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Thema: Vorsteuerabzug für Wohnmobile

  1. #1
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    Standard Vorsteuerabzug für Wohnmobile

    Vielleicht für den einen oder anderen von Interesse!

    Nach einem Erkenntnis des VwGH (Verwaltungsgerichtshof) sind Wohnmobile) vom 17.10.2018 sind Wohnmobile als Spezialfahrzeuge zu betrachten und es besteht daher - bei entsprechender Begründung - eine Berechtigung für den Vorsteuerabzug. Laut einem Spruch des VwGh vom 17.10.2018, Ra 2017/13/0045. Die Rechtsansicht des BM für Finanzen, wonach Wohnmobile dem Vorsteuerabzugsverbot unterliegen ist daher nicht richtig.

    Nachzulesen hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...45_20181017L00
    Liebe Grüße
    Gerhard und Hanna
    unterwegs mit Adria Twin SL

  2. #2
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    Hallo!
    Sicher interessant für einige Berufsgruppen - zB: reissende Kaufleute.
    schöne Grüsse joschr

  3. #3
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    inhaltlich absolut zu begrüßen

    Die Begründung muß man sich aber auf der Zunge zergehen lassen. Das ist Juristerei in Spitzenqualität.
    MfG
    Alex (AVS)
    --------------------------------------------
    unterwegs mit VW Sharan und Wilk de Luxe 561 HTD

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