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Thema: Campingfahrzeug als Firmenwagen

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Standard Campingfahrzeug als Firmenwagen

    Hallo Camper,

    ich betreibe ein Fahrradportal und muss Berufsbedingt viel kreuz und quer durch Österreich Reisen.
    Je nach Terminlage bleib ich dann oft über Nacht in einem Hotel. Was sinngemäßig nicht grad günstig ist.

    Ich spiele schon seit einiger Zeit mit dem Gedanken mir einen alten Transporter zu kaufen (zb. Fort Transit) und diesen Umzubauen,
    von Außen soll es aussehen wie ein Firmenwagen und von innen soll man drinnen Schlafen und Arbeiten können.

    Meine Frage: Hat schonmal jemand einen "Stealth Camper" in Österreich als Firmenwagen zugelassen? Gibt's da irgendwas zu beachten?

    Ich red nächste Woche nochmal mit meinem Steuerberater über das Thema, wollte aber hier vorher schonmal fragen weil ich glaub dass ihr da mehr Ahnung habt.

  2. #2
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    kannst alles nutzen, wenn dein fahrtenbuch schön geführt wird und die fahrten geschäftlich begründet sind. deinen fzg-begriff gibt es aber nicht. entweder hast einen kastenwagen oder ein reisemobil.
    kommt es dem fa günstiger, sind die gerne gesprächsbereit.

  3. #3
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    Keine persönliche Erfahrung, aber ich habe im Urlaub mal einen Wiener getroffen, der einen Kastenwagen als Firmenwagen hatte. Geht also.
    Er ist da einfach vorab zum Finanzamt gegangen, und hat genau abgeklärt, wie er vorgehen muss, damit es für die Jungs und Mädels dort passt. Dann hat er sich einen leeren Kasten gekauft, und denn erst dann ausbauen lassen.

    Warum muss er denn eigentlich stealth sein? Selbst das Tiroler Campinggesetz würde dich meinem Verständnis nach bei beruflicher Nutzung gar nicht treffen.
    Derzeit wartend auf den Knaus...
    6/2013-2/2018: Pössl Duett L Bj. 2001
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  4. #4
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    Hallo!
    Die Frage wäre: "Was passt den Jungs und Mädels dort?" Aber dafür gibt es keine Antworten. Falls doch, viele Ausbauer würden es nachmachen. "NOVA" lässt grüssen !! Vielleicht hatte er einen leeren Kombi und die NOVA war schon bezahlt ?
    schöne Grüsse joschr

  5. #5
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    Zitat Zitat von schreiner46 Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Die Frage wäre: "Was passt den Jungs und Mädels dort?" Aber dafür gibt es keine Antworten.
    Naja, Antworten gibt es offensichtlich schon, sonst hätte er das ja nicht machen können. Allgemeingültige Antworten wird es leider nicht geben, liegt wohl im Ermessen der zuständigen Beamten.

    Zitat Zitat von schreiner46 Beitrag anzeigen
    "NOVA" lässt grüssen !! Vielleicht hatte er eine Kombi und die NOVA war schon bezahlt ?
    Eine etwaige Nova-Befreiung wäre jetzt nicht das erste gewesen, was mir als Vorteil eines Firmenwagens eingefallen wäre. Gibt's die nicht ohnehin nur in ganz speziellen Fällen?
    Derzeit wartend auf den Knaus...
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  6. #6
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    Hallo!
    Es gibt eine Anzahl von NOVA-Befreiungen. Ob z.B. die NOVA für einen gewerbl. genutzten Transporter mit einfach herausnehmbarer Campingeinrichtung, auch NOVA befreit ist, weiß ich nicht. Mit einer fix eingebauten Einrichtung, ist ein Transporter sicher nicht NOVA befreit (ist dann ein Wohnmobil). Und dann wird es teuer! (NOVA Flüchtling = NOVA x 2!) Scheinbar gibt es diesbezüglich sehr viele Auslegungen - stehe selbst vor einer solchen Entscheidung. Einfachste Lösung wäre ein Kombi mit bezahlter NOVA, fall`s es so etwas gibt. Bei LKW-typisierten muß auch ein bestimmter "Laderaum" frei sein (1x1x1 m), sonst könnte die Rennleitung, oder die Finanzfahndung "Manderl" machen. Aber alles besser als NOVA zahlen ! Sollte man nicht kontrolliert werden, dann gilt das Sprichwort: "Wo kein Kläger, dort kein Richter".
    schöne Grüsse joschr

  7. #7
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    Zitat Zitat von schreiner46 Beitrag anzeigen
    Es gibt eine Anzahl von NOVA-Befreiungen. Ob z.B. die NOVA für einen gewerbl. genutzten Transporter mit einfach herausnehmbarer Campingeinrichtung, auch NOVA befreit ist, weiß ich nicht.
    Ja, aber unter den Befreiungen finde ich keinen Fahrradportalbetreiber
    Aber wie gesagt, die Nova wäre überhaupt nicht mein erster Gedanke gewesen. Hauptvorteil ist doch, die Kosten des Fahrzeugs abschreiben zu können.

    Zitat Zitat von schreiner46 Beitrag anzeigen
    Aber alles besser als NOVA zahlen ! Sollte man nicht kontrolliert werden, dann gilt das Sprichwort: "Wo kein Kläger, dort kein Richter".
    Naja, bevor man sich da in eine Grauzone begibt, und hofft, nicht kontrolliert zu werden, würde ich persönlich einfach die Nova zahlen. Aber das kann natürlich jeder halten, wie er mag.
    Geändert von travelingfrog (24.10.2018 um 18:59 Uhr) Grund: Zitat hat geklemmt...
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  8. #8
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    Ein Kastenwagen sollte kein Problem als Firmenwagen sein.
    Wenn keine fixe Gasinstallation vorhanden ist, ist es meines Wissens kein Womo, die Einbauten sind "Ladegut" (ev. Info bei Landesüberprüfungsstelle einholen).
    Da sind das HZGG, die max. Zuladung und die Achslasten zu beachten.

    Ich habe damals (2003) vor dem Ausbau die max. NL auf 990 kg typisiert (Achtung neues HZGG - nicht mehr 3,5 t) und damit als PKW versichern können. Frag bei deiner Versicherung nach, das machten damals nicht alle.
    Geändert von herbo (04.11.2018 um 22:04 Uhr)
    z`jung fia d`rentn owa oiweu untawegs
    (zu jung für die Rente aber immer unterwegs

    lg
    herbert+micha

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