Das ist so nicht ganz richtig.
Die EU-Norm EN 1949 regelt das. in Ö umgesetzt durch die ÖNORM EN 1949 und die ÖVGW Prüfrichtlinie G 107.
Darin ist die Überprüfung alle 2J zwingend vorgeschrieben.
Das ist die Prüfnorm für GASANLAGEN.
ABER: das wird bei der §57 (Pickerl) Überprüfung für DAS KFZ nicht kontrolliert. Das entbindet rein rechtlich aber nicht von der Pflicht, die Gasanlage zu überprüfen.
Zur Klarstellung: im Altbestand! Bei einer Neuzulassung ist die Vorlage eines solchen Gasgutachtens aber sehr wohl erforderlich.
Nachtrag: wegen dir hab ich jetzt auf einen 4J alten Thread geantwortet, den ein Troll aus der Versenkung geholt hat!