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Thema: Wohnmobil auf eigene gepachteten Grund abstellen

  1. #1
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    Standard Wohnmobil auf eigene gepachteten Grund abstellen

    Ich habe mein Wohnmobil auf meinen Pachtgrundstück abgestellt (Grünland ) es ist angemeldet und wir nicht bewohnt. Gestern war die Polizei da und sagte mir das ist nicht erlaubt. Hat da wer Infos für mich. Danke Gerhard


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  2. #2
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    ist das Abstellen von KFZ lt. Polizei grundsätzlich verboten oder geht es denen nur um Wohnmobile?
    lg, Peter

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    www.eldezento.blogspot.com (work in progress)

  3. #3
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    So weit ich weiß, dürfen Kfz auf Grundstücken nur auf den dafür vorgesehenen KFZ-Abstellplätzen abgestellt werden. Und der muss zumindest baubehördlich angezeigt werden. Ob ein solcher im Grünland genehmigt wird ist eine andere Frage.

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    Grüße aus Korneuburg
    Christian+Clara mit Amelie+Annika auf Seat Alhambra Style mit Dethleffs Camper 500 TK

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    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, dass das komplette Versagen des Gehirns nicht zwangsläufig zum Tod führt!

  4. #4
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    Dein Bürgermeister macht dich schlauer. Er ist Baubehoerde erster Instanz. Und kann auch Ausnahmen genehmigen.
    hier wird diesel noch mit liebe verbrannt....シ
    https://darkdogontour.blogspot.com

  5. #5
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    .... und meines Erachtens ist die Polizei dafür nicht zuständig bzw. hat keine gesetzl. Kompetenz dafür.
    lg tom

  6. #6
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    Grünland ist eben kein Parkplatz.

    Das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen auf der grünen Wiese ist daher tatsächlich verboten. Nicht mal WoWa dürfen so stehen, KFZ bei denen auch noch was auslaufen kann wie Öl natürlich schon gar nicht.
    MfG
    Alex (AVS)
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  7. #7
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    Zitat Zitat von spike Beitrag anzeigen
    .... und meines Erachtens ist die Polizei dafür nicht zuständig bzw. hat keine gesetzl. Kompetenz dafür.
    lg tom
    wer denn sonst? allegemeine gefährdungen, auch auf privatem grund, werden von der polizei beamtshandelt. hier gehts ja um eine mögliche grundwasserverunreinigung.

  8. #8
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    Ich laß mich überraschen, ob da noch eine Reaktion kommt.

    Wahrscheinlich wäre der Beitrag unter "Diverse Koffer" besser aufgehoben.
    Beste Grüße
    Karl

  9. #9
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    so ist es!
    Sonst käme es zu Slums-Bildungen, Prostitution …..
    Es gibt eine Bauordnung, die ist Landessache und fällt in die Zuständigkeit des Bürgermeisters.
    Es ist daher ev. möglich, dass du eine "Bauhütte" oder "Gartenhütte" aufstellst und dort das WoMo einstellst.
    seiwer

  10. #10
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    Hallo

    ....also wenn das womo angemeldet ist, stells einfach auf die strasse, und lass dich nicht ärgern von der polizei
    Liebe Grüsse
    allzeit GUTE Fahrt und kommt gesund wieder Heim wünscht
    Westbahnmichi und seine Gabi
    kommen aus Wien 14


    www.rdh-websolutions.at

  11. #11
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    Hallo!
    Aber nur mit Kennzeichen, bei Wechselkennzeichen ist auch nix mit dem Abstellen. Am Besten das Womo, od WW mit Geranien begrünen und als Hütte bezeichnen, keine Baugenehmigung nötig.
    schöne Grüsse schreiner46 :-))

  12. #12
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    Zitat Zitat von schreiner46 Beitrag anzeigen
    Am Besten das Womo, od WW mit Geranien begrünen und als Hütte bezeichnen, keine Baugenehmigung nötig.
    Unsinn. Auch das darfst nicht einfach ins Grünland stellen
    MfG
    Alex (AVS)
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