bravo alex,
richtig, auf gewerbliche nutzung kommts an! ein transporter mit 3,5 tonnen gg darf dann einen anhänger mit 3,5 tonnen anhängen. da ist dann schon ein fahrtenschreiber vorgeschrieben.
hallo schlesi, ich lese doch alle beiträge! ich hab doch nur, ein bisschen provokant aufzeigen wollen, dass immer wieder das gespenst e-zu b auftaucht. wenn alle die beiträge so wie ich lesen würden, könnte man schon eine doktorarbeit davon machen. ich gebe zu daß ich mit dem besitz des c-scheins glück hatte.
du meinst daß ich das gesetz auf 4.250 kg ändern soll? glaubst du wirklich dass das daß problem löst? die hersteller würden sich sofort anpassen. mein zugwagen hat gg 2700kg, mein wunschwohnwagen gg 2000kg! wäre also wieder ein gewichtsproblem, oder? deshalb freunde, macht den e-zu b und ihr habt ein problem weniger. meint mit lg. rudko2

rudko u.janna, st. andrä vor dem hagental bez. tulln mit lmc u. suzuki marauder im renault trafik