Guten Morgen,
Ein neues Urteil des obersten Gerichtshofes lässt nur eine Schlissfolgerung zu. Auch wenn man nur geringe Mengen Alkohol trinkt sollte man das Auzto stehen lassen. Die Richter haben den Versicherungen weitaus größere Möglichkeiten eingeräumt, nach Unfällen Regressforderungen zustellen.
Bisher konnte die Versicherung erst dann eine Forderung stellen, wenn sie dem Autofahrer nachweisen konnte, daß er zu dem Zeitpunkt des Unfalls fahrtuntüchtig war. Das hat sich durch das Urteil geändert.
Bereits bei einer geringen Menge Alkohol - zwischen 0,5 und 0,8 Promille - liegt die Beweislast das er noch fahrtüchtig war beim Autofahrer und das ist nach Sicht der Experten der Autofahrerklubs ein ziemlich schwierges Unterfangen.
Mußte selber schon nach einem unverschuldeten Unfall (ich wurde übersehen und von hinten brutalst abgeschossen - Auto war Totalschaden und das noch dazu vor der Haustüre - Franz mußte alles mitansehen) ins Röhrl blasen.
Also lieber das Auto stehen lassen wenn man was getrunken hat, denn sonst kann es unter Umständen - auch wenn man nicht Schuld ist - teuer werden.
LG Anna
LG Franz und Anna