Ich kann sinnerfassend lesen, weil ich glaube ich kein Trottel bin, aber darum noch einmal meine Frage:
Sind jetzt Betriebe, welche nicht auf dieser Liste stehen, nicht befugt diese Gasüberprüfungen vorzunehmen ??? Machen die sich strafbar, wenn sie das machen, mache ich mit mitstrafbar, wenn ich dort überprüfen lasse, welche Folgen hätte dies für mich im Schadensfall ??????????????????????????
Das wurde eigentlich noch nicht erläutert, ich hoffe auch auf diese Frage eine Antwort, nicht mehr und und nicht weniger.
mfg
tom