Vielleicht für den einen oder anderen von Interesse!

Nach einem Erkenntnis des VwGH (Verwaltungsgerichtshof) sind Wohnmobile) vom 17.10.2018 sind Wohnmobile als Spezialfahrzeuge zu betrachten und es besteht daher - bei entsprechender Begründung - eine Berechtigung für den Vorsteuerabzug. Laut einem Spruch des VwGh vom 17.10.2018, Ra 2017/13/0045. Die Rechtsansicht des BM für Finanzen, wonach Wohnmobile dem Vorsteuerabzugsverbot unterliegen ist daher nicht richtig.

Nachzulesen hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...45_20181017L00