusse und Kfz zur Beförderung von gefährlichen Gütern

    die zur Güterbeförderung dienen und deren zul. Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t nicht übersteigt.

    die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung dazu geeignet sind, bis zu 9 Personen - inkl. Fahrer - zu befördern.


    für nichtgewerbliche Güterbeförderung für private Zwecke.


    die von den Streitkräften, dem Zivilschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften selbst oder unter deren Aufsicht verwendet werden.


    für Kanalisation, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und Elektrizitätswerke, Straßenbauämter, Müllabfuhr, Telegraphen- und Fernsprechdienstes, Postsachenbeförderungsdienstes, Rundfunk und Fernsehen oder für die Erkennung von Rundfunk- und Fernsehübertragungen oder - empfang.


    für die Rettunsmaßnahmen/Notfälle eingesetzt werden.


    für Beförderungen im Zirkus- oder Schaustellergewerbe.


    die zur Personenbeförderung im Linienverkehr dienen, wenn die Linienstrecke nicht mehr als 50 km beträgt; oder einer zul. Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h.


    die zum Abholen von Milch bei landwirtschaftlichen Betrieben und zur Rückgabe von Milchbehältern oder von Milcherzeugnissen für Futterzwecke an diese Betriebe verwendet werden.

    Eine Eichung bei einem Sachverständigen ist unabhängig von der Verwendung mindestens alle 2 Jahre bzw. nach jeder Reparatur, Änderung der Wegzahl oder des wirksamen Reifenumfanges des Fahrzeuges notwendig!

    Der Kontrolle der Einhaltung der für Lenker geltenden Arbeitszeitvorschriften dienen entweder ein im Fahrzeug eingebautes Kontrollgerät oder mangels eines solchen das Fahrtenbuch (§ 17 AZG). Die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen wird im Normalfall anhand der Arbeitszeitaufzeichnungen kontrolliert, zu deren Führung der Arbeitgeber verpflichtet ist (§ 26 AZG). Für Lenker gelten noch zusätzliche A

  13. #33
    Registriert seit
    27.02.2005
    Ort
    3422
    Beiträge
    690

    Standard

    bravo alex,
    richtig, auf gewerbliche nutzung kommts an! ein transporter mit 3,5 tonnen gg darf dann einen anhänger mit 3,5 tonnen anhängen. da ist dann schon ein fahrtenschreiber vorgeschrieben.
    hallo schlesi, ich lese doch alle beiträge! ich hab doch nur, ein bisschen provokant aufzeigen wollen, dass immer wieder das gespenst e-zu b auftaucht. wenn alle die beiträge so wie ich lesen würden, könnte man schon eine doktorarbeit davon machen. ich gebe zu daß ich mit dem besitz des c-scheins glück hatte.
    du meinst daß ich das gesetz auf 4.250 kg ändern soll? glaubst du wirklich dass das daß problem löst? die hersteller würden sich sofort anpassen. mein zugwagen hat gg 2700kg, mein wunschwohnwagen gg 2000kg! wäre also wieder ein gewichtsproblem, oder? deshalb freunde, macht den e-zu b und ihr habt ein problem weniger. meint mit lg. rudko2

    rudko u.janna, st. andrä vor dem hagental bez. tulln mit lmc u. suzuki marauder im renault trafik

Ähnliche Themen

  1. Hänger aus DE in A typisieren. ojeeeeee
    Von suncamper2005 im Forum Fahrzeuge & Technik
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 30.06.2007, 09:52
  2. womo mit leichtem hänger in D ausserorts tempo 60!
    Von abo im Forum Sonstige Fachthemen
    Antworten: 20
    Letzter Beitrag: 21.02.2007, 23:59
  3. 2. Versuch - ausländische Hänger ziehen
    Von lupo1972 im Forum Fahrzeuge & Technik
    Antworten: 19
    Letzter Beitrag: 03.12.2006, 21:33
  4. ausländisches Kennzeichen am Hänger
    Von lupo1972 im Forum Fahrzeuge & Technik
    Antworten: 22
    Letzter Beitrag: 11.11.2006, 02:14
  5. Alter Führerschein/altes Bild im Führerschein
    Von gelöscht (pm) im Forum Small Talk & Gemeinschaft
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 09.09.2006, 00:07

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •