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Thema: Campingfahrzeug als Firmenwagen

  1. #1
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    Standard Campingfahrzeug als Firmenwagen

    Hallo Camper,

    ich betreibe ein Fahrradportal und muss Berufsbedingt viel kreuz und quer durch Österreich Reisen.
    Je nach Terminlage bleib ich dann oft über Nacht in einem Hotel. Was sinngemäßig nicht grad günstig ist.

    Ich spiele schon seit einiger Zeit mit dem Gedanken mir einen alten Transporter zu kaufen (zb. Fort Transit) und diesen Umzubauen,
    von Außen soll es aussehen wie ein Firmenwagen und von innen soll man drinnen Schlafen und Arbeiten können.

    Meine Frage: Hat schonmal jemand einen "Stealth Camper" in Österreich als Firmenwagen zugelassen? Gibt's da irgendwas zu beachten?

    Ich red nächste Woche nochmal mit meinem Steuerberater über das Thema, wollte aber hier vorher schonmal fragen weil ich glaub dass ihr da mehr Ahnung habt.

  2. #2
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    kannst alles nutzen, wenn dein fahrtenbuch schön geführt wird und die fahrten geschäftlich begründet sind. deinen fzg-begriff gibt es aber nicht. entweder hast einen kastenwagen oder ein reisemobil.
    kommt es dem fa günstiger, sind die gerne gesprächsbereit.

  3. #3
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    Keine persönliche Erfahrung, aber ich habe im Urlaub mal einen Wiener getroffen, der einen Kastenwagen als Firmenwagen hatte. Geht also.
    Er ist da einfach vorab zum Finanzamt gegangen, und hat genau abgeklärt, wie er vorgehen muss, damit es für die Jungs und Mädels dort passt. Dann hat er sich einen leeren Kasten gekauft, und denn erst dann ausbauen lassen.

    Warum muss er denn eigentlich stealth sein? Selbst das Tiroler Campinggesetz würde dich meinem Verständnis nach bei beruflicher Nutzung gar nicht treffen.
    Derzeit wartend auf den Knaus...
    6/2013-2/2018: Pössl Duett L Bj. 2001
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  4. #4
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    Hallo!
    Die Frage wäre: "Was passt den Jungs und Mädels dort?" Aber dafür gibt es keine Antworten. Falls doch, viele Ausbauer würden es nachmachen. "NOVA" lässt grüssen !! Vielleicht hatte er einen leeren Kombi und die NOVA war schon bezahlt ?
    schöne Grüsse joschr

  5. #5
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    Zitat Zitat von schreiner46 Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Die Frage wäre: "Was passt den Jungs und Mädels dort?" Aber dafür gibt es keine Antworten.
    Naja, Antworten gibt es offensichtlich schon, sonst hätte er das ja nicht machen können. Allgemeingültige Antworten wird es leider nicht geben, liegt wohl im Ermessen der zuständigen Beamten.

    Zitat Zitat von schreiner46 Beitrag anzeigen
    "NOVA" lässt grüssen !! Vielleicht hatte er eine Kombi und die NOVA war schon bezahlt ?
    Eine etwaige Nova-Befreiung wäre jetzt nicht das erste gewesen, was mir als Vorteil eines Firmenwagens eingefallen wäre. Gibt's die nicht ohnehin nur in ganz speziellen Fällen?
    Derzeit wartend auf den Knaus...
    6/2013-2/2018: Pössl Duett L Bj. 2001
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  6. #6
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    Hallo!
    Es gibt eine Anzahl von NOVA-Befreiungen. Ob z.B. die NOVA für einen gewerbl. genutzten Transporter mit einfach herausnehmbarer Campingeinrichtung, auch NOVA befreit ist, weiß ich nicht. Mit einer fix eingebauten Einrichtung, ist ein Transporter sicher nicht NOVA befreit (ist dann ein Wohnmobil). Und dann wird es teuer! (NOVA Flüchtling = NOVA x 2!) Scheinbar gibt es diesbezüglich sehr viele Auslegungen - stehe selbst vor einer solchen Entscheidung. Einfachste Lösung wäre ein Kombi mit bezahlter NOVA, fall`s es so etwas gibt. Bei LKW-typisierten muß auch ein bestimmter "Laderaum" frei sein (1x1x1 m), sonst könnte die Rennleitung, oder die Finanzfahndung "Manderl" machen. Aber alles besser als NOVA zahlen ! Sollte man nicht kontrolliert werden, dann gilt das Sprichwort: "Wo kein Kläger, dort kein Richter".
    schöne Grüsse joschr

  7. #7
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    Zitat Zitat von schreiner46 Beitrag anzeigen
    Es gibt eine Anzahl von NOVA-Befreiungen. Ob z.B. die NOVA für einen gewerbl. genutzten Transporter mit einfach herausnehmbarer Campingeinrichtung, auch NOVA befreit ist, weiß ich nicht.
    Ja, aber unter den Befreiungen finde ich keinen Fahrradportalbetreiber
    Aber wie gesagt, die Nova wäre überhaupt nicht mein erster Gedanke gewesen. Hauptvorteil ist doch, die Kosten des Fahrzeugs abschreiben zu können.

    Zitat Zitat von schreiner46 Beitrag anzeigen
    Aber alles besser als NOVA zahlen ! Sollte man nicht kontrolliert werden, dann gilt das Sprichwort: "Wo kein Kläger, dort kein Richter".
    Naja, bevor man sich da in eine Grauzone begibt, und hofft, nicht kontrolliert zu werden, würde ich persönlich einfach die Nova zahlen. Aber das kann natürlich jeder halten, wie er mag.
    Geändert von travelingfrog (24.10.2018 um 19:59 Uhr) Grund: Zitat hat geklemmt...
    Derzeit wartend auf den Knaus...
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  8. #8
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    interessiert den te eh alles nicht. mich wundert mehr, dass da keine link zu dem portal kam
    schlechter spamer

  9. #9
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    Solange die Zwischenwand steht und nichts fix am Auto verbaut ist interessiert es niemanden was du transportierst (event.doch den Grenzzollbeamten). Sobald aber Teile fix am Auto montiert werden und sich dadurch das Eigengewicht ändert beginnen die Trabbls.
    -> mir einen alten Transporter zu kaufen.......alter Transporter = niedrige NoVA https://youtu.be/OYvpnjXzdF8


  10. #10
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    Was du beruflich in ein Fahrzeug einbaust, kannst du auch bei der EST auch abschreiben (AfA). Hier bedarf es keiner Sonderregelung.
    Wenn du nächtigst und keinen Beleg hast, kannst du einen auch einen bestimmten Betrag abschreiben. Wenn das Fahrzeug auch privat genutzt wird, dann hängt es davon ab, ob du ein Fahrtenbuch führst oder es als Firmenfahrzeug nutzt. Der Steuerberater wird die das auflisten.

    Ein Kastenwagen bleibt ein Kastenwagen und ist kein Campingfahrzeug. So brauchst du z.B. in Slowenien eine andere Autobahnvignette.
    Ob Du "wild" nächtigen kannst, hängt vom Landesgesetz ab d.h. in Wien und Tirol geht das nicht (aber wo kein Kläger dort kein Richter). Aber auch bestimmte Gemeinden haben hier Verbote d.h. meist Parkverbot von 20 Uhr bis 6 Uhr.
    Alles Gute
    Werner
    seiwer

  11. #11
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    Danke für eure Antworten. Der Grundgedanke bei der Anmeldung als Firmenwagen war eh Hauptsächlich der dass man alles von der Steuer abschreiben kann was das Auto betrifft... Reperaturen, Sprit, Versicherung, Kaufpreis etc. Da kommt schon einiges zusammen. Eine Nova Befreiung wirds nicht spielen - vor allem weil ich gern auf eine Trennwand verzichten und die Möbel fix einbauen will :/ Aus Versicherungstechnischen Gründen macht eine PKW Typisierung wohl auch mehr Sinn, LKW soll teurer sein.

    Stealth Camping war mehr so meine Auffassung davon dass ich mich überall hinstellen kann und man von Außen nicht sieht dass irgendwer im Auto ist. So dass man zb. auch mal irgendwo mitten in der Stadt schlafen kann ohne dass es jemandem Auffällt.

    Viel mehr Sorgen/Probleme macht aber eh grad mir die schwachsinnige die Nova - man findet auf dem Gebrauchtmarkt keine keine Kleintransporter die schon als PKW Typisiert sind und wo die Nova schon gezahlt wäre. Selber Umtypisieren + Nova zahlen treibt die Preise ganz schön in die Höhe. Ich überlege sogar schon ob ich mir nicht einen Bus mit Fenstern kaufe, die sind in der Regel als PKW typisiert :/

  12. #12
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    siehst bei keinem reis/wohnmobil, ob drinnen einer schläft. ist ja keines aus glas. wenn du die verdunkelungsrollos unten hast, kannst auch fernsehen und man sieht es nicht.

  13. #13
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    Zitat Zitat von Mulk Beitrag anzeigen
    Aus Versicherungstechnischen Gründen macht eine PKW Typisierung wohl auch mehr Sinn, LKW soll teurer sein. :/
    Ist zwar schon eine Weile her, aber ich habe nacheinander zwei Kastenwagen zu Wohnmobilen umgebaut. Für die gab es dann jedes Mal eine Typisierung als "Sonderkraftfahrzeug mit Wohnmobilaufbau".
    Die fielen dann aber versicherungstechnisch unter die Bonus-Malus Regelung, so wie PKW. NOVA musste selbstverständlich auch nachgezahlt werden. Basis dafür war der Nettowert des Kastenwagens plus der Wert des Ausbaumaterials. Die Leistung hatte ich ja selbst erbracht, für die musste ich nicht auch noch NOVA bezahlen.

  14. #14
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    Ein Kastenwagen sollte kein Problem als Firmenwagen sein.
    Wenn keine fixe Gasinstallation vorhanden ist, ist es meines Wissens kein Womo, die Einbauten sind "Ladegut" (ev. Info bei Landesüberprüfungsstelle einholen).
    Da sind das HZGG, die max. Zuladung und die Achslasten zu beachten.

    Ich habe damals (2003) vor dem Ausbau die max. NL auf 990 kg typisiert (Achtung neues HZGG - nicht mehr 3,5 t) und damit als PKW versichern können. Frag bei deiner Versicherung nach, das machten damals nicht alle.
    Geändert von herbo (04.11.2018 um 23:04 Uhr)
    z`jung fia d`rentn owa oiweu untawegs
    (zu jung für die Rente aber immer unterwegs

    lg
    herbert+micha

  15. #15
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    Zitat Zitat von soul Beitrag anzeigen
    siehst bei keinem reis/wohnmobil, ob drinnen einer schläft. ist ja keines aus glas. wenn du die verdunkelungsrollos unten hast, kannst auch fernsehen und man sieht es nicht.
    Aber durch die Fenster sieht man, daß es ein WOHNmobil ist, und der Verdacht, daß jemand drin schläft, ist da. Außerdem sind nicht alle Rollos und Vorhänge (Fahrerhaus) komplett dicht, auch bei der Dachluke kommt Licht raus. Und im Sommer mit komplett geschlossenen Fenstern ist sicher nicht angenehm. Fernsehen (ohne Kopfhörer) hört man draußen. Heizung im Winter.

    RK

  16. #16
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    Zitat Zitat von soul Beitrag anzeigen
    interessiert den te eh alles nicht. mich wundert mehr, dass da keine link zu dem portal kam
    schlechter spamer
    Mich interessierts wirklich, und normalerweise hätte ich auch einen Link zu dem Portal gepostet, bin aber selber in genug anderen Foren angemeldet um zu Wissen wie das ankommt
    Mal abgesehen davon sind Forenlinks sogenannte "nofollow" Links und damit auch halbwegs Wertlos als Werbung. Also keine Sorge.

    @herbo Danke für den Tipp! Werd ich definitiv mal erfragen. Das wäre ja super.

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